Produktion/Absatz, Wettbewerb

Die Zahl der Beschwerden über kriminelle Inhalte im Internet in Deutschland ist im vergangenen Jahr drastisch gestiegen.

09.04.2024 - 11:24:27

Zahl der Beschwerden zu kriminellen Internet-Inhalten verdoppelt

Die Beschwerdestelle des Verbands der Internetwirtschaft Eco verzeichnete im Jahr 2023 mit 17 493 Fällen fast doppelt so viele berechtigte Beschwerden wie im Jahr zuvor. In vier von fünf Fällen (78,9 Prozent) ging es dabei um sexuelle Gewalt und Grenzverletzungen gegen Kinder oder Jugendliche. Jeder neunte Fall (11,7 Prozent) hatte demnach mit anderen sexuellen Grenzverletzungen zu tun, die nach den einschlägigen Gesetzen als rechtswidrig eingestuft wurden.

Die Zunahme von Beschwerden, insbesondere im Bereich der sexuellen Gewalt und Grenzverletzungen gegen Minderjährige, sei erschütternd, sagte die Leiterin der Eco-Beschwerdestelle, Alexandra Koch-Skiba. "Doch sie verdeutlicht auch, dass unsere Gesellschaft wachsam ist und sich klar gegen illegale Inhalte positioniert."

Die Zahlen aus dem Jahresbericht verdeutlichten eindrücklich den Erfolg der Bemühungen im Kampf gegen rechtswidrige Inhalte: Trotz des deutlichen Anstiegs der Beschwerden habe man bei 98,4 Prozent der monierten Webinhalte weltweit eine Löschung erwirken können.

"In Deutschland gehostete Webseiten mit als Kinderpornografie klassifizierten Inhalten wurden dabei zu 100 Prozent und innerhalb von durchschnittlich knapp zwei Tagen entfernt." Weltweit seien die kriminellen Inhalte innerhalb von durchschnittlich rund sechs Tagen gelöscht worden, bei einer Erfolgsquote von 98,87 Prozent.

Der Verband betonte, es sei besser, illegale Inhalte im Rahmen einer Selbstregulierung zu löschen, statt sie mit einer Internetzensur zu sperren. "Im Kampf gegen verbotene Webinhalte ist deren Löschung das zentrale und wirksamste Mittel. Die Methode ist nicht nur schnell, sondern auch effektiv und nachhaltig", heißt es in dem Jahresbericht.

Unter den berechtigten Beschwerden betrafen fast 900 Fälle verfassungsfeindliche Inhalte. Hierzu zählen unter anderem Volksverhetzung sowie das Verbreiten von Propagandamitteln und Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.

@ dpa.de

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