DGUV-Vorschrift 2: Letzte Frist für Anschläger-Unterweisung
27.12.2025 - 23:33:12Die verschärfte DGUV Vorschrift 2 verlangt bis zum 31.12. eine vollständig dokumentierte Unterweisung für Anschläger. Bei Verstößen drohen im neuen Jahr erhöhte Haftungsrisiken und strengere Kontrollen.
Nur noch vier Tage Zeit: Bis Jahresende müssen alle Anschläger in Deutschland ihre jährliche Sicherheitsunterweisung absolviert haben. 2025 gilt erstmals die verschärfte Dokumentationspflicht nach der reformierten DGUV Vorschrift 2.
Wirtschaftskrise darf Sicherheit nicht gefährden
Während die Konjunktur für den Mittelstand düster aussieht, warnen Experten vor Einsparungen bei der Arbeitssicherheit. Eine aktuelle BVMW-Umfrage zeigt: Über die Hälfte der mittelständischen Unternehmen erwartet 2026 eine Rezession. Doch die jährliche Unterweisung für Anschläger – jene Fachkräfte, die Lasten an Kranen sichern – ist gesetzlich verbindlich. Sie basiert auf § 4 der DGUV Vorschrift 1 und dem Arbeitsschutzgesetz. „Wer diese Frist verpasst, riskiert bei einem Unfall im neuen Jahr erhebliche Haftungsprobleme“, mahnen Compliance-Beobachter. In der schweren Industrie zählt der Job des Anschlägers zu den gefährlichsten überhaupt.
Neue Regeln fordern bessere Nachweise
Seit April 2025 gilt die modernisierte DGUV Vorschrift 2 in voller Schärfe. Die Reform hat die Anforderungen an Dokumentation und Organisation der Sicherheitsunterweisung deutlich erhöht. Für Unternehmen bedeutet das konkret:
- Verschärfte Dokumentation: Eine bloße Unterschriftenliste genügt nicht mehr. Firmen müssen detailliert nachweisen, welche Themen – wie Lastsicherung oder Handzeichen – behandelt wurden.
- Klare Grenzen für Digitalisierung: Digitale Formate dürfen die praktische Unterweisung nur ergänzen, nicht ersetzen. Die entscheidenden Handgriffe lernen Anschläger weiterhin in der Realität.
- Mehr Eigenverantwortung: Durch die Anhebung der Mitarbeitergrenze von 10 auf 20 Beschäftigte für bestimmte Betreuungsmodelle tragen vor allem kleinere Betriebe mehr Verantwortung, diese Pflichtunterweisung nicht zu übersehen.
Kontrollen im neuen Jahr werden strenger
Branchenkenner rechnen damit, dass Prüfungen und Audits in 2026 besonders darauf abzielen werden, ob die neuen Standards im Übergangsjahr 2025 eingehalten wurden. Die schrittweise Einführung der Vorschrift 2 ist nun abgeschlossen; alle Übergangsfristen für die grundlegende Dokumentation sind ausgelaufen.
Die DGUV Information 209-013 legt den verbindlichen Schulungsinhalt fest. Dazu gehören die Sichtprüfung von Anschlagmitteln auf Beschädigungen, das Verstehen von Lasttabellen und das Beherrschen der Kommunikation per Handzeichen. An diesen Themen zu sparen, verletzt die Unfallverhütungsvorschriften.
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Ausblick: Mehr Digitalisierung, aber Praxis bleibt
Für 2026 zeichnet sich ein Trend zu mehr digitaler Telebetreuung ab. Die Reform erlaubt bereits, 30 bis 50 Prozent der Sicherheitsbetreuungszeit digital durchzuführen – ein Modell, das wohl auf weitere Unterweisungsmodule ausgeweitet wird.
Doch für den Anschläger bleibt der menschliche Faktor entscheidend. Ein falsch verstandenes Handzeichen oder eine fehlinterpretierte Lasttabelle kann sofort zur Katastrophe führen. Die vollständige Dokumentation der Jahresunterweisung ist deshalb der letzte Schutzschild: für die rechtliche Absicherung des Unternehmens und vor allem für den Schutz der Mitarbeiter.
Unternehmen sollten die letzten Tage des Jahres nutzen, um ihre Schulungsnachweise zu überprüfen. Wenn die Unterweisung eines Anschlägers aus dem Frühjahr 2024 abgelaufen ist, muss noch vor Arbeitsbeginn im neuen Jahr gehandelt werden.
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