DGUV-Regeln 2026: Psychologen werden offizielle Sicherheitsfachkräfte
02.01.2026 - 06:02:12Die reformierte DGUV Vorschrift 2 erlaubt Arbeitspsychologen offiziell die Tätigkeit als Fachkraft für Arbeitssicherheit. Digitale Belastungen werden damit zu einem zentralen Compliance-Thema.
Ab sofort dürfen Arbeitspsychologen in Deutschland offiziell als Sicherheitsfachkräfte tätig werden. Die reformierte DGUV Vorschrift 2 stellt die Bekämpfung von digitalem Stress und psychischen Belastungen ins Zentrum der gesetzlichen Arbeitssicherheit.
Seit dem 1. Januar 2026 gilt in deutschen Betrieben ein modernisiertes Sicherheitsrecht. Der wohl bedeutendste Wandel: Die Rolle der Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) steht nun auch qualifizierten Arbeits- und Organisationspsychologen offen. Bislang war diese Position vornehmlich Ingenieuren und Technikern vorbehalten.
Damit reagieren die Berufsgenossenschaften wie die BGN und BG Verkehr auf die Realität digitalisierter Arbeitswelten. Die Gefahren am modernen Arbeitsplatz sind zunehmend kognitiver statt physischer Natur. Die DGUV stuft „psychische Belastung“ damit von einem weichen HR-Thema zu einer harten Compliance-Kennzahl auf.
Digitaler Stress wird zum „Gefahrstoff“
Die neuen Vorschriften behandeln digitalen Overload faktisch wie einen neuen Gefahrstoff am Arbeitsplatz. Künftig reicht es nicht mehr, nur ergonomische Faktoren wie Bildschirmhöhe zu bewerten. Der Inhalt und das Volumen digitaler Interaktionen müssen in die Gefährdungsbeurteilung einfließen.
Passend zum Thema digitaler Overload: Viele Gefährdungsbeurteilungen berücksichtigen bis heute vorwiegend physische Risiken – die neuen DGUV-Vorgaben verlangen jetzt auch die systematische Erfassung von Kommunikationsvolumen und digitalen Stressoren. Ein praxisorientiertes Paket bietet sofort einsetzbare Vorlagen, Checklisten und Excel-Matrizen, mit denen Arbeitgeber und Sifas digitale Interaktionen dokumentieren und psychische Belastungen bewerten können. Gefährdungsbeurteilung-Vorlagen herunterladen
„Zoom-Fatigue“, ständige Erreichbarkeitserwartungen und zersplitterte Aufmerksamkeit unterliegen nun dem gleichen Risikobewertungsprozess wie Lärm oder Chemikalienexposition. Die Integration von Psychologen als Sicherheitsfachkräfte schafft die Expertise, diese unsichtbaren Belastungen zu messen. Ihre Aufgabe: zu identifizieren, wann digitale Tools von Effizienzhilfen zu psychischen Stressquellen werden.
Sicherheitsunterweisungen brauchen Update
Für Arbeitgeber bedeutet die Reform sofortigen Handlungsbedarf bei den jährlichen Sicherheitsunterweisungen. Traditionelle Inhalte wie Brandschutz oder Hebe-Techniken müssen um Module zur digitalen Hygiene und psychischen Gesundheit erweitert werden.
Konkret sollen künftige Unterweisungen abdecken:
* Digitale Grenzen: Klare Protokolle für das Abschalten außerhalb der Kernarbeitszeit.
* Benachrichtigungs-Management: Schulungen zur Konfiguration von Software, um intrusive Unterbrechungen zu minimieren.
* Stresserkennung: Techniken für Mitarbeiter, frühe Anzeichen von digitalem Burnout bei sich und Kollegen zu identifizieren.
Die Berufsgenossenschaften werden genau prüfen, wie diese Themen integriert werden. Ein reines Abhaken von Checklisten dürfte den neuen Anforderungen nicht genügen – erst recht, wenn Psychologen die Audits leiten.
Kompetenzzentren entlasten den Mittelstand
Die Reform birgt Chancen, aber auch Herausforderungen. Während einige kleine und mittlere Unternehmen (KMU) die Komplexität der psychologischen Gefährdungsbeurteilung fürchten, bietet das erweiterte Kompetenzzentrenmodell Entlastung.
Dieses Modell, seit Jahresbeginn für mehr Branchen gültig, ermöglicht es kleineren Betrieben, auf externe Pools von Experten – nun inklusive Psychologen – zuzugreifen, statt eigenes Personal einzustellen. Das soll die Hürde für hochwertige Maßnahmen senken.
Gleichzeitig bekämpft die Öffnung der Sifa-Rolle für Psychologen und andere Naturwissenschaftler wie Biologen oder Physiker den akuten Fachkräftemangel in der Arbeitssicherheit.
Ausblick: Zertifizierungswelle und Klarstellung bis März
Experten rechnen 2026 mit einem Boom bei „Digital Safety“-Zertifikatskursen. Ein neuer Markt für spezialisierte Trainingsmodule entsteht, während Betriebe die neuen psychologischen Risikobewertungen umsetzen müssen.
Das erste Quartal gilt als Übergangsphase. Die Berufsgenossenschaften werden bis Ende März konkrete Umsetzungshilfen (DGUV Regeln) veröffentlichen, um die Vorgaben zur „psychischen Sicherheit“ zu interpretieren. Arbeitgeber sollten ihre aktuellen Unterweisungsmaterialien umgehend überprüfen und sich mit den neu zugelassenen Psychologen als Sicherheitsexperten beraten. So sind sie für die ersten Compliance-Prüfungen unter dem neuen Regime gewappnet.
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