DGUV, Vorschrift

DGUV Vorschrift 2 reformiert Arbeitsschutz ab 2026

11.03.2026 - 00:00:26 | boerse-global.de

Die reformierte DGUV Vorschrift 2 erlaubt erstmals digitale Beratungen, erweitert den Fachkräftekreis und hebt Schwellenwerte an. Ergonomie gewinnt an strategischer Bedeutung.

DGUV Vorschrift 2 reformiert Arbeitsschutz ab 2026 - Foto: über boerse-global.de
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Neue Regeln für den Arbeitsschutz gelten seit Jahresbeginn. Die reformierte DGUV Vorschrift 2 modernisiert die betriebliche Betreuung und wertet die Ergonomie deutlich auf. Für Unternehmen ändern sich die Schwellenwerte – und digitale Beratung wird erstmals offiziell erlaubt.

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Ergonomie-Experten werden zu Sicherheitsfachkräften

Ein Kernpunkt der Reform: Der Kreis der möglichen Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa) wird erweitert. Künftig können auch Absolventen aus Ergonomie, Arbeitspsychologie oder Biologie die Sifa-Ausbildung absolvieren. Voraussetzung ist eine Einzelfallgenehmigung durch die staatliche Aufsicht.

Diese Öffnung holt spezialisiertes Ergonomie-Wissen direkt in die strategische Arbeitsschutzplanung. Gleichzeitig steigt die Grenze für die vereinfachte Regelbetreuung von 10 auf 20 Beschäftigte. Kleinere Betriebe gewinnen so mehr Flexibilität.

Bis zu einem Drittel Beratung per Video erlaubt

Die Digitalisierung hält nun auch offiziell im Arbeitsschutz Einzug. Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte dürfen bis zu einem Drittel ihrer Einsatzzeiten digital ableisten. Beratungen zur Homeoffice-Ergonomie oder zu dezentralen Standorten sind damit rechtssicher per Video oder Telefon möglich.

Die persönliche Betriebsbegehung bleibt jedoch Pflicht. Vollständig digitale Betreuung ist nicht zulässig. Experten sehen hier vor allem einen Vorteil: Schnelle Hilfe bei ergonomischen Fragen, ohne lange Anfahrtswege.

Arbeitsschutzgesetz bleibt unverändert Grundlage

Trotz neuer Betreuungskonzepte ändert sich am rechtlichen Fundament nichts. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet Arbeitgeber weiterhin zur Gefährdungsbeurteilung. Konkretisiert wird dies durch die Arbeitsstättenverordnung und die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR).

Wer diese ASR-Vorgaben umsetzt, genießt Vermutungswirkung – der Arbeitgeber geht dann von rechtlicher Konformität aus. Weicht er ab, muss er nachweisen, dass seine Lösung gleichwertigen Schutz bietet.

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Ganzheitlicher Ansatz: Mehr als nur der richtige Stuhl

Moderne Ergonomie denkt weiter. Der aktuelle DGUV-Wegweiser definiert sie als ganzheitliches Konzept. Es umfasst physische Belastungen genauso wie Umgebungsfaktoren: Klima, Lärm, Vibrationen und Beleuchtung.

Besonders Licht und Akustik gelten als kritisch für Konzentration und Wohlbefinden. Immer wichtiger wird auch die psychosoziale Ergonomie. Ziel ist es, Über- und Unterforderung zu vermeiden. Nur diese Kombination kann Muskel-Skelett-Erkrankungen und stressbedingte Ausfälle nachhaltig reduzieren.

Neue Dokumentationspflichten sorgen für Transparenz

Die Reform bringt auch mehr Kontrolle. In ihren Jahresberichten müssen Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte jetzt Fortbildungsnachweise vorlegen. Für Unternehmen entsteht so Transparenz über die Qualifikation ihrer Berater.

Können diese mit neuen Arbeitsformen und technischen Hilfsmitteln Schritt halten? Die Dokumentation gibt Aufschluss. In einer sich schnell wandelnden Arbeitswelt wird diese kontinuierliche Aktualisierung des Wissens immer entscheidender.

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