DGUV Vorschrift 2: Neues Arbeitsschutz-Jahr beginnt mit schärferen Regeln
03.01.2026 - 21:13:12Ab dem 1. Januar 2026 gelten in deutschen Betrieben verschärfte Vorgaben für Sicherheit und Gesundheit. Die aktualisierte DGUV Vorschrift 2 und eine verpflichtende Mindestbesichtigungsquote von fünf Prozent zwingen Sicherheitsverantwortliche, ihre Jahresplanung sofort anzupassen.
Berlin, 3. Januar 2026 – Das neue Jahr startet mit einem Paukenschlag für den betrieblichen Arbeitsschutz. Seit Donnerstag gilt die überarbeitete DGUV Vorschrift 2. Sie bringt die größte strukturelle Neuordnung der Sicherheitsbetreuung seit über einem Jahrzehnt. Für Sicherheitsfachkräfte und Geschäftsführungen, die gerade ihre Jahresplanung finalisieren, bedeutet das: Die bewährte STOP-Hierarchie bei der Gefährdungsbeurteilung muss sofort neu justiert werden.
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Die Logik von Substitution, Technik, Organisation und Personen bleibt zwar Maßstab. Doch die Säulen „Organisation“ und „Person“ werden durch den neuen Rechtsrahmen fundamental verändert. Die Jahresplanung 2026 kann kein Kopie des Vorjahres sein. Sie muss erweiterte Flexibilität für den Mittelstand, neue digitale Standards und ein deutlich höheres Prüfrisiko durch das novellierte Arbeitsschutzgesetz berücksichtigen.
Organisation: Schwellenwert für Mittelstand angehoben
Die unmittelbarste Veränderung betrifft die Pflicht zur Sicherheitsbetreuung. Die Schwelle für das vereinfachte Kleinbetriebsmodell wurde von 10 auf 20 Beschäftigte angehoben. Tausende kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können nun ein flexibleres, bedarfsgesteuertes Betreuungsmodell wählen.
Für Betriebe mit 10 bis 20 Mitarbeitern muss die Jahresplanung 2026 diesen Übergang abbilden. Die Verantwortung des Arbeitgebers wächst. Die organisatorische Maßnahme verschiebt sich von externer Erfüllung hin zu interner Kompetenz. Die Geschäftsführung muss nun aktiv eigene Qualifizierungsmaßnahmen – wie die Schulung zum „Unternehmermodell“ – planen und dokumentieren. Unterlässt sie das, entsteht eine Lücke in der Gefährdungsbeurteilung. Die Haftungsrisiken steigen.
Zudem schreibt die Vorschrift jetzt eine einheitliche Mindestzeitquote von 20 Prozent für Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärzte im Rahmen der Grundbetreuung vor. Größere Unternehmen müssen ihre Budgets und Dienstleisterverträge sofort überprüfen. Nur so sind die organisatorischen Maßnahmen in der STOP-Analyse auch ressourcenseitig abgesichert.
Die 5-Prozent-Quote: Mehr Druck durch behördliche Kontrollen
Der externe Druck auf die „methodische Anwendung“ der Gefährdungsbeurteilung ist seit Jahresbeginn deutlich gestiegen. Die Änderungen im Arbeitsschutzgesetz verpflichten die Landesbehörden, jährlich mindestens fünf Prozent aller Betriebe in ihrem Zuständigkeitsbereich zu kontrollieren.
Diese verpflichtende Mindestbesichtigungsquote markiert einen Paradigmenwechsel. Bislang agierten die Behörden oft reaktiv. Jetzt steigt die statistische Wahrscheinlichkeit einer Routineüberprüfung für jeden Gewerbebetrieb in Deutschland.
Für die Jahresplanung heißt das: Die Dokumentation der STOP-Hierarchie muss vom ersten Tag an auditfest sein. Wo Unternehmen früher bei der Dokumentation technischer oder organisatorischer Maßnahmen nachsichtig sein konnten, verlangt 2026 lückenlose Nachweise. Wird eine Gefährdung identifiziert, muss der Plan explizit darlegen, warum eine Substitution nicht möglich war, bevor technische Lösungen zum Zug kamen. Die Behörden werden genau prüfen, ob die Hierarchie strikt eingehalten wurde. Der einfache Griff zur persönlichen Schutzausrüstung (PSA) aus Kostengründen dürfte unter dem neuen Regime deutlich härter geahndet werden.
