DGUV, Vorschrift

DGUV Vorschrift 2: Neue Regeln für Arbeitsschutz treten in Kraft

07.01.2026 - 10:42:15

Die umfassende Reform des deutschen Arbeitsschutzrechts ist in Kraft. Sie führt zu neuen Betreuungsgruppen, mehr Flexibilität für KMU und erlaubt digitale Beratungen.

Eine umfassende Reform des deutschen Arbeitsschutzrechts ist in Kraft getreten. Die aktualisierte DGUV Vorschrift 2 bringt tiefgreifende Änderungen für die betriebliche Sicherheit und betrifft zehntausende Unternehmen. Seit dem 1. Januar 2026 gelten neue Kriterien für die Einteilung in die Betreuungsgruppen, was direkte Auswirkungen auf Kosten und Aufwand hat.

Modernisierte Risikobewertung durch neuen WZ-Code

Herzstück der Novelle ist die Anpassung an den WZ-Code 2025. Er löst die veraltete Klassifikation von 2008 ab und bildet nun die Grundlage für die Einstufung in die drei Betreuungsgruppen. Diese bestimmen, wie viele Stunden Grundbetreuung pro Mitarbeiter und Jahr durch Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa) geleistet werden müssen.

Die DGUV hat die Risikoprofile zahlreicher Branchen neu bewertet. Moderne Produktionsbetriebe und digitale Dienstleister können sich in einer anderen Gruppe wiederfinden als zuvor. Für viele Unternehmen bedeutet das: höhere Pflichtstunden und Kosten. Andere profitieren von einer Herabstufung und geringeren Auflagen.

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Erleichterungen für den Mittelstand

Kleine und mittlere Unternehmen erhalten deutlich mehr Flexibilität. Die Schwelle für die verbindliche Regelbetreuung wurde von bisher 10 auf nun 20 Beschäftigte angehoben. Mehr Firmen können damit auf das flexiblere Kompetenzzentren-Modell (KPZ) oder das Unternehmermodell umsteigen.

Dabei übernehmen die Inhaber mehr Eigenverantwortung und werden bei Bedarf durch Hotlines oder punktuelle Beratung unterstützt. Diese Angleichung an andere gesetzliche Grenzen, wie für Sicherheitsbeauftragte, entlastet den Mittelstand spürbar.

Digitalisierung und klare Mindestanteile

Die neue Vorschrift trägt der hybriden Arbeitswelt Rechnung. Bis zu ein Drittel der Pflichtberatungsstunden dürfen jetzt digital durchgeführt werden – vorausgesetzt, die externen Experten kennen die betrieblichen Gegebenheiten. Das steigert die Effizienz, besonders für dezentrale Unternehmen.

Ebenfalls neu: Klare Vorgaben für die Aufteilung der Betreuungszeit. Für Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte ist jeweils ein Mindestanteil von 20 Prozent an der Gesamtzeit vorgeschrieben. So wird sichergestellt, dass medizinische und technische Aspekte gleichermaßen berücksichtigt werden.

Was Unternehmen jetzt prüfen müssen

Die neuen Regelungen werden gestaffelt von den Berufsgenossenschaften umgesetzt. Während die BG Holz und Metall (BGHM) schon 2025 startete, folgten große Träger wie die BG Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) und die BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) jetzt zum Jahresbeginn.

Für Unternehmen ist schnelles Handeln geboten. Sie müssen prüfen, unter welchen WZ-Code sie nun fallen und wie sich ihre Betreuungsgruppe verändert hat. Verträge mit externen Dienstleistern sollten umgehend angepasst werden, um keine Compliance-Lücken zu riskieren. Die Einstufung findet sich im Veranlagungsbescheid der Berufsgenossenschaft.

Die Bau-Berufsgenossenschaft (BG BAU) will voraussichtlich erst 2027 nachziehen. Bis dahin bleibt die Lage in dieser Branche noch unverändert. Für alle anderen gilt: Die Modernisierung des Arbeitsschutzes hat begonnen – mit spürbaren Folgen für den Betriebsalltag.

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