DGUV, Regel

DGUV Regel 112-191: Neue Vorgaben für Fuß- und Knieschutz in Kraft

26.01.2026 - 04:34:12

Die überarbeitete DGUV Regel 112-191 tritt in Kraft und definiert neue Schutzklassen für Sicherheitsschuhe. Unternehmen müssen ihre Gefährdungsbeurteilungen anpassen.

Eine umfassend überarbeitete Fassung der DGUV Regel 112-191 tritt für deutsche Unternehmen in Kraft. Die Neufassung ersetzt die alte BGR 191 und integriert aktuelle europäische Normen mit detaillierteren Anforderungen. Sie bietet Arbeitgebern und Sicherheitsfachkräften eine präzisere Grundlage für die Auswahl von Schutzausrüstung.

Unternehmen müssen nun ihre Gefährdungsbeurteilungen und die Ausstattung ihrer Mitarbeiter anpassen, um rechtlich auf der sicheren Seite zu stehen. Eine gedruckte Version der Regel wird voraussichtlich ab Februar 2026 verfügbar sein.

Harmonisierung mit europäischen Normen als Kern

Der zentrale Treiber für die Überarbeitung ist die Anpassung an neue europäische Produktnormen. Insbesondere die Norm EN ISO 20345:2022 für Sicherheitsschuhe wird integriert. Sie führt neue Schutzklassen ein.

Zu den wichtigsten Neuerungen gehören die Klassen S6 und S7. Sie definieren erstmals dauerhaft wasserdichte Sicherheitsschuhe durch eine integrierte Membran. Bisherige Klassen boten nur einen zeitlich begrenzten Schutz.

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Auch der Durchtrittschutz wird feiner untergliedert. Die Kennzeichnung macht nun transparent, ob eine metallische oder nicht-metallische Einlage verwendet wird. Dies ermöglicht eine tätigkeitsgenauere und sicherere Auswahl.

Erweiterte Schutzbereiche und klare Vorgaben

Die Neufassung geht über reine Normenanpassungen hinaus. Sie nimmt erstmals spezifische Schuhtypen für besondere Risiken auf.

Dazu zählen Schutz vor Chemikalien, Risiken in Gießereien sowie beim Schweißen. Diese Ergänzung schließt eine Lücke für Hochrisikobranchen.

Ein weiterer praxisrelevanter Punkt: Die Regel definiert erstmals konkrete Verschleißmerkmale und Beschädigungen. Damit ist die „Ablegereife“ der Ausrüstung klar festgelegt – ein wichtiger Schritt für die Sicherheit im Arbeitsalltag.

Strukturell wurde das Werk gestrafft. Die Berechnung der Risikoprioritätszahl wurde entfernt, da hierfür eine separate Leitlinie existiert.

Orthopädischer Fußschutz im Fokus

Ein besonderes Augenmerk liegt auf dem orthopädischen Fußschutz. Die Anpassung von Sicherheitsschuhen ist komplex, da sie die Schutzwirkung beeinträchtigen kann. Die Regel schreibt vor, dass die Normenanforderungen auch nach Anpassung erfüllt sein müssen.

Die integrierte Norm definiert dafür drei klare Typen:
* Typ 1: Zertifizierte Sicherheitsschuhe mit baumustergeprüfter Einlage des Herstellers.
* Typ 2: Zurichtung des Schuhs durch einen Orthopädieschuhmacher.
* Typ 3: Komplett nach Maß gefertigte Sicherheitsschuhe für komplexe Fälle.

Diese Klassifizierung schafft Transparenz für Unternehmen, Mitarbeiter und Handwerker.

Was die Neuregelung für die Praxis bedeutet

Für Unternehmen ergibt sich Handlungsbedarf. Bestehende Gefährdungsbeurteilungen für Arbeitsplätze mit Fuß- oder Knieschutz müssen überprüft und angepasst werden. Die Beschaffung von Schutzausrüstung orientiert sich künftig an den neuen Klassen.

Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärzte müssen sich mit den Inhalten vertraut machen. Die detaillierteren Vorgaben ermöglichen eine passgenauere und wirksamere Prävention von Arbeitsunfällen. Die gedruckte Fassung wird die finale Implementierung in den Betrieben und die notwendigen Schulungen unterstützen.

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