DGUV Vorschrift 2: Neue Regeln für Erste-Hilfe-Räume ab 2026
03.01.2026 - 14:19:12Ab sofort gelten verschärfte Vorgaben für die betriebliche Erste Hilfe. Die novellierte DGUV Vorschrift 2 und die aktualisierten Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A4.3) stellen Unternehmen ab dem 1. Januar 2026 vor neue Pflichten bei Ausstattung, Zugänglichkeit und Verwaltung von Erste-Hilfe-Räumen. Diese Modernisierung des Arbeitsschutzes betrifft alle Branchen und zielt auf eine digitalisierte und älter werdende Belegschaft.
Höhere Schwelle für die Regelbetreuung
Die wohl einschneidendste Änderung ist die Anhebung der Personengrenze für die sogenannte Regelbetreuung. Lag diese bisher bei zehn Beschäftigten, müssen sich Betriebe mit bis zu 20 Mitarbeitern nun nicht mehr zwangsläufig extern durch Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifas) betreuen lassen. Diese Flexibilisierung soll Bürokratie abbauen, überträgt kleinen und mittleren Unternehmen aber auch mehr Eigenverantwortung. Sie müssen nun selbst sicherstellen, dass ihre Erste-Hilfe-Infrastruktur den neuen Standards entspricht.
Gleichzeitig wird die digitale Beratung erstmals ausdrücklich erlaubt. Sicherheitsexperten und Betriebsärzte dürfen einen Teil ihrer Aufgaben – etwa die Prüfung von Erste-Hilfe-Konzepten – über digitale Kanäle abwickeln. Voraussetzung ist jedoch eine zuvor gewonnene Ortskenntnis.
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Barrierefreiheit wird Pflicht
Während die DGUV Vorschrift 2 die Aufsichtsstruktur ändert, verschärft die ASR A4.3 die konkreten Anforderungen an die Räume selbst. Der Fokus liegt klar auf Barrierefreiheit. In Anlehnung an die ASR V3a.2 müssen Erste-Hilfe-Räume nun für Mitarbeiter mit Behinderungen zugänglich sein. Das bedeutet unter anderem breitere Türdurchgänge für Rollstühle und die Beseitigung von Schwellen. Für Neubauten oder umfangreiche Umbauten ab 2026 sind diese Vorgaben verbindlich.
Zu den wesentlichen, sofort geltenden Anforderungen gehören:
* Lage: Idealweise im Erdgeschoss, um Rettungstransporte zu beschleunigen. Bei Lage in Obergeschossen ist ein für Tragen geeigneter Aufzug Pflicht.
* Hygiene: Die Räume müssen vor Einblick geschützt und mit leicht zu reinigenden Oberflächen ausgestattet sein.
* Ausstattung: Neben den bewährten Verbandskästen nach DIN-Norm rücken moderne Geräte wie automatisierte externe Defibrillatoren (AEDs) in Risikobereichen in den Fokus der Prüfer.
Digitales Verbandbuch und Datenschutz
Parallel zu den baulichen Vorgaben vollzieht sich 2026 auch ein administrativer Wandel. Das traditionelle papiergebundene Verbandbuch wird zunehmend durch datenschutzkonforme digitale Systeme abgelöst. Die Aufsichtsbehörden akzeptieren diese elektronische Dokumentation nun ausdrücklich als gleichwertig.
Die Einträge zu kleineren Verletzungen – wichtig für spätere Versicherungsansprüche – müssen fünf Jahre lang sicher gespeichert werden. Die neuen Leitlinien betonen, dass der Zugriff streng kontrolliert sein muss, um zu verhindern, dass sensible Gesundheitsdaten für Unbefugte einsehbar sind – ein häufiges Problem bei offen herumliegenden Papierbüchern.
Mehr Eigenverantwortung, gleiche Haftung
Die zusammengeführten Neuregelungen spiegeln eine strategische Anpassung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) an den demografischen Wandel wider.
„Die Erhöhung der Betreuungsschwelle auf 20 Mitarbeiter ist ein Vertrauensvorschuss an die kleinen Betriebe“, kommentiert ein Sicherheitsexperte. „Die Haftung für einen nicht konformen Erste-Hilfe-Raum bleibt aber vollständig beim Arbeitgeber.“ Der Markt für vorgefertigte, normgerechte Erste-Hilfe-Raummodule verzeichnete bereits im vierten Quartal 2025 einen deutlichen Nachfrageschub, als viele Unternehmen die neuen Accessibility-Standards noch rechtzeitig umsetzen wollten.
Für Sicherheitsverantwortliche beginnt nun eine Übergangsphase, in der die Gewerbeaufsicht zunächst über die neuen Schwellenwerte informieren wird. Nachsicht bei baulichen Mängeln – insbesondere bei Hygiene und Barrierefreiheit – ist jedoch nicht zu erwarten. Unternehmen sollten ihre Erste-Hilfe-Einrichtungen umgehend einer vollständigen Prüfung unterziehen. Für später im Jahr 2026 wird zudem eine stärkere Integration der psychischen Gefährdungsbeurteilung in die Unterweisungen erwartet, was langfristig auch die Ausstattung der Räume beeinflussen könnte.
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