Dienstwagen-Strom: Pauschale ade, exakter Nachweis Pflicht
17.01.2026 - 03:39:12Ab sofort müssen Dienstwagenfahrer jeden zu Hause geladenen Strom kilowattstundengenau belegen. Die steuerfreie Pauschale ist Geschichte – ein Bürokratie-Booster für Unternehmen.
Die Ära der einfachen Abrechnung ist vorbei. Seit dem 1. Januar 2026 können Arbeitgeber die Stromkosten für den privat geladenen Elektro-Dienstwagen nur noch steuerfrei erstatten, wenn jede Kilowattstunde exakt nachgewiesen wird. Grundlage ist ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom November 2025. Es beendet die monatlichen Pauschalen von 15 bis 70 Euro. Ziel ist mehr Genauigkeit, der Preis ist ein massiver Mehraufwand.
Der Kern der Neuregelung ist simpel und anspruchsvoll zugleich: Nur wer die Menge des privat gezogenen Ladestroms für den Firmenwagen belegen kann, erhält die Kosten steuerfrei zurück. Das BMF akzeptiert verschiedene Methoden. Dazu zählen integrierte Zähler in Wallboxen, mobile Zwischenzähler oder die Protokollierung durch das Fahrzeug selbst.
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Doch welche Messtechnik ist rechtssicher? Für reine Lohnsteuerzwecke hält das BMF einen eichrechtskonformen Zähler nicht für zwingend. Experten warnen jedoch: Das übergeordnete Mess- und Eichrecht gilt weiter. Für eine wasserdichte Abrechnung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer raten sie zu Wallboxen mit mindestens MID-konformen Zählern. So lassen sich spätere Streitigkeiten vermeiden.
Zwei Wege zur Abrechnung: Komplex oder pauschal
Ist der Verbrauch erfasst, steht die nächste Entscheidung an: Wie werden die Kosten berechnet? Unternehmen und Mitarbeiter haben die Wahl zwischen zwei Modellen. Die Entscheidung gilt für das gesamte Jahr und ist bindend.
Methode 1: Die individuelle Abrechnung
Hier werden die tatsächlichen Kosten erstattet. Der Mitarbeiter muss neben dem Stromverbrauch auch seinen individuellen Stromtarif offenlegen. Sogar ein anteiliger Grundpreis kann einfließen. Diese Variante ist präzise, aber ein Bürokratie-Monster mit maximalem Aufwand.
Methode 2: Die vereinfachte Pauschale
Zur Entlastung erlaubt das BMF die Nutzung einer Strompreispauschale. Sie orientiert sich am durchschnittlichen Haushaltsstrompreis des Vorjahres, ermittelt vom Statistischen Bundesamt. Für 2026 liegt dieser Wert bei 34 Cent pro Kilowattstunde. Der Vorteil: Der Nachweis des eigenen Tarifs entfällt. Die Pflicht zur Verbrauchserfassung bleibt.
PV-Strom, dynamische Tarife und was sich nicht ändert
Die neuen Regeln bringen auch Klarheit für Sonderfälle. Wird der Dienstwagen mit Strom aus der privaten Photovoltaik-Anlage geladen, kann ebenfalls die amtliche Pauschale angesetzt werden. Das erspart die komplizierte Berechnung der Gestehungskosten. Bei dynamischen Stromtarifen ist der monatliche Durchschnittspreis maßgeblich.
Einige Erleichterungen bleiben bestehen. Das kostenlose Laden direkt beim Arbeitgeber ist weiterhin steuerfrei. Auch die bezuschusste Anschaffung einer privaten Wallbox für den Mitarbeiter bleibt möglich – der geldwerte Vorteil wird pauschal mit 25 Prozent versteuert.
Unternehmen stehen vor erheblichem Umsetzungsaufwand
Für Firmen bedeutet die Umstellung akuten Handlungsbedarf. Dienstwagenrichtlinien (Car-Policys) müssen überarbeitet, Prozesse angepasst und Mitarbeiter umfassend informiert werden. Die Einführung digitaler Tools zur Erfassung und Abrechnung der Ladedaten wird für viele Fuhrparkbetreiber unvermeidlich, um den Dokumentationsdschungel zu bewältigen.
Experten empfehlen, die technische Ausstattung der Fahrer jetzt zu prüfen. Gegebenenfalls sollte die Nachrüstung mit geeigneten Zählern unterstützt werden. Die Regelung gilt zunächst bis Ende 2030. Sie schafft mehr Transparenz, legt die Verantwortung für den korrekten Nachweis aber fest in die Hände der Unternehmen und ihrer Mitarbeiter.
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