DiGAV-Reform, Gesundheits-Apps

DiGAV-Reform verpflichtet Gesundheits-Apps zu Erfolgsmessung

02.03.2026 - 22:40:32 | boerse-global.de

Neue Verordnung verpflichtet Hersteller digitaler Gesundheitsanwendungen zur kontinuierlichen Erfolgsmessung mit Patientendaten. Ziel sind mehr Transparenz und Qualität im Markt für Apps auf Rezept.

DiGAV-Reform verpflichtet Gesundheits-Apps zu Erfolgsmessung - Foto: über boerse-global.de
DiGAV-Reform verpflichtet Gesundheits-Apps zu Erfolgsmessung - Foto: über boerse-global.de

Ab sofort müssen digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) ihren Behandlungserfolg mit echten Nutzerdaten belegen. Die neue Digitale-Gesundheitsanwendungen-Verordnung (DiGAV) trat kürzlich in Kraft und stellt die Regeln für „Apps auf Rezept“ auf eine neue Grundlage. Der Kern: Hersteller müssen fortlaufend beweisen, dass ihre Anwendungen wirken. Das soll mehr Transparenz für Patienten schaffen und die Qualität im Markt erhöhen.

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Vom Einmal-Nachweis zur Dauerprüfung

Bislang reichte für die Zulassung einer DiGA ein einmaliger Nutzennachweis. Jetzt müssen die Anbieter kontinuierlich Daten liefern – zur Nutzungsintensität, zu Abbruchquoten und zu patientenberichteten Ergebnissen. Dieser Paradigmenwechsel soll sicherstellen, dass langfristig nur die wirksamsten und nutzerfreundlichsten Apps von den Krankenkassen erstattet werden. Der administrative Aufwand für die Hersteller steigt, doch sie gewinnen robuste Daten aus dem Versorgungsalltag.

Neue Pflicht: Die anwendungsbegleitende Erfolgsmessung

Das Herzstück der Reform ist die sogenannte „anwendungsbegleitende Erfolgsmessung“ (AbEM). Sie verpflichtet Hersteller, systematisch Feedback zur Wirksamkeit ihrer Produkte zu sammeln. Erfasst werden technische Nutzungsdaten und Angaben der Patienten zu Gesundheit und Zufriedenheit – zu Beginn und am Ende der Nutzungsphase. Ab 2028 kommen indikationsspezifische, validierte Fragebögen dazu. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat seine Antragsformulare bereits an die neuen Anforderungen angepasst.

Zweiter Nutzenpfad: Fokus auf die Erwerbsfähigkeit

Eine weitere zentrale Neuerung ist ein zweiter, eigenständiger Nutzenpfad. Hersteller können den positiven Effekt ihrer App nun auch durch den Nachweis zum Erhalt der Erwerbsfähigkeit belegen. Das ist besonders für Anwendungen im Bereich der mentalen Gesundheit relevant. Viele digitale Tools zielen auf Stressbewältigung, Resilienz oder Burnout-Prävention ab – Faktoren, die direkt mit der Arbeitsfähigkeit verknüpft sind. Dieser neue Weg eröffnet die Tür für eine breitere Palette präventiver digitaler Lösungen.

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Mehr Transparenz für Patienten, Professionalisierung für den Markt

Für Patienten bedeuten die neuen Regeln vor allem mehr Vergleichbarkeit und verlässlichere Qualität. Die kontinuierliche Datenerhebung macht Erfolge und Grenzen der digitalen Therapien sichtbarer. Experten sehen in der Reform eine notwendige Professionalisierung des noch jungen DiGA-Marktes. Die strukturellen Änderungen sollen das Vertrauen von Ärzten, Therapeuten und Patienten stärken und die Integration in die Regelversorgung beschleunigen. Langfristig könnte so die Versorgungslücke in der psychotherapeutischen Behandlung verkleinert werden.

Digitalisierung als Chance für die mentale Gesundheit

Die DiGAV-Anpassung ist ein wichtiger Baustein der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Interventionen wie kognitive Verhaltenstherapie oder Achtsamkeitsübungen lassen sich gut digital umsetzen. Auch vielversprechende Technologien wie Virtual Reality (VR) bei Angststörungen oder transkranielle Magnetstimulation (TMS) bei Depressionen werden erforscht. Die neuen Regelungen schaffen einen stabileren Rahmen, um solche innovativen Ansätze sicher in die breite Versorgung zu bringen. Die Zukunft der nicht-pharmazeutischen Behandlung wird digital und datengestützt sein.

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