DGUV, Vorschrift

DGUV Vorschrift 2: Psychische Gefährdung wird Chefsache

15.01.2026 - 14:23:12

Ab 2026 müssen Unternehmen psychische Risiken systematisch erfassen. Die neue DGUV Vorschrift 2 erlaubt Psychologen als Sicherheitsfachkräfte und erkennt digitale Beratung an.

Ab 2026 müssen deutsche Unternehmen psychische Belastungen systematisch erfassen – die neue DGUV Vorschrift 2 macht es zur Pflicht. Hintergrund sind alarmierende Datenlücken und ein akuter Fachkräftemangel in der Prävention.

Die neue Rechtslage: Psychologen als Sicherheitsfachkräfte

Die zum Jahresbeginn in Kraft getretene DGUV Vorschrift 2 bringt tiefgreifende Änderungen für die betriebliche Sicherheitsorganisation. Die wohl wichtigste Neuerung: Erstmals können auch Arbeits- und Organisationspsychologen die Rolle der Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) übernehmen – ohne ingenieurwissenschaftlichen Hintergrund. Diese Regelung schließt eine oft beklagte Kompetenzlücke. Bislang scheiterten viele Risikobeurteilungen an mangelndem Know-how für psychische Faktoren.

Zwei weitere Anpassungen erleichtern die Umsetzung für Unternehmen:
* Erweitertes Unternehmermodell: Die Schwelle für die „Alternative Bedarfsabhängige Betreuung“ wurde von 10 auf 20 Beschäftigte angehoben. Mehr Kleinunternehmer können die Sicherheitsorganisation selbst in die Hand nehmen, müssen sich jedoch in speziellen Schulungen nun intensiver mit psychischen Belastungsfaktoren auseinandersetzen.
* Digitale Beratung: Die Vorschrift erkennt offiziell digitale Werkzeuge an. Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte dürfen einen Teil ihrer Beratungstätigkeit nun per Videokonferenz durchführen. Dies soll helfen, die „Check“-Phasen im Sicherheitskreislauf zu verdichten.

Der Weckruf: Die alarmierenden Daten von 2025

Die Dringlichkeit der neuen Regelungen wird durch die Zahlen des Vorjahres untermauert. Das DGUV-Barometer 2025 offenbarte erhebliche Mängel: 51 Prozent der Beschäftigten klagten über gestiegenen Zeitdruck, 43 Prozent über ein schlechteres Betriebsklima. Fast die Hälfte der befragten Führungskräfte räumte ein, dass psychische Belastungen in der Gefährdungsbeurteilung nicht explizit erfasst wurden – obwohl dies im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) längst Pflicht ist.

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Der DEKRA Arbeitssicherheitsreport 2025 zeigte eine massive Umsetzungslücke auf. Nur 28 Prozent der Beschäftigten bestätigten, dass ihr Arbeitgeber je eine psychische Gefährdungsbeurteilung durchgeführt habe. Die Daten belegen: Das Wissen um die rechtliche Pflicht war da, die fachliche Kompetenz zur Umsetzung fehlte oft.

Vom Stückwerk zum System: Der PDCA-Zyklus

Experten fordern, psychische Risikobeurteilungen nun konsequent in den kontinuierlichen PDCA-Zyklus (Plan-Do-Check-Act) zu integrieren.

  • Plan (Planen): Die Qualität der Analyse soll durch die neuen „Psychologen-Sifas“ steigen. Statt generischer Checklisten können spezifische Stressoren identifiziert werden – wie „Technostress“ durch KI oder emotionale Dissonanz in Dienstleistungsberufen.
  • Do (Umsetzen): In der Umsetzungsphase ermöglicht die digitale Beratung agile Interventionen. Der Fokus verschiebt sich von individuellen Resilienztrainings hin zur Veränderung der Arbeitsbedingungen.
  • Check (Überprüfen): Diese Phase bleibt herausfordernd. Die erweiterte Unternehmermodell-Regelung verlangt von mehr Firmenchefs eine systematische Überprüfung. Die Vorschrift empfiehlt validierte Screening-Instrumente, um weg von Bauchgefühl-Beurteilungen zu kommen.
  • Act (Handeln): Anpassungen basierend auf den Check-Ergebnissen werden durch flexiblere Beratungsmodelle erleichtert. Statt nur jährlicher Begehungen sind nun kontinuierliche Feedback-Schleifen möglich.

Ausblick 2026: Konvergenz und „Always-on Care“

Die Entwicklung geht hin zur Verschmelzung von physischer und psychischer Sicherheit. Die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheit am Arbeit (EU-OSHA) wies kürzlich auf die Risiken des Arbeitens unter Extrembedingungen hin. Hitze oder Kälte wirken demnach als Multiplikatoren für psychischen Stress.

Gleichzeitig zeichnet sich der Trend zu „Always-on Care“-Modellen ab. Immer mehr Unternehmen setzen auf KI-gestützte Plattformen, um aggregierte Stresslevel in Echtzeit zu beobachten. Juristen mahnen jedoch, dass solche Tools in den rechtlichen Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eingebettet sein müssen – sonst drohen Datenschutz- und Compliance-Probleme.

Für deutsche Unternehmen ist die Botschaft 2026 eindeutig: Das Argument des fehlenden Fachwissens gilt nicht mehr. Mit der Qualifikation von Psychologen als Sicherheitsfachkräfte und der Anerkennung digitaler Tools wird die systematische Erfassung psychischer Belastungen vom lästigen Pflichtprogramm zum standardisierten Geschäftsprozess.

@ boerse-global.de