DGUV-Reform, Arbeitsschutz

DGUV-Reform modernisiert Arbeitsschutz ab Neujahr

31.12.2025 - 04:23:12

Die umfassende DGUV-Reform modernisiert den betrieblichen Arbeitsschutz ab Januar 2026 durch digitale Betreuung, erweiterte Fachkräfte-Qualifikationen und mehr Flexibilität für Unternehmen.

Ab dem 1. Januar 2026 treten umfassende Neuregelungen für den betrieblichen Arbeitsschutz in Kraft. Die Reform soll die Sicherheit am Arbeitsplatz an die digitale Arbeitswelt anpassen und den akuten Fachkräftemangel lindern.

Die überarbeitete DGUV Vorschrift 2 und die neu eingeführte DGUV Regel 100-002 markieren die größte Modernisierung der sicherheitstechnischen Betreuung seit über einem Jahrzehnt. Getrieben von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) trennt die Reform erstmals verbindliche Vorgaben von konkreten Handlungsanleitungen.

Klare Trennung: Vorschrift versus Praxis-Hilfe

Das Herzstück der Neuerung ist eine entzerrte Struktur. Die DGUV Vorschrift 2 enthält nun ausschließlich die gesetzlichen Pflichten für Arbeitgeber. Die parallel eingeführte DGUV Regel 100-002 übernimmt die Rolle einer zentralen Praxishilfe mit Checklisten, Beispielen und Umsetzungsstrategien.

„Das erhöht die Rechtssicherheit und Flexibilität zugleich“, erklärt ein Branchenkenner. Unternehmen erhalten so mehr Spielraum, ihre Sicherheitsbetreuung individuell an die betrieblichen Risiken anzupassen. Für Sicherheitsfachkräfte (Sifas) und Betriebsärzte schafft dies einen klaren Rahmen: Das „Was“ ist vorgeschrieben, das „Wie“ kann modern und situationsspezifisch gestaltet werden.

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Digitalisierung wird offiziell anerkannt

Eine der meist erwarteten Änderungen betrifft den Einsatz digitaler Tools. Künftig dürfen bis zu 33 Prozent der Grundbetreuungszeit digital erfolgen – in begründeten Ausnahmefällen sogar bis zur Hälfte.

Video-Konsultationen, digitale ASA-Sitzungen oder die Fernbegutachtung von Dokumenten werden damit formal integriert. Die Regel betont jedoch: Die digitale Betreuung ersetzt nicht den persönlichen Eindruck vor Ort. Ein erstes On-Site-Assessment bleibt verpflichtende Voraussetzung.

Dieses Hybrid-Modell soll Reisezeiten und Kosten senken, besonders für Unternehmen mit vielen kleinen Standorten. Die Erreichbarkeit der Experten soll spürbar verbessert werden.

Neue Wege für Fachkräfte und Entlastung für KMU

Gegen den Fachkräftemangel öffnet die Reform neue Qualifikationspfade. Die Zugangsvoraussetzungen zur Sicherheitsfachkraft (Sifa) werden deutlich erweitert. Künftig können auch Absolventen aus Biologie, Chemie, Arbeitspsychologie oder Ergonomie den Sifa-Schein erwerben.

Hintergrund sind die veränderten Risiken am Arbeitsplatz. Psychische Belastung und Ergonomie gewinnen neben klassischen physischen Gefährdungen zunehmend an Bedeutung. Ein breiteres Expertenspektrum soll hier passgenauere Lösungen liefern.

Kleine Unternehmen profitieren von einer angehobenen Schwelle: Das flexiblere Kompetenzzentren-Modell steht nun Betrieben mit bis zu 20 Mitarbeitern offen – statt bisher 10. Für viele kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bedeutet das eine echte administrative und finanzielle Entlastung.

Was ändert sich für die Praxis?

Die bisherige Vorschrift 2 stammte aus dem Jahr 2011 und galt als nicht mehr zeitgemäß. Die nun eingeleitete Modernisierung folgt einem gestaffelten Rollout. Während große Berufsgenossenschaften wie die BG Verkehr oder BGN die Neuerungen ab dem 1. Januar voll umsetzen, können andere Übergangsfristen haben.

Ein wichtiger neuer Transparenz-Baustein: Der jährliche Sicherheitsbericht muss künftig den Nachweis über die Fortbildung der externen Sicherheitsexperten enthalten. Unternehmen sehen so auf einen Blick, ob ihre Betreuer auf dem aktuellen Stand sind.

Die unmittelbare Aufgabe für Geschäftsführungen und Personalabteilungen im neuen Jahr: Bestehende Verträge mit Sicherheitsdienstleistern überprüfen. Diese müssen die neuen digitalen Möglichkeiten und Berichtspflichten abbilden.

Die DGUV und die einzelnen Unfallkassen werden in den kommenden Monaten voraussichtlich weitere branchenspezifische Module und digitale Tools bereitstellen. Ob die erweiterten Sifa-Qualifikationswege den Personalmangel tatsächlich lindern, wird sich mittelfristig zeigen.

Eines ist ab sofort klar: Der deutsche Arbeitsschutz wird digitaler, flexibler und interdisziplinärer. Unternehmen sollten die neue DGUV Regel 100-002 umgehend einsehen, um vom ersten Tag an konform zu handeln.

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