DGUV-Reform, Bürokratie

DGUV-Reform: Weniger Bürokratie, mehr Digitalisierung für Betriebe

22.02.2026 - 09:49:10 | boerse-global.de

Die Bundesregierung plant Lockerungen für Kleinunternehmen, während die DGUV Vorschrift 2 digitalisiert wird und der Fokus auf psychische Gesundheit wächst.

Die deutsche Arbeitsplatzsicherheit steht vor einem Umbruch. Eine geplante Deregulierung für kleine Betriebe und neue digitale Werkzeuge sollen Bürokratie abbauen – ohne Abstriche beim Schutz der Beschäftigten.

Regierung plant Abschaffung des Sicherheitsbeauftragten für Kleinbetriebe

Die Bundesregierung prüft, die Pflicht zur Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten für Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern abzuschaffen. Das geht aus einer parlamentarischen Antwort vom 17. Februar 2026 hervor. Der Schutz der Beschäftigten soll stattdessen durch verschärfte Gefährdungsbeurteilungen und regelmäßige externe Kontrollen nach DGUV-Vorschriften gewährleistet werden.

Doch die Regelung wird nicht pauschal gelockert: In Betrieben mit akuten Lebens- und Gesundheitsrisiken bleibt der Sicherheitsbeauftragte verpflichtend – unabhängig von der Unternehmensgröße. „Die Schwelle wird ausschließlich vom spezifischen Risikoprofil des Betriebs abhängen“, heißt es in den Dokumenten. Für Unternehmer bedeutet das: Sie tragen künftig mehr Eigenverantwortung bei der Identifizierung von Gefahren und der Umsetzung von Schutzmaßnahmen.

DGUV Vorschrift 2: Höhere Grenzen und Video-Sprechstunden

Parallel zur politischen Debatte läuft die Umsetzung der modernisierten DGUV Vorschrift 2. Seit Anfang 2026 gilt sie verbindlich für alle Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Neuerung bringt spürbare Erleichterungen: Die Grenze für das vereinfachte Kleinbetriebsmodell wurde von 10 auf 20 Beschäftigte angehoben. Mehr Unternehmen können so von reduzierten Anforderungen profitieren.

Ein Schwerpunkt liegt auf der Digitalisierung. Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärzte dürfen bis zu einem Drittel ihrer Grundbetreuung nun digital durchführen, etwa per Videosprechstunde. Voraussetzung ist ein vorangegangener persönlicher Betriebsbesuch. In Hochrisikobereichen der BG RCI sind sogar bis zu 50 Prozent digitale Konsultationen möglich.

Zugleich öffnet sich das Berufsbild: Um dem Fachkräftemangel zu begegnen, können künftig auch Absolventen der Biologie, Chemie, Ergonomie oder Arbeitspsychologie als Sicherheitsfachkraft tätig werden – ein ingenieurwissenschaftlicher Abschluss ist nicht mehr zwingend erforderlich.

Strenge Prüfpflichten für Technik und Fahrzeuge bleiben

Während interne Verwaltungsvorschriften gelockert werden, gelten für die technische Sicherheit unverändert hohe Standards. Die Prüfung aller elektrischer Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 und die jährliche Überwachung gewerblicher Fahrzeuge nach DGUV Vorschrift 70 bleiben verpflichtend.

Die DGUV hat zudem eine Doppelregulierung beendet: Die Vorschrift 15 zu elektromagnetischen Feldern wurde zum 1. Februar 2026 aufgehoben. Dieses Gebiet wird nun ausschließlich durch die staatliche Arbeitsschutzverordnung EMFV geregelt. Experten betonen: Die Prüfintervalle und die strengen Dokumentationspflichten für Betriebsmittel bleiben von den administrativen Vereinfachungen unberührt. Externe, zertifizierte Fachkräfte müssen diese Prüfungen weiterhin durchführen.

Neuer Fokus: Psychische Gesundheit im Arbeitsumfeld

Die Modernisierung geht einher mit einer thematischen Erweiterung. Die Nationale Präventionskonferenz (NPK) hat für 2026 die psychische Gesundheit am Arbeitsplatz zu ihrem Schwerpunktthema erklärt. Daten der Krankenkassen zeigen, dass psychische Erkrankungen nach wie vor zu den häufigsten Gründen für Arbeitsunfähigkeit und Frühverrentung zählen.

Anlässlich des Welttags der sozialen Gerechtigkeit betonte die DGUV am 19. Februar zudem den Auftrag der gesetzlichen Unfallversicherung, umfassenden Schutz für alle Versicherten unabhängig von Einkommen oder Branche zu gewährleisten. Die Botschaft ist klar: Deregulierung ja, aber nicht auf Kosten des Schutzniveaus.

Ausblick: Externe Berater und digitale Tools gefragt

Für deutsche Unternehmen beginnt eine Phase der Anpassung. Fällt die Pflicht zum Sicherheitsbeauftragten für Kleinbetriebe, dürfte die Nachfrage nach externen Arbeitsschutzberatern und digitalen Compliance-Plattformen steigen. Betriebe müssen in robuste Dokumentationssysteme investieren, um lückenlose Gefährdungsbeurteilungen und Prüfnachweise vorhalten zu können.

Die Digitalisierung der Betreuung kann Reisekosten senken und Reaktionszeiten verbessern. Sie ersetzt jedoch nicht die gründliche technische Prüfung vor Ort. Unternehmen sind gut beraten, die weiteren gesetzlichen Entwicklungen aufmerksam zu verfolgen und ihre Arbeitsschutzstrategie proaktiv anzupassen. Der Spagat zwischen weniger Bürokratie und gleichem Schutz bleibt die zentrale Herausforderung des Jahres 2026.

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