DGUV, Büro-Regelwerk

DGUV aktualisiert Büro-Regelwerk für 20 Millionen Arbeitsplätze

31.01.2026 - 02:41:11

Die überarbeitete Branchenregel 115-401 erleichtert Unternehmen die Umsetzung von Arbeitsschutzvorgaben, mit Fokus auf Ergonomie und psychische Belastungen.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat ihre zentrale Branchenregel für Büros modernisiert. Die Neufassung soll Unternehmen den Arbeitsschutz erleichtern und passt in die politischen Pläne zum Bürokratieabbau.

Die DGUV Regel 115-401 „Branche Bürobetriebe“ ist der maßgebliche Leitfaden für Sicherheit und Gesundheit an deutschen Bildschirmarbeitsplätzen. Ihre jetzt veröffentlichte Überarbeitung berücksichtigt den aktuellen Stand von Technik und Arbeitswissenschaft. Ziel ist es, die Vorgaben verständlicher und leichter umsetzbar zu machen – ohne die Schutzstandards zu senken.

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Fokus auf psychische Belastung und Ergonomie

Ein wesentlicher Schwerpunkt liegt auf der Prävention von Gesundheitsrisiken, die in Büros heute weniger von Unfällen als von physischen und psychischen Belastungen geprägt sind. Muskel- und Skeletterkrankungen sind eine häufige Ursache für Ausfallzeiten. Die aktualisierte Regel soll Firmen helfen, ihre Gefährdungsbeurteilungen effizienter durchzuführen.

Konkret adressiert wird nun auch die ergonomische Gestaltung von Telearbeitsplätzen im Home-Office sowie die Beurteilung psychischer Belastungen. Die digitale Fassung ist bereits verfügbar, eine gedruckte Version soll ab März 2026 bestellt werden können.

Teil eines umfassenden Entlastungspakets

Die Aktualisierung steht im Einklang mit politischen Bestrebungen, Bürokratie im Arbeitsschutz abzubauen. Ende 2025 brachte Nordrhein-Westfalen eine entsprechende Bundesratsinitiative auf den Weg. Sie ist Teil eines Entlastungspakets der Bundesregierung, das Formalia modernisieren und Schwellenwerte anheben will.

Auch das Bürokratieentlastungsgesetz IV zielt auf schlankere Dokumentationspflichten. Die neue DGUV-Regel kann als direkte Umsetzung dieser Leitlinien verstanden werden. Sie soll vor allem kleinen und mittleren Unternehmen die Compliance erleichtern.

Das bedeutet die Neufassung für Arbeitgeber

Für Unternehmen ist die Regel die Grundlage, um ihre Arbeitsschutzkonzepte zu überprüfen. Sie konkretisiert die Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung. Wer sich an den Empfehlungen orientiert, kann davon ausgehen, die gesetzlichen Schutzziele zu erreichen.

Experten raten Arbeitgebern, sich zeitnah mit den Inhalten vertraut zu machen. Der nächste Schritt ist die Überprüfung der internen Gefährdungsbeurteilungen. Der Trend geht zwar zu weniger Bürokratie, doch die grundlegende Verantwortung des Arbeitgebers und die Dokumentationspflichten bleiben bestehen.

Die Modernisierung des Regelwerks schreitet voran. Verschiedene Berufsgenossenschaften passen ihre Vorschriften noch bis Ende 2026 an. Für Unternehmen bleibt es daher entscheidend, die Entwicklungen im Arbeitsschutzrecht aktiv zu verfolgen.

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