DGUV, Vorschrift

DGUV Vorschrift 2: Neue Regeln für E-Lastenfahrer treten in Kraft

03.01.2026 - 04:45:12

Seit Januar 2026 gelten verschärfte Unterweisungsvorgaben für E-Lastenradfahrer, die eine praktische Kompetenzkontrolle und spezifische Dokumentation verlangen.

Ab sofort gelten verschärfte Vorgaben für die Sicherheitsunterweisung von Fahrern gewerblicher E-Lastenräder. Die überarbeitete DGUV Vorschrift 2 schafft mehr Klarheit, verlangt von Unternehmen aber auch mehr Dokumentationsaufwand. Der Fokus liegt auf der praktischen Einweisung.

Seit dem 1. Januar 2026 ist die aktualisierte Fassung der Unfallverhütungsvorschrift verbindlich. Sie modernisiert die Anforderungen an die Sicherheitsbetreuung für mobile Arbeitsmittel, insbesondere für die wachsende Flotte elektrischer Lastenräder in der City-Logistik. Hinter der Neuregelung steht die Berufsgenossenschaft Verkehr (BG Verkehr). Sie reagiert damit auf steigende Unfallzahlen und schließt eine Lücke im Arbeitsschutz.

Digitale Betreuung wird offiziell – mit einer wichtigen Einschränkung

Die größte Neuerung ist die formale Anerkennung digitaler Betreuungsmodelle. Für dezentral arbeitende Kuriere und Zusteller bedeutet das: Theoretische Sicherheitsunterweisungen dürfen nun über zertifizierte Lernplattformen erfolgen.

Doch es gibt einen entscheidenden Haken. Die rein digitale Einweisung hat ausgedient. Bei komplexen Fahrzeugen wie schweren E-Lastenrädern muss der Arbeitgeber eine praktische Kompetenzkontrolle nachweisen und dokumentieren. Das gilt besonders für Modelle mit hoher Zuladung oder ausgeklügelter Kippstabilisierung. Ein paar Klicks in einer App reichen nicht mehr aus.

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„Die Unterweisung ist kein reines Abhaken mehr“, betonen Sicherheitsexperten. Sicherheitsfachkräfte (Sifas) müssen künftig aktiver überprüfen, ob die Mitarbeiter die Inhalte auch verstanden und im Alltag umsetzen.

Warum E-Lastenräder im Fokus stehen

Der verschärfte Regelungsbedarf ergibt sich aus der Entwicklung der letzten Jahre. Wo in Innenstädten früher Transporter unterwegs waren, rollen heute zunehmend schwere und schnelle E-Lastenräder. Die Unfallstatistiken für 2024 und 2025 zeigen eine steigende Zahl von Zwischenfällen.

Die neue Vorschrift baut auf der bestehenden DGUV Information 208-055 („Sichere Nutzung von Transport- und Lastenfahrrädern“) auf, verschärft aber die Compliance-Pflichten. Die Sicherheitsunterweisung muss nun spezifisch auf die Besonderheiten beladener Lastenräder eingehen:

  • Bremsverhalten: Voll beladen erreichen die Räder oft ein Gesamtgewicht von 250 Kilogramm. Die Bremswege verlängern sich erheblich.
  • Fahrstabilität: Das Handling von zwei- und dreirädrigen Modellen unterscheidet sich stark, besonders in Kurven.
  • Batteriesicherheit: Der richtige Umgang mit, das Laden und die Sichtprüfung der Hochvolt-Akkus sind kritisch.

Das müssen Betriebe jetzt umsetzen

Für Fuhrparkmanager bedeutet die Neuregelung eine sofortige Überprüfung ihrer Einarbeitungs- und Trainingsprozesse. Die jährliche Unterweisung nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) muss die neuen Betreuungsstandards widerspiegeln.

Konkrete Schritte für Arbeitgeber:

  1. Gefährdungsbeurteilung aktualisieren: Die Risikobewertung für alle eingesetzten E-Lastenrad-Modelle muss an die Standards von 2026 angepasst werden.
  2. Hybride Unterweisungsmodelle einführen: Eine komplizengerechte Mischung aus digitaler Wissensvermittlung (Theorie) und praktischer Überprüfung der Fahrfertigkeiten ist nötig. Reine Videoanleitungen ohne Probefahrt genügen nicht.
  3. Dokumentation spezifizieren: Der „Nachweis der Unterweisung“ muss konkret den Fahrzeugtyp benennen. Eine generelle Unterschrift unter „Fahrradsicherheit“ ist für schwere Lastenräder nicht mehr ausreichend.

Die BG Verkehr betont, dass die Modernisierung der Vorschrift die Sicherheitsbetreuung flexibler und effizienter, aber nicht weniger streng machen soll. Digitale Tools sollen Ressourcen freisetzen – für die gezielte praktische Schulung dort, wo das Risiko am höchsten ist: auf der Straße.

Klarheit für die Branche, Herausforderung für Kleinbetriebe

Die Logistikbranche begrüßt die klaren Vorgaben. Verbände der Radlogistik setzen sich seit langem für standardisierte Ausbildungsanforderungen ein, um das Berufsbild des Lastenradfahrers zu professionalisieren.

Für kleinere Betriebe und Handwerker, die auf E-Lastenräder umsteigen, könnte der neue Dokumentationsaufwand jedoch zunächst eine Hürde darstellen. Rechtsexperten gehen davon aus, dass die Aufsichtsbehörden im ersten Quartal 2026 vor allem beratend tätig sein werden. Voraussetzung ist, dass Unternehmen aktiv an der Umsetzung der neuen Vorschrift arbeiten.

Langfristig könnte die Harmonisierung der Arbeitsschutzregeln den Weg für einen einheitlichen „Lastenrad-Führerschein“ im gewerblichen Bereich ebnen. Eine gesetzliche Grundlage dafür gibt es bislang nicht. Hebel für mehr Sicherheit bleibt vorerst die verschärfte Unterweisungspflicht.

Die Botschaft an alle Fuhrparkbetreiber zum Start des Jahres 2026 ist eindeutig: Das E-Lastenrad ist ein ernstzunehmendes Arbeitsgerät. Seine Fahrer müssen mit dem gleichen professionellen Anspruch eingewiesen werden wie die Bediener jedes anderen motorisierten Logistikfahrzeugs.

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