DGUV-Vorschrift 2: Neuer Weg im Arbeitsschutz
15.02.2026 - 05:51:11DGUV reformiert Arbeitsschutz: Kleinbetriebe profitieren von mehr Flexibilität. Die überarbeitete DGUV Vorschrift 2 tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft und passt Prävention an die digitale Arbeitswelt an. Ziel ist weniger Bürokratie, mehr Praxisnähe und ein stärkerer Schutz der Beschäftigten in flexiblen Arbeitsmodellen.
Neue Rahmenbedingungen im Arbeitsschutz
Wesentlicher Kern ist die neue, praxisorientierte Betreuung von Betrieben. Kleinbetriebe bis zu 20 Beschäftigten können künftig auf vereinfachte Betreuungsmodelle zugreifen – mehr Spielraum als bisher für Betriebe mit bis zu 10 Mitarbeitenden. Dadurch sinkt der organisatorische Aufwand spürbar, gerade für Dienstleistungs- und Wissensbetriebe.
Zugleich wird die offizielle Anerkennung digitaler Betreuungsformen vorangetrieben: Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit können Beratungen auch telefonisch oder online durchführen. Erforderlich bleibt eine persönliche Erstbegehung des Betriebs, um Gegebenheiten vor Ort fundiert zu erfassen. Für die Grundbetreuung gilt künftig ein einheitlicher Mindestanteil von 20 Prozent für beide Expertengruppen, was interdisziplinäre Zusammenarbeit stärkt.
Digitalisierung stärkt den Arbeitsschutz
Der Wandel der Arbeitswelt macht digitale Betreuung unverzichtbar. Eine BAuA-Pressemitteilung vom 11. Februar 2026 verweist auf aktuelle Trends: Schon heute arbeiten rund 50 Prozent der Beschäftigten zumindest teilweise von zu Hause aus. Die neuen Regelungen schaffen den rechtlichen Rahmen, um Präventionsmaßnahmen flexibel in dezentralen Strukturen umzusetzen – ohne jede Anfrage an Ort und Stelle verlangen zu müssen.
Gleichzeitig bleibt die Gefährdungsbeurteilung auch für den häuslichen Arbeitsplatz zentral. Ergonomische Aspekte sowie psychische Belastungen durch ständige Erreichbarkeit und soziale Isolation müssen berücksichtigt werden. So wird Prävention praxistauglich und adaptiv für Remote- und Hybridarbeit.
Die Reform macht Gefährdungsbeurteilungen für Home- und Hybridarbeitsplätze zum Pflichtprogramm – für Arbeitgeber und Sicherheitsfachkräfte bedeutet das mehr Verantwortung, aber auch klarere Regeln. Ein kostenloser Download mit praktischen Vorlagen und Checklisten hilft Ihnen, rechtssichere Gefährdungsbeurteilungen schnell zu erstellen und Prüfungen durch Aufsichtsbehörden zu bestehen. So reduzieren Sie Aufwand und schützen Beschäftigte vor physischen und psychischen Risiken. Jetzt kostenlose GBU‑Vorlagen herunterladen
Psychische Gesundheit: Breitere Kompetenzen
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der fachlichen Breite der Prävention. Die Anforderungen an Fachkräfte für Arbeitssicherheit (SiFa) werden geöffnet: Neben klassischen Ingenieur- oder Technikabschlüssen können künftig auch Absolventinnen und Absolventen aus Arbeits- und Organisationspsychologie oder Ergonomie SiFa-Qualifikationen erwerben. Das ermöglicht Unternehmen den Zugang zu vielseitigeren Experten, die psychische Belastungen am Arbeitsplatz besser adressieren können.
BAuA-Studien untermauern den Zusammenhang zwischen Arbeitsbedingungen und psychischer Gesundheit. Arbeitsaufgaben, Führungsstile und Organisationsstrukturen gelten als zentrale Stellschrauben. Eine breitere Kompetenzbasis stärkt die Qualifikation der Präventionsteams in komplexen Betrieben.
Kontext, Umsetzung und Ausblick
Die Reformen bilden eine ganzheitliche Antwort auf eine Arbeitswelt im Wandel: weniger Fokus auf reine Verhinderung physischer Unfälle, mehr auf ein ganzheitliches Gesundheitsmanagement. Parallel dazu hat das Bundeskabinett eine Modernisierung des Laufbahnrechts im öffentlichen Dienst beschlossen – ein Zeichen für einen breiteren Kulturwandel in Deutschland.
Die neuen Regelungen sollen nicht nur die Unternehmen entlasten, sondern auch den Schutz der Beschäftigten in modernen Arbeitsformen verbessern. Gleichzeitig soll die verbindliche Mindestbesuchsquote sicherstellen, dass neue Freiheiten nicht zu Nachlässigkeiten führen. Die Umsetzung liegt nun in der Praxis: Verträge müssen angepasst, Beratungsstrukturen neu organisiert und Kontakte zwischen Berufsgenossenschaften, BAuA und Betrieben gestärkt werden.
Der neue Vorsitzende der Nationalen Präventionskonferenz, Dr. Stephan Fasshauer, übernimmt in dieser Woche den Vorsitz. Sein Schritt markiert eine verstärkte strategische Ausrichtung der Präventionsarbeit in einer sich rasant verändernden Arbeitswelt.
Langfristig soll Prävention als integraler Bestandteil moderner Unternehmensführung verstanden werden. Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten sollen so zu einem zentralen renommierten Standortfaktor werden – auch im Wettbewerb um Fachkräfte.
@ boerse-global.de
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