DGUV, Vorschrift

DGUV Vorschrift 2: Neuer Arbeitsschutz mit Risikofokus tritt in Kraft

12.02.2026 - 06:31:12

Die reformierte DGUV Vorschrift 2 ersetzt starre Vorgaben durch ein risikobasiertes Betreuungssystem. Kleinbetriebe profitieren, während der Fokus auf Hochrisikobereiche wie biologische Arbeitsstoffe steigt.

Die deutsche Arbeitswelt erlebt eine grundlegende Reform: Seit Anfang 2026 gilt die neue DGUV Vorschrift 2. Sie ersetzt starre Vorgaben durch ein flexibles, risikobasiertes Betreuungssystem für Sicherheit und Gesundheit. Parallel wird das Regelwerk durch die Streichung der DGUV Vorschrift 15 gestrafft.

Diese Neufassung markiert die größte Neuausrichtung im betrieblichen Arbeitsschutz seit über zehn Jahren. Kern der Reform ist der Abschied von pauschalen Einsatzzeiten für Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Künftig bestimmt die individuelle Gefährdungsbeurteilung den Umfang der Betreuung. Ressourcen sollen so gezielter dort eingesetzt werden, wo die Risiken am höchsten sind.

Mehr Flexibilität für kleine und mittlere Betriebe

Ein zentrales Ziel der Reform ist die Entlastung von Kleinunternehmen. Die Grenze für vereinfachte Betreuungsmodelle wurde von bisher 10 auf nun 20 Beschäftigte angehoben. Damit profitieren deutlich mehr Betriebe von niedrigschwelligen Angeboten, ohne auf Grundsicherung zu verzichten. Zudem erlaubt die Vorschrift erstmals ausdrücklich digitale Beratungsformate wie Telefon- oder Videokonferenzen – nach einem initialen Vor-Ort-Termin.

Schärferer Blick auf Hochrisiko-Bereiche

Während die Regelungen flexibler werden, verschärft sich der Fokus auf besondere Gefährdungen. Ein besonderes Augenmerk liegt auf Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (Biostoffen). Expositionen gegenüber Mikroorganismen lösen automatisch eine intensivere Betreuungspflicht aus. Dies betrifft nicht nur Labore, sondern alle Branchen mit Kontaktrisiko. Unternehmen müssen ihre Gefährdungsbeurteilungen in diesen Bereichen nun überprüfen und die Dokumentation verschärfen.

Entrümpelung: Eine Vorschrift wird gestrichen

Parallel zur Ausweitung der Vorschrift 2 wird an anderer Stelle dereguliert. Die DGUV Vorschrift 15 „Elektromagnetische Felder“ wurde zum 1. Februar 2026 außer Kraft gesetzt. Der Grund: Die Schutzziele sind bereits durch die staatliche Arbeitsschutzverordnung (EMFV) und ihre Technischen Regeln abgedeckt. Diese Streichung ist Teil einer größeren Initiative, das Vorschriftenwerk der gesetzlichen Unfallversicherung zu verschlanken.

Paradigmenwechsel mit mehr Eigenverantwortung

Experten bewerten die Reform als notwendigen Schritt zu einer moderneren Präventionskultur. Sie fördert die Zusammenarbeit und soll die Akzeptanz für Arbeitsschutz erhöhen. Doch die neue Freiheit bringt auch mehr Verantwortung für die Unternehmen mit sich. Die Qualität der eigenen Gefährdungsbeurteilung wird zum Schlüsselfaktor. Zur Unterstützung bietet die neue DGUV Regel 100-002 praxisnahe Hilfestellungen.

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Das müssen Betriebe jetzt tun

Für Unternehmen bedeutet die neue Lage konkreten Handlungsbedarf. Der erste Schritt ist die Überprüfung aller bestehenden Gefährdungsbeurteilungen nach der neuen risikobasierten Logik. Kleinbetriebe bis 20 Mitarbeiter sollten prüfen, ob sie für vereinfachte Modelle infrage kommen. Da die Berufsgenossenschaften die Vorschrift in ihr Satzungsrecht überführen, ist eine direkte Rücksprache mit dem zuständigen Träger ratsam. Die kommenden Monate werden zeigen, ob die Reform ihr Ziel einer effektiveren und flexibleren Prävention erreicht.

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