DGUV, Vorschrift

DGUV Vorschrift 2: Neue Regeln für Arbeitsschutz ab 2026

22.03.2026 - 06:18:14 | boerse-global.de

Die modernisierte DGUV Vorschrift 2 entlastet kleine Betriebe, erlaubt digitale Beratung und öffnet den Beruf der Sicherheitsfachkraft für neue akademische Fachrichtungen.

DGUV Vorschrift 2: Neue Regeln für Arbeitsschutz ab 2026 - Foto: über boerse-global.de
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Die Regeln für den betrieblichen Arbeitsschutz in Deutschland wurden grundlegend modernisiert. Die reformierte DGUV Vorschrift 2 ist seit Jahresbeginn in Kraft und bringt mehr Flexibilität für kleine Betriebe, erlaubt digitale Beratung und öffnet den Beruf der Sicherheitsfachkraft für neue Fachrichtungen. Die Anpassung reagiert auf den Fachkräftemangel und die veränderte Arbeitswelt.

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Erleichterungen für kleine und mittlere Betriebe

Eine der wichtigsten Neuerungen betrifft die Schwellenwerte für vereinfachte Betreuungsmodelle. Bislang konnten nur Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten das sogenannte Kompetenzzentren-Modell nutzen. Jetzt wurde diese Grenze auf 20 Mitarbeiter verdoppelt.

Das bedeutet: Eine deutlich größere Zahl an kleinen Unternehmen kann von der aufwändigen Regelbetreuung zur alternativen Betreuung wechseln. Geschäftsführer können nach einer Grundqualifizierung viele Arbeitsschutzaufgaben selbst übernehmen und holen sich Experten nur bei spezifischen Gefahren hinzu. Für die Betriebe sinken damit administrative Hürden und Kosten, während das Sicherheitsniveau gewahrt bleibt. Die Pflicht zur umfassenden Regelbetreuung gilt nun erst für Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten.

Digitalisierung: Beratung per Video wird möglich

Die Reform schreibt erstmals fest, dass sich Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa) digital zuschalten dürfen. Ein Teil ihrer Beratungsleistungen kann nun per Telefon oder Videokonferenz erbracht werden.

Doch diese Flexibilität hat Grenzen. Eine verpflichtende Erstbegehung vor Ort bleibt unverzichtbar, damit sich die Experten ein genaues Bild der Gefahren machen können. Ist die Lage bekannt, dürfen bis zu einem Drittel der Folgeberatungen digital erfolgen. Dieser hybride Ansatz hilft besonders Unternehmen mit mehreren Standorten, Filialnetzen oder ländlichen Betrieben. Die Ressourcenplanung wird effizienter, ohne dass die Qualität der Gefahrenbeurteilung leidet.

Neue Wege für Sicherheitsfachkräfte

Um dem Fachkräftemangel zu begegnen, hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) die Zugangsvoraussetzungen zur Sifa-Qualifikation erweitert. Bisher war der Weg vor allem Ingenieuren und Technikern vorbehalten.

Jetzt öffnet sich das Feld für Absolventen weiterer wissenschaftlicher Disziplinen. Auch Akademiker aus den Fächern Biologie, Chemie, Ergonomie oder Arbeits- und Organisationspsychologie können die Ausbildung zur Sicherheitsfachkraft absolvieren. Hintergrund ist die veränderte Gefahrenlage: Psychische Belastungen und ergonomische Probleme am Bildschirmarbeitsplatz gewinnen an Bedeutung. Die Einbindung von Psychologen soll helfen, die Sicherheitsstrategien besser auf die Herausforderungen der modernen Arbeitswelt zuzuschneiden.

Strengere Qualitätskontrolle bei der Regelbetreuung

Während die Reform an einigen Stellen lockert, zieht sie bei der klassischen Regelbetreuung die Zügel an. Eine neue Vorgabe verpflichtet Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte, ihre absolvierten Fortbildungen im Jahresbericht zu dokumentieren. Arbeitgeber können so leichter prüfen, ob ihre externen Experten auf dem neuesten Wissensstand sind.

Zudem wurde die Berechnung der Grundbetreuung verschärft. Für beide Expertengruppen gilt nun ein einheitlicher Mindestanteil von 20 Prozent. Die starre Kopfpauschale von 0,2 Stunden pro Mitarbeiter in der Betreuungsgruppe 3 entfällt. Betroffene Unternehmen müssen ihren Bedarf nun selbst ermitteln und die Stunden neu verteilen. Als Hilfestellung hat die DGUV die neue DGUV Regel 100-002 mit Praxisbeispielen veröffentlicht.

Paradigmenwechsel im Arbeitsschutz

Die Modernisierung der Vorschrift 2 ist eine Antwort auf digitale und wirtschaftliche Realitäten. Die Anerkennung digitaler Beratung folgt dem Trend zur Homeoffice-Ära. Die Öffnung für Psychologen markiert einen Wendepunkt: Nicht mehr nur physische, sondern auch psychische Gefährdungen rücken in den Fokus der Sicherheitsstrategie. Die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung dürfte von dem erweiterten Expertenpool profitieren.

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Die Reform balanciert geschickt zwischen zwei Zielen: Sie entlastet kleinere Betriebe bürokratisch und hebt gleichzeitig die Qualität der Beratung für größere Unternehmen.

Was Betriebe jetzt tun müssen

Für die Unternehmen beginnt nun die Umsetzungsphase. Personalabteilungen und Compliance-Beauftragte sollten ihre bestehenden Arbeitsschutz-Verträge prüfen, ob die neue 20-Prozent-Mindestquote in der Grundbetreuung eingehalten wird. Betriebe mit rund 20 Beschäftigten sollten abwägen, ob ein Wechsel zum flexibleren Kompetenzzentren-Modell sinnvoll ist.

Der Markt für Arbeitsschutz-Dienstleistungen wird sich wandeln. Externe Anbieter werden ihre digitalen Angebote für Fernberatung ausbauen. Ob der neue Qualifikationsweg den Fachkräftemangel lindert und psychische Risiken besser in den Griff bekommt, wird die Praxis der kommenden Jahre zeigen.

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