DGUV Vorschrift 2: Neuer Arbeitsschutz zwischen Digitalisierung und Qualitätssicherung
27.02.2026 - 00:48:16 | boerse-global.deSeit Jahresbeginn gelten in deutschen Unternehmen neue Regeln für die betriebsärztliche Betreuung – sie sollen den Arbeitsschutz modernisieren, stoßen aber auch auf Kritik. Die reformierte DGUV Vorschrift 2 ist seit dem 1. Januar 2026 in Kraft und bringt tiefgreifende Änderungen. Sie erlaubt mehr digitale Beratung, entlastet kleine Betriebe und schärft die Qualifikationsanforderungen. Doch die zentrale Frage bleibt: Steigert die Flexibilisierung die Sicherheit am Arbeitsplatz oder gefährdet sie sie?
Mehr Flexibilität für kleine und mittlere Unternehmen
Die neuen Schwellenwerte im Arbeitsschutz entlasten zwar kleine Betriebe, doch die gesetzliche Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung bleibt bestehen. Mit diesen geprüften Vorlagen erstellen Sie rechtssichere Dokumentationen, die jeder behördlichen Prüfung standhalten. Rechtssichere GBU-Checklisten jetzt kostenlos herunterladen
Eine der wichtigsten Neuerungen betrifft die Schwellenwerte. Künftig können Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten von vereinfachten Betreuungsmodellen profitieren – bisher lag die Grenze bei zehn. Diese Verdopplung bedeutet für Zehntausende kleine Unternehmen eine spürbare organisatorische und finanzielle Erleichterung. Sie erhalten einfacheren Zugang zu standardisierten Unterstützungsangeboten der Berufsgenossenschaften.
Experten begrüßen diesen Schritt. Viele Kleinbetriebe hatten bisher schlicht nicht die personellen Ressourcen, um komplexe Arbeitsschutzvorgaben vollumfänglich umzusetzen. Die Neuregelung soll sicherstellen, dass auch sie ihre gesetzlichen Pflichten ohne unverhältnismäßigen Aufwand erfüllen können. Ein pragmatischer Ansatz, der den Arbeitsschutz in der Breite der deutschen Wirtschaft verankern soll.
Digitale Betreuung: Fluch oder Segen?
Der wohl umstrittenste Punkt der Reform ist die offizielle Zulassung von Fernbetreuung. Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte dürfen ihre Beratung nun per Video oder Telefon durchführen. In der Grundbetreuung sind bis zu einem Drittel der Leistungen auf diesem Weg möglich, in begründeten Fällen sogar bis zur Hälfte.
Die Befürworter argumentieren mit Effizienz und Flexibilität. Kritiker hingegen warnen vor einem Qualitätsverlust. Kann eine Webcam-Beratung eine gründliche Gefährdungsbeurteilung vor Ort ersetzen? Subtile Risiken – von ergonomischen Mängeln bis zur psychischen Belastung – seien oft nur im persönlichen Gespräch und bei einer Betriebsbegehung vollständig zu erkennen. Die Praxis muss nun beweisen, dass sie eine sinnvolle Balance zwischen digitaler Effizienz und notwendiger Präsenz findet.
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Neue Anforderungen an die Fachkräfte
Nicht nur die Strukturen, auch die Qualifikation der Experten steht im Fokus der Reform. Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa) und Betriebsärzte müssen ihre regelmäßigem Fortbildungen nun jährlich dokumentieren und nachweisen. Das soll Transparenz schaffen und sicherstellen, dass der Beratungsstand immer aktuell ist.
Zugleich wird der Kreis der potenziellen Sicherheitsfachkräfte erweitert. Neben Ingenieuren können sich nun auch Absolventen aus Fächern wie Physik, Chemie, Biologie oder Arbeitspsychologie qualifizieren. Ziel ist ein interdisziplinärer Ansatz, der den komplexen Anforderungen moderner Arbeitsplätze – von der Digitalisierung bis zur psychischen Gesundheit – besser gerecht wird.
Die Bewährungsprobe steht noch aus
Die reformierte Vorschrift ist ein deutlicher Modernisierungsschub. Sie reagiert auf die digitale Transformation und entlastet den Mittelstand. Unterstützung bieten bereits digitale Tools, wie der Einsatzzeitenrechner der Unfallkasse Baden-Württemberg.
Doch der Erfolg wird sich erst in der Praxis zeigen. Werden die neuen Freiheiten verantwortungsvoll genutzt? Oder führt die Digitalisierung zu einer oberflächlicheren Betreuung? Die kommenden Monate werden entscheidend sein. Sie zeigen, ob die Reform tatsächlich zu mehr Sicherheit und Gesundheit in den Betrieben führt – oder nur zu weniger Bürokratie.
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