DGUV reformiert Betriebssicherheit für die digitale Arbeitswelt
08.01.2026 - 19:52:12Ab sofort gelten in Deutschland modernisierte Regeln für den Arbeitsschutz. Die reformierte DGUV Vorschrift 2 und die neue DGUV Regel 100-002 markieren die größte Überarbeitung der Betriebssicherheits-Standards seit über einem Jahrzehnt. Sie bringen mehr Flexibilität für kleine Betriebe, erlauben erstmals digitale Beratung und weiten den Kreis qualifizierter Sicherheitsfachkräfte aus. Für Unternehmen beginnt nun eine Übergangsphase zur Anpassung.
Mehr Spielraum für kleine Betriebe
Eine der wichtigsten Neuerungen betrifft den Mittelstand. Die Schwelle für das vereinfachte „Alternative Betreuungsmodell“ – oft als Kleinbetriebs- oder Unternehmermodell bekannt – wurde angehoben. Statt wie bisher nur für Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten steht es nun Unternehmen mit bis zu 20 Mitarbeitern offen.
Laut der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten (BGN) können damit deutlich mehr Inhaber kleiner Betriebe nach einer Qualifizierung wesentliche Teile der Sicherheitsorganisation selbst übernehmen. Externe Experten werden nur bei Bedarf hinzugezogen. Für Handwerk und kleine Dienstleister bedeutet das eine spürbare Erleichterung.
Betriebsverantwortliche stehen durch die neuen DGUV-Regeln vor erweiterten Prüf- und Dokumentationspflichten – viele Kleinbetriebe wissen nicht, wie sie eine rechtssichere Gefährdungsbeurteilung erstellen sollen. Der kostenlose Leitfaden bietet praxiserprobte Vorlagen, Checklisten und eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, mit der Sie schnell eine behördentaugliche GBU erstellen können. Ideal für Sifas, Betriebsärzte und Unternehmer, die ihre Betreuung jetzt anpassen müssen. Gefährdungsbeurteilung-Vorlagen kostenlos herunterladen
Digitale Beratung wird offiziell
Die Vorschriften formalisieren erstmals den Einsatz digitaler Tools in der Arbeitssicherheits-Betreuung. Das spiegelt die Realität nach der Pandemie mit Homeoffice und Telekonsultation wider. Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte (Sifa) dürfen nun einen Teil ihrer Leistungen digital erbringen.
Konkret: Bis zu ein Drittel der Grundbetreuung kann über digitale Informations- und Kommunikationstechnologien erfolgen. Voraussetzung ist, dass der Experte den Betrieb vor Ort kennt. In begründeten Ausnahmefällen sind sogar 50 Prozent möglich. Die BG RCI betont, dass dies Vor-Ort-Termine nicht ersetzt, sondern Flexibilität schafft – besonders für Betriebe in ländlichen Regionen.
Neue Wege gegen Fachkräftemangel
Die reformierten Regeln bekämpfen auch den chronischen Mangel an qualifiziertem Sicherheitspersonal. Die Liste der Berufe, die sich zur Sicherheitsfachkraft qualifizieren können, wurde erweitert.
Neben Ingenieuren und Technikern öffnet sich der Weg nun für Absolventen aus Biologie, Chemie, Humanmedizin, Ergonomie sowie Arbeits- und Organisationspsychologie. Dieser interdisziplinäre Ansatz trägt der Tatsache Rechnung, dass moderne Arbeitsrisiken oft psychologischer oder ergonomischer Natur sind – und nicht nur technisch. Es wird allerdings Zeit brauchen, bis die neuen Fachkräfte ausgebildet sind.
Strengere Dokumentation für Qualität
Damit die Liberalisierung nicht auf Kosten der Qualität geht, führt die DGUV strengere Dokumentationspflichten ein. Ab dem Berichtszyklus 2026 müssen externe Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärzte in ihrem Jahresbericht an den Arbeitgeber einen Fortbildungsnachweis vorlegen.
Unternehmer können so überprüfen, ob ihre beauftragten Experten auf dem neuesten Stand sind. Berufsgenossenschaften raten Betrieben jetzt, bestehende Betreuungsverträge zu prüfen. Oft müssen diese an die neuen „Betreuungsgruppen“ und aktualisierten Branchenkennziffern angepasst werden. Die DGUV wird die Umsetzung das ganze Jahr 2026 über begleiten.
Übrigens: In der Übergangsphase zur neuen DGUV-Regel hilft eine geprüfte Gefährdungsbeurteilung, Bußgelder zu vermeiden und Nachfragen der Berufsgenossenschaft souverän zu beantworten. Das kostenlose Paket enthält anerkannte Vorlagen, eine Praxisanleitung für digitale Beratung durch Sifas und prüfungssichere Checklisten – schnell anpassbar für kleine Betriebe. So sind Ihre Betreuungsverträge und Jahresberichte rechtssicher vorbereitet. Jetzt Gefährdungsbeurteilung-Check sichern


