DGUV, Vorschrift

DGUV Vorschrift 2: Ende der Gnadenfrist für gefährliche Schaltanlagen

03.01.2026 - 04:43:12

Die verschärfte DGUV Vorschrift 2 beendet 2026 den Bestandsschutz für veraltete Elektroinstallationen. Unternehmen müssen nun nachweisen, dass ihre Anlagen dem aktuellen Sicherheitsstandard entsprechen, oder nachrüsten.

Ab 2026 müssen Unternehmen in Deutschland ihre alten, unsicheren Schaltanlagen endgültig nachrüsten. Die verschärfte DGUV Vorschrift 2 beendet den Mythos vom ewigen Bestandsschutz für veraltete Elektroinstallationen.

BERLIN – Ein neues Jahr, neue Regeln: Seit dem 1. Januar 2026 verschärft Deutschland die Aufsicht über den Arbeitsschutz. Die reformierte DGUV Vorschrift 2 zwingt Betriebe dazu, veraltete und gefährliche Elektroinstallationen endgültig zu modernisieren. Der oft beschworene Bestandsschutz für alte Schaltgerätekombinationen gilt damit nicht mehr – vor allem, wenn sie keinen ausreichenden Berührungsschutz bieten. Sicherheitsexperten sprechen von einem Paradigmenwechsel.

Strengere Aufsicht, höherer Druck auf Betreiber

Die aktualisierte Vorschrift regelt den Einsatz von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit neu. Kern der Änderung: Sie modernisiert die Sicherheitsüberwachung und hat direkte technische Konsequenzen. Zwar erhalten kleine Betriebe mehr Flexibilität – die Schwelle für das „alternative Betreuungsmodell“ steigt von 10 auf 20 Beschäftigten. Gleichzeitig werden die Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung jedoch deutlich verschärft.

Diese administrative Änderung wirkt wie ein Hebel für die technische Sicherheit. Externe Prüfer und interne Fachkräfte müssen nun strenger nachweisen, dass alle Arbeitsmittel dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. „Die Zeit des Wegschauens bei alten Verteilerkästen ist vorbei“, stellt ein Sicherheitsberater aus dem DGUV-Netzwerk klar. „Betreiber können nicht mehr einfach behaupten, eine Anlage sei ‚alt, aber gut‘. Sie müssen nachweisen, dass sie nach heutigen Maßstäben sicher ist. Sonst muss sofort nachgerüstet werden.“

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Der Mythos vom ewigen Bestandsschutz

Im Fokus der verschärften Durchsetzung steht ein weit verbreiteter Irrglaube: Viele Facility Manager gingen bisher davon aus, dass Elektroinstallationen aus den 1970er oder 80er Jahren dauerhaft von Modernisierungsvorgaben befreit sind – Stichwort Bestandsschutz.

Rechts- und Technikexperten betonen jedoch: Bei erheblichen Gefahren für Leben und Gesundheit gibt es keinen Bestandsschutz. Fehlender Berührungsschutz – konkret der Schutz gegen direktes Berühren spannungsführender Teile (IP2X oder IPXXB) – gilt als „wesentlicher Mangel“. Nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der DGUV Vorschrift 3 sind Arbeitgeber verpflichtet, ihre Beschäftigten vor elektrischen Gefahren zu schützen. Erlaubt ein alter Schaltschrank, dass ein Finger unbeabsichtigt an eine stromführende Sammelschiene oder NH-Sicherungsbasis gelangt, verstößt dies gegen diese Grundpflicht – egal, wann die Anlage gebaut wurde.

Die neue Rechtslage ab 2026 macht es für Unternehmen nahezu unmöglich, notwendige Nachrüstungen weiter aufzuschieben. Die Haftungsrisiken sind sprunghaft gestiegen, denn die überarbeitete DGUV V2 stellt sicher, dass Sicherheitsmängel bei Routinekontrollen mit höherer Wahrscheinlichkeit erfasst und beanstandet werden.

IP2X: Der neue Mindeststandard

Im Visier der Behörden stehen vor allem Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen in alten Industrieanlagen und Gewerbebauten. Maßgebliche technische Norm ist DIN EN 50274 (VDE 0660-514), die einen „finger-sicheren“ Schutz vorschreibt.

Kritische Schwachstellen sind:
* Offene NH-Sicherungsbasen: In alten Verteilern sind spannungsführende Teile oft zugänglich, wenn die Abdeckung entfernt ist.
* Freiliegende Sammelschienen: Ungeschützte Kupferschienen in Hauptverteilungen.
* Steuerungsschränke: Fehlende innere Abdeckungen, die bei geöffneter Tür für Wartungsarbeiten einen Kontakt zu lebenden Klemmen ermöglichen.

Um die ab Januar 2026 verschärft durchgesetzten Vorgaben zu erfüllen, müssen diese Systeme mindestens IP2X-Schutz (Schutz gegen Fingerberührung) oder IPXXB aufweisen. „Nachrüsten bedeutet nicht immer, das gesamte System auszutauschen“, erläutert ein Technikdirektor eines großen deutschen Schaltanlagenherstellers. „Oft reichen isolierende Abdeckungen, Schutzwände oder moderne berührungssichere Komponenten, um eine 40 Jahre alte Anlage auf den aktuellen Stand zu bringen. Aber nichts zu tun, ist keine Option mehr.“

Doppelter Druck: Vorschrift 2 und auslaufende Übergangsfrist

Die Auswirkungen der Neuregelung sind im Elektrohandwerk bereits spürbar. Fachbetriebe melden eine stark steigende Nachfrage nach Retrofit-Projekten. Facility Manager wollen ihre Gefährdungsbeurteilungen aktualisieren, bevor die nächste turnusmäßige Prüfung nach DGUV V3 ansteht.

Hinzu kommt ein weiterer Termindruck: Die Übergangsfrist für die verwandte Norm DIN EN 50110-1 (VDE 0105-1) zur Betriebsführung elektrischer Anlagen endet im Mai 2026. Diese doppelte Deadline zwingt Betreiber zum schnellen Handeln.

Handlungsempfehlung für Verantwortliche:
1. Gefährdungsbeurteilung aktualisieren: Passen Sie das Dokument sofort an die neuen organisatorischen Vorgaben der DGUV V2 an.
2. Altanlagen überprüfen: Inspizieren Sie gezielt alle Schaltanlagen, die vor dem Jahr 2000 installiert wurden, auf IP2X-Konformität.
3. Nachrüstungen priorisieren: Planen Sie umgehende Modernisierungen für alle Systeme ein, bei denen spannungsführende Teile ohne Werkzeug zugänglich sind.
4. Alles dokumentieren: Im Schadensfall ist der Nachweis eines aktiven Modernisierungsplans die beste Verteidigung gegen Vorwürfe grober Fahrlässigkeit.

Die Botschaft der Aufsichtsbehörden für 2026 ist eindeutig: Sicherheitsstandards entwickeln sich dynamisch weiter. Der Schutz von Menschenleben hat Vorrang vor der Bewahrung veralteter Technik. Der „Schutz des Status quo“ wurde durch eine „Pflicht zur Anpassung“ ersetzt.

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