DGUV-Reform, Freiheit

DGUV-Reform: Mehr Freiheit, mehr Pflichten für Mittelstand

29.12.2025 - 09:12:12

Tausende deutsche Unternehmen müssen bis Jahresende ihre Arbeitsschutz-Organisation an eine grundlegende Reform anpassen. Die modernisierte DGUV Vorschrift 2 tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft und erweitert den Spielraum für den Mittelstand – doch die neue Flexibilität ist an strikte Auflagen geknüpft.

Die wichtigste Neuerung betrifft die Zugangsvoraussetzungen zum flexiblen Unternehmermodell. Bisher konnten nur Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten Sicherheitsaufgaben in Eigenregie übernehmen, wenn der Inhaber eine spezielle Schulung absolvierte. Ab kommender Woche gilt für viele Berufsgenossenschaften eine neue Grenze: 20 Mitarbeiter.

Diese Erweiterung betrifft unter anderem die Bauwirtschaft (BG BAU) und das Gastgewerbe (BGN). Sie ermöglicht einem großen Teil des Mittelstands, von starren externen Betreuungsverträgen auf eine bedarfsorientierte Eigenverantwortung umzusteigen. Doch der Preis für diese Freiheit ist hoch: Die verpflichtenden Grund- und Aufbauseminare müssen absolviert sein. Viele Unternehmer stehen jetzt unter Druck, ihre Qualifikation noch rechtzeitig zu komplettieren.

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Digitalisierung erhält rechtlichen Rahmen

Erstmals regelt die Vorschrift explizit den Einsatz digitaler Werkzeuge. Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärzte dürfen künftig bis zu ein Drittel ihrer Grundbetreuungszeit digital leisten – etwa per Videosprechstunde. In Ausnahmefällen sind sogar 50 Prozent möglich.

Doch diese Erleichterung hat eine klare Bedingung: Die digitale Betreuung ist nur zulässig, wenn die Fachkraft den Betrieb vorher persönlich vor Ort kennengelernt hat. Dieses Hybridmodell soll den Fachkräftemangel in ländlichen Regionen mildern. Unternehmen müssen jedoch ihre IT-Infrastruktur und Datenschutzkonzepte entsprechend anpassen.

Verschärfte Fristen und Nachweispflichten

Wo die Reform Spielräume schafft, zieht sie gleichzeitig die Zügel enger. Die Fortbildungszyklen werden verbindlicher:

  • Wiederholungsfortbildungen sind alle fünf Jahre fällig.
  • Das Aufbauseminar muss innerhalb von drei Jahren nach dem Grundseminar absolviert werden.

Eine neue Pflicht betrifft die Berater selbst: Externe Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärzte müssen in ihrem Jahresbericht ab 2026 schriftlich nachweisen, dass sie sich regelmäßig fortgebildet haben. So soll die Qualität der Beratung auf aktuellem Stand bleiben.

Fachkräftemangel treibt Reform an

Hinter der Modernisierung steht eine doppelte Herausforderung: die Digitalisierung der Arbeitswelt und der demografische Wandel bei den Sicherheitsexperten. Die DGUV reagiert, indem sie den Kreis potenzieller Fachkräfte erweitert. Künftig können auch Absolventen aus Biologie, Physik oder Humanmedizin unter bestimmten Voraussetzungen als Sicherheitsfachkraft tätig werden.

Sicherheitsberater sehen die Entwicklung ambivalent. Zwar sparen Unternehmen durch das Unternehmermodell Kosten für externe Verträge. Doch sie investieren stattdessen erhebliche Zeit in die eigene Qualifikation. Wer jetzt nicht handelt, riskiert einen Betreuungsengpass im neuen Jahr – die Seminaranbieter melden bereits volle Kurse für das erste Quartal 2026.

2026 wird zum Kontrolljahr

Mit dem Jahreswechsel beginnt die Umsetzungsphase. Die Berufsgenossenschaften planen für das zweite Halbjahr 2026 gezielte Prüfkampagnen. Sie werden kontrollieren, ob Betriebe, die das neue Unternehmermodell nutzen, die geforderten Schulungen tatsächlich nachweisen können.

Für Betriebe mit 11 bis 20 Beschäftigten gilt jetzt: Den Status bei der zuständigen Berufsgenossenschaft klären. Die Details der Umsetzung können je nach Branche leicht variieren. Der rechtliche Rahmen steht – die Beweislast liegt nun bei den Unternehmen. Sie müssen zeigen, dass ihre Sicherheitskonzepte nicht nur flexibel, sondern auch vollständig konform sind.

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