Deutschland, Europarats-Konvention

Deutschland unterzeichnet Europarats-Konvention zum Anwaltschutz

26.01.2026 - 02:25:11

Deutschland stärkt mit internationalem Abkommen das Anwaltsgeheimnis und schützt Mandantenvertrauen vor staatlichen Eingriffen. Die Ratifizierung erfordert Anpassungen im deutschen Strafprozessrecht.

Deutschland stärkt mit einem internationalen Abkommen die Unabhängigkeit der Anwaltschaft. Die Unterzeichnung der Europarats-Konvention soll das Anwaltsgeheimnis und Mandantenvertrauen weltweit besser schützen – ein wichtiger Schritt für den Rechtsstaat.

Ein Vertrag gegen staatliche Übergriffe

Die Bundesregierung setzte heute in Berlin ihre Unterschrift unter das Übereinkommen des Europarats zum Schutz des Rechtsanwaltsberufs. Dieser völkerrechtliche Vertrat reagiert auf zunehmende Repressalien gegen Anwälte in verschiedenen Weltregionen. Er verpflichtet die Unterzeichnerstaaten, Juristen effektiv vor Angriffen, Drohungen und unzulässiger Einmischung zu schützen.

Ein Kernpunkt ist die explizite Absicherung des Berufsgeheimnisses. Die vertrauliche Kommunikation zwischen Anwalt und Mandant wird als Grundpfeiler des Rechtsstaats anerkannt und vor staatlichem Zugriff geschützt. Damit erhalten Unternehmen und Privatpersonen mehr Sicherheit bei sensiblen Rechtsberatungen.

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Deutsche Anpassungen im Fokus

Das deutsche Recht bietet bereits ein hohes Schutzniveau. Dennoch wird die Ratifizierung voraussichtlich zu konkreten Gesetzesanpassungen führen. Experten des Bundesjustizministeriums sehen vor allem in der Strafprozessordnung Nachbesserungsbedarf.

Konkret geht es um einen verbesserten Schutz von Kanzleiräumen und Mandantenunterlagen bei Durchsuchungen. Die Konvention setzt einen neuen, verbindlichen Standard, an dem sich die nationale Gesetzgebung messen lassen muss. Deutsche Anwaltsverbände wie der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßen den Schritt als “Meilenstein”.

Mehr Sicherheit für Wirtschaft und Compliance

Für die deutsche Wirtschaft hat die Unterzeichnung direkte Vorteile. Die gestärkte Vertraulichkeit ist besonders in sensiblen Bereichen entscheidend: bei internen Untersuchungen, Compliance-Fragen oder der Vorbereitung auf Gerichtsverfahren.

In einer globalisierten Wirtschaft mit komplexen Regularien ist eine abgesicherte Rechtsberatung unerlässlich. Die Gewissheit über international geschützte Kommunikation wird zum Standortvorteil. Gleichzeitig sendet Deutschland ein Signal an Staaten, in denen die Unabhängigkeit der Justiz unter Druck steht.

Der Weg zur Ratifizierung beginnt

Mit der Unterschrift ist nur der erste Schritt getan. Damit die Konvention in Deutschland Gesetzeskraft erlangt, muss sie noch vom Bundestag und Bundesrat ratifiziert werden. Die Bundesregierung wird dazu einen Gesetzentwurf mit den notwendigen Anpassungen vorlegen.

Das Abkommen selbst tritt völkerrechtlich in Kraft, sobald acht Staaten es ratifiziert haben – mindestens sechs davon müssen Europarats-Mitglieder sein. Der Prozess zeigt das wachsende Bewusstsein für die Schlüsselrolle der Anwaltschaft in der Demokratie. Die weitere Umsetzung wird nun die Resilienz des deutschen Rechtssystems auf die Probe stellen.

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