DGUV, Vorschrift

DGUV Vorschrift 2: Neue Regeln für digitale Sicherheitsberatung und mehr Experten

08.01.2026 - 07:02:12

Die umfassende Reform des deutschen Arbeitsschutzes erlaubt digitale Videosprechstunden und öffnet die Sicherheitsfachkraft für neue Berufsgruppen wie Psychologen.

Deutschlands Arbeitsschutz wird digitaler und interdisziplinär. Eine umfassende Modernisierung der DGUV Vorschrift 2 ist in Kraft – sie bringt Rechtssicherheit für Videosprechstunden und öffnet den Beruf der Fachkraft für Arbeitssicherheit für neue Fachrichtungen.

Ab dem 8. Januar 2026 gelten die überarbeiteten Regeln für die verbindliche Grundbetreuung in Unternehmen vollumfänglich für wichtige Berufsgenossenschaften. Dazu zählen die BG RCI (Rohstoffe und chemische Industrie), die BGN (Nahrungsmittel und Gastgewerbe) sowie die UKBW (Unfallkasse Baden-Württemberg). Die Reform soll dem akuten Mangel an Betriebsärzten begegnen und die Sicherheitsberatung an hybride Arbeitswelten anpassen.

Digitale Beratung erhält klaren Rechtsrahmen

Der wohl transformativste Aspekt ist die formale Integration digitaler Tools. Laut einem aktuellen Branchenbericht dürfen Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa) bis zu einem Drittel ihrer gesamten Beratungszeit nun per Video, Online-Workshop oder digitaler Teilnahme an ASA-Sitzungen absolvieren.

Das schafft endgültige Rechtssicherheit für Praktiken, die in der Pandemie als Notlösung begannen. Voraussetzung bleibt: Der Experte muss die konkreten Betriebsverhältnisse vor Ort bereits kennen. Ein persönlicher Eindruck des Arbeitsplatzes ist weiterhin Pflicht. Dieses Hybridmodell entlastet besonders Unternehmen mit verteilten Teams oder hohem Homeoffice-Anteil.

Anzeige

Passend zum Thema Digitalisierung und Arbeitsschutz: Viele Gefährdungsbeurteilungen weisen Lücken, unklare Risiken oder fehlende Dokumentation auf – ein Ärgernis bei Betriebsprüfungen. Ein kostenloser Download liefert praxiserprobte Vorlagen, ausführliche Checklisten und eine Schritt‑für‑Schritt‑Anleitung, mit der Sie rechtssichere Gefährdungsbeurteilungen erstellen und Stunden an Dokumentationsarbeit sparen. Ideal für Arbeitgeber, Sicherheitsfachkräfte und Betriebsleitungen. Jetzt Gefährdungsbeurteilung‑Vorlagen & Checklisten herunterladen

Neue Berufswege gegen den Fachkräftemangel

Um den chronischen Personalmangel zu bekämpfen, hat die aktualisierte Vorschrift die Zugangsvoraussetzungen zur Sicherheitsfachkraft deutlich verbreitert. Die Rolle ist nicht länger Ingenieuren vorbehalten.

Künftig können sich auch Absolventen natur-, human- und ingenieurwissenschaftlicher Fächer qualifizieren. Zugelassen sind nun:
* Naturwissenschaften: Biologie, Chemie, Physik
* Humanwissenschaften: Humanmedizin, Ergonomie
* Psychologie: Arbeits- und Organisationspsychologie

Dieser interdisziplinäre Ansatz trägt der Realität Rechnung, dass moderne Arbeitsrisiken zunehmend psychischer und ergonomischer Natur sind. Psychologen und Biologen sollen so eine ganzheitlichere Sicht auf die Mitarbeitergesundheit ermöglichen.

Entlastung für KMU und gestaffelte Einführung

Die Reform bringt spürbare Erleichterungen für kleine und mittlere Unternehmen. Die Schwellenwerte für flexible Betreuungsmodelle wie das Unternehmermodell wurden angehoben. Statt bislang 10 dürfen Betriebe nun bis zu 20 Beschäftigte haben, um von vereinfachten Regelungen zu profitieren.

Die Einführung der neuen Vorschrift verläuft gestaffelt:
* Seit Januar 2026 in Kraft: BG RCI, BGN, UKBW.
* Bereits seit April 2025: BGHM (Holz und Metall).
* Geplant für 2027: BG BAU (Bauwirtschaft). Hier sind noch branchenspezifische Anpassungen nötig.

Notwendige Anpassung an „New Work“

Die Modernisierung der DGUV Vorschrift 2 ist die bedeutendste Novelle im deutschen Arbeitsschutz seit über einem Jahrzehnt. Sie reagiert auf zwei Megatrends: die Digitalisierung der Arbeitswelt und die demografische Krise in der Arbeitsmedizin.

Der Altersdurchschnitt der Betriebsärzte ist hoch, Nachwuchs rar. Durch die Legalisierung digitaler Effizienz und die Öffnung für neue Disziplinen will die DGUV das System zukunftsfest machen. Die beibehaltene Mindestpräsenzzeit von 20 Prozent für beide Fachdisziplinen im Regelbetreuungsmodell stellt sicher, dass medizinische und sicherheitstechnische Perspektive gleichermaßen Gehör finden.

Die Dokumentation wird zur Schlüsselaufgabe. Der Einsatz digitaler Tools muss in den Jahresberichten lückenlos nachgewiesen werden, um die 33-Prozent-Obergrenze einzuhalten. Die Erfahrungen aus 2026 werden maßgeblich beeinflussen, wie die Bau-Berufsgenossenschaft ihre Version für 2027 final ausgestaltet.

Anzeige

PS: Die neue Vorschrift verlangt lückenlose Nachweise — sind Ihre Vorlagen und Jahresberichte bereit? Holen Sie sich das Gratis‑Toolkit mit editierbaren Word‑ und Excel‑Vorlagen, Risikomatrix, Praxisbeispielen sowie einer Checkliste für ASA‑Sitzungen und hybrides Arbeiten. Schnell einsetzbar und behördensicher, ideal zur Dokumentation digitaler Beratung und für die Jahresberichte. Gratis GBU‑Toolkit für Ihren Betrieb herunterladen

@ boerse-global.de