DGUV, Vorschrift

DGUV Vorschrift 2: Neues Arbeitsschutzrecht ab 2026 in Kraft

09.01.2026 - 12:02:12

Die Reform der DGUV Vorschrift 2 erlaubt digitale Aufsicht und erweitert die Qualifikation für Sicherheitsfachkräfte, während die Fachkunde für Gefahrstoffe verschärft wird.

Deutsche Betriebe starten mit strengeren Vorschriften für Gefahrstoffe und digitaler Aufsicht ins neue Jahr. Die Reform der DGUV Vorschrift 2 ist seit dem 1. Januar 2026 geltendes Recht und modernisiert den betrieblichen Arbeitsschutz grundlegend. Parallel verschärfen sich die Anforderungen an die Fachkunde für Asbest und krebserzeugende Metalle.

Digitalisierung erreicht den Arbeitsschutz

Die wohl spürbarste Neuerung für Sicherheitsfachkräfte (Sifa) und betriebliche Beauftragte ist die offizielle Zulassung digitaler Aufsicht. Die novellierte Vorschrift erlaubt explizit den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik für die Grundbetreuung. Konkret bedeutet das: Bis zu ein Drittel der vorgeschriebenen Betreuungszeit darf nun digital erfolgen – etwa per Video-Consulting oder Remote-Audit. In begründeten Ausnahmefällen sind sogar 50 Prozent möglich.

Doch Vorsicht: Ein reiner Digitalansatz bleibt verboten. Die Berufsgenossenschaften wie die BG RCI oder BGN stellten diese Woche klar, dass ein erstes Vor-Ort-Inspektion zwingend ist, bevor Fernbetreuung starten kann. Diese Änderung beendet die starre „Stunden-pro-Kopf“-Logik der alten Vorschrift von 2011. Dienstleister müssen nun sichere digitale Plattformen für Risikobewertung und Beratung anbieten.

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Neue Experten für neue Risiken

Erstmals öffnet sich das Berufsbild der Sicherheitsfachkraft deutlich. Künftig können auch Absolventen aus Arbeitspsychologie, Biologie oder Ergonomie die notwendige Qualifikation erlangen. Diese Erweiterung reagiert auf die gewachsene Bedeutung psychischer Belastungen und biologischer Gefahren im modernen Arbeitsumfeld.

Unternehmen können nun Beauftragte wählen, deren Expertise besser zum eigenen Risikoprofil passt. Ein Biotech-Unternehmen könnte eine Biologin als Sifa einsetzen, ein Bürobetrieb einen Psychologen für den Schwerpunkt Mental Health. Doch dieser interdisziplinäre Ansatz birgt Haftungsrisiken. Wer etwa in einem technischen Betrieb nur eine Psychologin als Sifa beschäftigt, könnte Lücken bei der Beurteilung elektrischer oder brandschutztechnischer Risiken in Kauf nehmen.

Verschärfte Fachkunde für Gefahrstoffe

Parallel zur DGUV-Reform verschärfen die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und die Technischen Regeln (TRGS) die Anforderungen an bestimmte Beauftragte. Für Arbeiten mit Asbest oder krebserzeugenden Metallen sind jetzt aktualisierte Fachkundenachweise mit speziellen Modulen zu „emissionsarmen Verfahren“ erforderlich.

Die BG BAU betonte am 6. Januar, dass allgemeine Sicherheitsunterweisungen hier nicht mehr ausreichen. Die verantwortliche Person auf der Baustelle muss spezifische Kompetenz nachweisen. Diese Änderung trifft insbesondere Sanierungs- und Instandhaltungsbetriebe, die umgehend ihre Mitarbeiter schulen müssen.

Entlastung für den Mittelstand

Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bringt die Reform spürbare Erleichterung. Die Schwelle für das „vereinfachte Betreuungsmodell“ nach Anlage 1 der DGUV Vorschrift 2 wurde von 10 auf 20 Beschäftigte angehoben. Tausende Handwerksbetriebe können damit aus teuren externen „Standardbetreuungs“-Verträgen aussteigen – vorausgesetzt, der Inhaber absolviert die vorgeschriebenen Qualifikationskurse.

Verbände wie der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) begrüßen diese Anpassung. Sie reduziert den administrativen Aufwand, belässt die Sicherheitsverantwortung aber beim Unternehmer selbst. Allerdings herrscht eine komplexe Übergangsphase: Während die DGUV-Änderungen sofort gelten, liegt eine Bundesinitiative zur Anhebung der Pflichtschwelle für Sicherheitsbeauftragte von 20 auf 50 Mitarbeiter noch im Gesetzgebungsverfahren. Juristen warnen davor, voreilig Personal abzubauen – die alte Regel gilt, bis das neue Bundesgesetz im Bundesgesetzblatt steht.

Paradigmenwechsel: Von Anwesenheit zu Kompetenz

Die Reformen markieren einen grundlegenden Wandel von „Compliance durch Präsenz“ hin zu „Compliance durch Kompetenz“. Der Gesetzgeber erkennt endlich die Realität hybrider Arbeitsmodelle und komplexer moderner Risiken an. Doch der Übergang ist heikel. Die neue Möglichkeit, Aufgaben an „qualifiziertes Hilfspersonal“ zu delegieren, zersplittert die Verantwortung. Unternehmen brauchen nun robuste Dokumentationssysteme, um nachvollziehen zu können, wer was und wann geprüft hat.

Der Blick richtet sich bereits auf die nächste Herausforderung: den EU AI Act. Ab August 2026 müssen Sicherheitsbeauftragte in Betrieben mit KI-gesteuerten Maschinen oder Überwachungssystemen spezifische „KI-Kenntnisse“ nachweisen. Schulungsanbieter passen ihre Curricula bereits an. Eine Welle von Rezertifizierungskursen wird noch dieses Jahr erwartet. Unternehmen sollten jetzt ihre Beauftragtenverträge prüfen, die neue digitale Flexibilität nutzen und sicherstellen, dass ihre Gefahrstoffverantwortlichen den verschärften Standards von 2026 genügen.

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