DGUV-Regel, S7-Sicherheitsklasse

DGUV-Regel 112-191: Neue S7-Sicherheitsklasse wird Pflicht

03.01.2026 - 23:44:12

Die DGUV-Regel 112-191 macht die Sicherheitsklasse S7 mit vollständiger Wasserdichtheit zum verbindlichen Standard für Neuanschaffungen in nassen Arbeitsumgebungen.

Ab sofort gelten verschärfte Vorgaben für Sicherheitsschuhe in deutschen Betrieben. Die überarbeitete DGUV-Regel 112-191 macht die neue europäische norm EN ISO 20345:2022 mit der Sicherheitsklasse S7 zum verbindlichen Standard für Neuanschaffungen. Für Sicherheitsverantwortliche bedeutet das eine klare Marschroute: Bei nassen Arbeitsumgebungen ist nur noch die wasserdichte S7-Klasse der richtige Weg.

S7-Standard: Der neue Maßstab für Wasserdichtigkeit

Der Kern der Neuerung ist die Einführung der Sicherheitsklasse S7. Sie löst eine zentrale Schwachstelle der alten Norm von 2011. Bisher konnte ein Schuh mit der Klasse S3 bereits als “wasserresistent” gelten, wenn nur das Obermaterial (WPA) spritzwassergeschützt war. Das führte oft zu Missverständnissen über die tatsächliche Schutzwirkung.

Die neue S7-Klasse schafft nun Klarheit. Sie vereint alle Schutzmerkmale von S3 – wie Zehenschutzkappe und durchtrittsichere Sohle – mit einer verpflichtenden WR-Zertifizierung (Water Resistant) für den gesamten Schuh. Ein S7-Schuh ist damit nachweislich wasserdicht, typischerweise durch ein Membransystem, und bietet zuverlässigen Schutz in stehendem Wasser oder Dauerregen.

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Für Branchen wie das Baugewerbe, die Landwirtschaft oder den Tiefbau ist diese Unterscheidung entscheidend. Die neue Norm teilt den alten S3-Bereich effektiv auf:
* S3: Wasserresistentes Obermaterial, keine Garantie für vollständige Wasserdichtheit.
* S7: Vollständig wasserdicht (WR) nach strengem Test.
* S6: Neu, bietet wie S2 keinen Durchtrittschutz, ist aber vollständig wasserdicht.

Überarbeitete DGUV-Regel: Das müssen Arbeitgeber wissen

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat die aktualisierte Fassung der Regel 112-191 (“Benutzung von Fuß- und Knieschutz”) bereits im Dezember 2025 veröffentlicht. Gedruckte Exemplare werden bis Februar 2026 erwartet. Die Regel ist für Arbeitgeber rechtsverbindlich und legt fest, welcher Fußschutz am Arbeitsplatz bereitzustellen ist.

Die Fassung 2026 integriert die “sicherheitstechnischen Änderungen” der europäischen EN ISO 20345:2022 und erhebt S7 und S6 zum neuen Maßstab für nasse Arbeitsbedingungen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf orthopädischen Anpassungen. Nach DGUV 112-191 müssen alle Anpassungen – ob Einlagen (Typ 1), Sohlenänderungen (Typ 2) oder Maßanfertigungen (Typ 3) – die Baumusterprüfbescheinigung des Schuhs erhalten. Die Prüfanforderungen hierfür wurden verschärft.

Wie das Handwerksblatt im Januar 2026 berichtete, ist die Einhaltung dieser neuen Vorgaben für orthopädische Veränderungen essenziell, um den Versicherungsschutz bei einem Arbeitsunfall nicht zu gefährden.

Bestandsschutz und neue Kennzeichnungen

Für bereits im Umlauf befindliche Sicherheitsschuhe gilt ein Bestandsschutz. Zertifikate nach der alten EN ISO 20345:2011 behalten ihre volle fünfjährige Gültigkeit. Schuhe, die vor November 2024 zertifiziert wurden, dürfen also noch bis zum Ablauf ihrer Bescheinigung – theoretisch bis 2029 – verkauft und getragen werden.

Seit dem 11. November 2024 müssen jedoch alle neuen Zertifizierungen die Norm von 2022 erfüllen. Der Markt wird 2026 daher zunehmend von S7-Modellen geprägt. Sicherheitsverantwortliche müssen sich mit neuen Kennbuchstaben vertraut machen:
* P: Metallischer Durchtrittschutz (Test mit 4,5-mm-Nagel).
* PL: Nicht-metallischer Durchtrittschutz (Test mit 4,5-mm-Nagel).
* PS: Nicht-metallischer Durchtrittschutz (Test mit 3,0-mm-Nagel).
* SR: Rutschhemmung (getestet mit Glycerin auf Keramikfliese), ersetzt die alten SRA/SRB/SRC-Einstufungen.
* FO: Beständigkeit gegen Mineralöl. Diese Eigenschaft ist für die Klassen S1 bis S5 nicht mehr verpflichtend, sondern eine optionale Zusatzanforderung.

Ausblick: Innovationen und klare Handlungsempfehlung

Die Umstellung auf S7 treibt die Innovation bei Herstellern wie Haix, Uvex oder Elten voran, die ihre Produktlinien bereits angepasst haben. Der Wegfall der verpflichtenden FO-Beständigkeit ermöglicht zudem spezialisierte Sohlenmischungen, die die nun entscheidende Rutschhemmung (SR) verbessern können.

Für Einkaufsabteilungen lautet die zentrale Handlungsempfehlung im ersten Quartal 2026: Überprüfen Sie die aktuellen Bestände an “wasserdichten” Sicherheitsschuhen. Bei Tätigkeiten in stehendem Wasser oder anhaltendem Regen ist die Ausstattung mit S7- (oder S6-) Schuhen der sicherste Weg, die Konformität mit der neuen DGUV-Regel 112-191 nachzuweisen. Ältere “S3 WRU”-Modelle mögen formal noch erlaubt sein, aber der Wechsel zu S7 bietet mehr Rechtssicherheit und verbesserten Arbeitsschutz.

Die DGUV plant für 2026 weitere Praxishilfen, insbesondere zur Unterscheidung der neuen Durchtrittschutz-Klassen PL und PS. Sie sollen vor allem kleinen und mittleren Unternehmen die Orientierung im neuen Normengeflecht erleichtern.

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