DGUV Vorschrift 2: Neue Regeln für Betriebsärzte und Sicherheitsexperten
15.02.2026 - 19:00:12Deutsche Unternehmen geraten stärker ins Visier der Gewerbeaufsicht. Grund sind verschärfte Kontrollen zur Einhaltung der neuen DGUV Vorschrift 2, die seit Januar 2026 gilt. Die Behörden prüfen vor Ort, ob Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit ihre Pflichten nach den modernisierten Regeln erfüllen.
Mehr Flexibilität, aber auch strengere Pflichten
Die reformierte Vorschrift bringt entscheidende Neuerungen für den Arbeitsschutz. Ein zentraler Punkt ist die Digitalisierung der Sicherheitsbetreuung. Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte dürfen einen Teil ihrer Beratung nun per Video oder Telefon durchführen – vorausgesetzt, sie haben den Arbeitsplatz zuvor physisch in Augenschein genommen. Branchenkreise sprechen von einem möglichen Remote-Anteil von bis zu 50 Prozent.
Kleine Betriebe profitieren von einer angehobenen Grenze. Vereinfachte Betreuungsmodelle, etwa über die Berufsgenossenschaften, gelten nun für Unternehmen mit bis zu 20 statt bisher 10 Beschäftigten. Das entlastet viele Handwerksbetriebe und kleine Firmen.
Zudem öffnet sich der Kreis der qualifizierten Sicherheitsexperten. Künftig können auch Absolventen aus Fächern wie Ergonomie, Arbeitspsychologie oder Naturwissenschaften zur Sicherheitsfachkraft (SiFa) werden. Unternehmen finden so leichter Spezialisten, die zu ihren spezifischen Risiken passen.
Worauf die Gewerbeaufsicht jetzt besonders achtet
Bei ihren Vor-Ort-Prüfungen legen die Inspektoren den Fokus auf mehrere Schlüsselbereiche. Zunächst muss der verpflichtende Betreuungsvertrag mit Arzt und Sicherheitsfachkraft vorliegen. Die Behörde erhebt dazu Unternehmensdaten wie Mitarbeiterzahl und Tätigkeitsfelder.
Der Prüfstein bleibt jedoch die Gefährdungsbeurteilung. Sie muss laut Gesetz umfassend sein und auch psychische Belastungen einschließen. Fehlt sie oder ist sie mangelhaft, folgt ein Beanstandungsbescheid. Zusätzlich kontrollieren die Prüfer, ob alle Arbeitsmittel vorschriftsmäßig geprüft sind – gemäß der Betriebssicherheitsverordnung.
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Dokumentationspflicht und Qualitätssicherung
Die neue Flexibilität hat ihren Preis: eine verschärfte Rechenschaftspflicht. Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte müssen ihre Fortbildungen nun systematisch dokumentieren und in ihren Jahresbericht aufnehmen. Das schafft Transparenz und soll sicherstellen, dass das Sicherheitswissen stets auf dem neuesten Stand ist.
Die Reform betont außerdem eine risikoorientierte Betreuung. Bestehen besondere Gefahren, etwa durch biologische Arbeitsstoffe, kann eine intensivere Betreuung erforderlich werden. Die Maßnahmen müssen passgenau auf die identifizierten Risiken zugeschnitten werden.
Proaktiv handeln statt abwarten
Die Überarbeitung der Vorschrift spiegelt einen generellen Wandel im deutschen Arbeitsschutz wider. Digitale Arbeitsformen und psychosoziale Risiken rücken stärker in den Fokus.
Unternehmen sollten jetzt aktiv werden. Handwerkskammern und Berufsgenossenschaften bieten Informationsveranstaltungen und Beratung an, um sich auf Kontrollen vorzubereiten. Die Botschaft ist klar: Die Einhaltung der neuen DGUV Vorschrift 2 ist keine lästige Pflicht, sondern Grundlage für einen modernen und verantwortungsvollen Arbeitsplatz.
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