Digitalisierung: Modernisierung von Personal und Organisation
Die Säulen „Person“ und „Organisation“ werden auch durch die offizielle Integration digitaler Werkzeuge modernisiert. Die aktualisierte DGUV Vorschrift 2 erkennt Fernberatung und Telemedizin als gültige Bestandteile der Betreuung an – vorausgesetzt, die Betriebsbedingungen sind den Betreuern bekannt.
Das ermöglicht eine dynamischere Jahresplanung. Organisatorische Maßnahmen können nun hybride Betreuungsmodelle umfassen. Routinekonsultationen finden virtuell statt, was Ressourcen für intensivere Vor-Ort-Prüfungen technischer Sicherungen freispielt. Sicherheitsverantwortliche sollten ihre Gefährdungsbeurteilungen aktualisieren. Sie müssen klar definieren, welche Aufgaben remote erledigt werden und wie die Qualität dieser digitalen Betreuung gewährleistet wird.
Gleichzeitig hat sich die Qualifikationslandschaft verbreitert. Seit diesem Jahr können auch Absolventen naturwissenschaftlicher Fächer wie Biologie, Chemie oder Physik zur Sicherheitsfachkraft qualifizieren. Dies soll dem chronischen Fachkräftemangel entgegenwirken. Für Unternehmen, die 2026 neues Sicherheitspersonal einstellen, wird es jedoch wichtiger, die „persönlichen“ Maßnahmen zu prüfen. Passt die Kompetenz des Beraterteams auch bei einem diverseren Bewerberpool noch zu den spezifischen Gefährdungen der Branche?
Analyse: Mehr Freiheit, aber strengere Kontrollen
Das Zusammentreffen von neuer DGUV Vorschrift und verpflichtender Prüfquote erzeugt eine Zangenbewegung für deutsche Arbeitgeber. Die Vorschrift bietet willkommene Flexibilität und Modernisierung. Sie anerkennt die Realität digitaler Arbeit und die Bedürfnisse des Mittelstands. Die Kontrollquote stellt jedoch sicher, dass diese Freiheit nicht mit Nachsicht verwechselt wird.
Die Anhebung der KMU-Schwelle ist ein strategischer Schachzug. Er soll bürokratische Lasten für Handwerks- und Handelsbetriebe verringern und Deutschland näher an EU-weite Bemühungen zur Entlastung des Mittelstands bringen. Der gleichzeitige Ausbau der staatlichen Überwachung sendet ein klares Signal: Die Bundesregierung will die Qualität der Sicherheitsergebnisse strenger durchsetzen. Die Botschaft für 2026 ist eindeutig: Ihr habt mehr Freiheit, wie ihr Sicherheit organisiert. Aber ihr werdet häufiger kontrolliert, ob sie funktioniert.
Ausblick: Erste Vertragswelle bis Ende März erwartet
Im ersten Quartal 2026 steht die administrative Umsetzung im Vordergrund. Berufsgenossenschaften und Fachverbände rechnen bis Ende März mit einer Welle angepasster Dienstleistungsverträge. Diese müssen die neuen 20-Prozent-Mindestquoten und digitale Serviceklauseln widerspiegeln.
Die Daten aus den verstärkten behördlichen Kontrollen in diesem Jahr werden voraussichtlich künftige Anpassungen der Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) beeinflussen. Unternehmen, die jetzt proaktiv eine robuste, STOP-konforme Gefährdungsbeurteilung in ihre Jahresplanung integrieren, vermeiden nicht nur Bußgelder. Sie sind auch besser für die nächste Phase der regulatorischen Evolution gewappnet, die für Ende 2026 erwartet wird. Die erste Aufgabe für jede Sicherheitsfachkraft in dieser Woche lautet: Prüfen Sie den Jahresplan. Reflektiert Ihre STOP-Hierarchie die Rechtswirklichkeit des Januars 2026?
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