Kolumne, DGA

Deufol SE: Hauptversammlung 2024 EQS-Media / 15.05.2024 / 16:06 CET / CEST PRESSEMITTEILUNG Hauptversammlung 2024 Deufol SE lädt zur ordentlichen Hauptversammlung am 27.

15.05.2024 - 16:06:17

EQS-News: Deufol SE: Hauptversammlung 2024 (deutsch)

Deufol SE: Hauptversammlung 2024

EQS-Media / 15.05.2024 / 16:06 CET/CEST

PRESSEMITTEILUNG

Hauptversammlung 2024

Deufol SE lädt zur ordentlichen Hauptversammlung am 27. Juni 2024 ein

  * Dividendenvorschlag in Höhe von 0,10 EUR pro Aktie

  * Vorschlag zur Aktienzusammenlegung ("Reverse Split") im Verhältnis 5:1

Hofheim / Taunus, 15. Mai 2024

Die Deufol SE hat heute die Einladung zu ihrer ordentlichen Hauptversammlung
am Donnerstag, 27. Juni 2024, veröffentlicht. Diese findet als
Präsenzveranstaltung um 10:00 Uhr (MESZ) in der Stadthalle in Hofheim /
Taunus, Chinonplatz 4, statt.

"Wir freuen uns auf die Hauptversammlung 2024 und den Austausch mit unseren
Aktionärinnen und Aktionären. Nach einem Rekord-Geschäftsjahr 2023 können
wir sehr stolz sein, dass sich unsere Go-To-Market-Strategie auszahlt.",
sagte Dennis Hübner, CEO der Deufol Gruppe.

Die Hauptversammlung stimmt unter anderem in TOP 2 der Tagesordnung über die
Dividende für das abgelaufene Geschäftsjahr 2023 ab. Der Verwaltungsrat
schlägt vor, den ermittelten Bilanzgewinn der Deufol SE für das
Geschäftsjahr 2023 i. H. v. 16,4 Mio. EUR für die Ausschüttung einer Dividende
von 0,06 EUR sowie zusätzlich einer Sonderdividende von 0,04 EUR je
dividendenberechtigter Aktie, somit insgesamt 0,10 EUR je
dividendenberechtigter Aktie, zu verwenden; dies entspricht einer
Ausschüttungssumme von 4,3 Mio. EUR. Der verbleibende Betrag von 12,1 Mio. EUR
soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. Die Auszahlung der
vorgeschlagenen Dividende bleibt bei deutschen Aktionären voraussichtlich
ohne Steuerabzug, da es sich um Leistungen aus dem steuerlichen
Einlagenkonto (§ 27 Abs. 1-7 KStG) handelt. Ob es individuelle
Konstellationen gibt, bei denen die Ausschüttung auf Ebene der Anteilseigner
doch zu einer Steuerpflicht führt, kann von Deufol nicht beurteilt werden
und liegt alleine in der Verantwortung der Empfänger der Kapitalerträge.

Des Weiteren ist TOP 6 der Tagesordnung hervorzuheben, in dem ein sog.
"Reverse Split" vorgeschlagen wird. Konkret schlägt der Verwaltungsrat dazu
vor, das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 43,8 Mio. EUR, nach den
Vorschriften des Aktiengesetzes über die ordentliche Kapitalherabsetzung um
35,1 Mio. EUR auf 8,6 Mio. EUR, herabzusetzen. Die ordentliche
Kapitalherabsetzung soll in voller Höhe zum Zwecke der Einstellung der frei
werdenden Beträge in die freie Kapitalrücklage der Gesellschaft erfolgen.
Die Kapitalherabsetzung soll in Höhe eines Betrages von 0,6 Mio. EUR durch
eine entsprechende Herabsetzung der Grundkapitalziffer erfolgen wodurch der
anteilige Betrag des Grundkapitals der Aktien auf 1,00 EUR je bestehender
Stückaktie reduziert würde und in Höhe eines Betrages von 34,5 Mio. EUR durch
Zusammenlegung von jeweils fünf auf den Namen lautenden Stückaktien zu einer
auf den Namen lautenden Stückaktie. Diese vorgeschlagenen Maßnahmen sind
Teil unserer langfristigen Vision und haben die Erhöhung des Buchwertes je
Aktie zum Ziel.

Weitere Informationen zur Hauptversammlung sind unter
https://www.deufol.com/de/investor-relations/hauptversammlung/ abrufbar.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Deufol SE

Investor Relations

Telefon: +49 (6122) 50 1127

E-Mail: investors@deufol.com

ISIN: DE000A1R1EE6


Ende der Pressemitteilung

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Emittent/Herausgeber: Deufol SE
Schlagwort(e): Finanzen

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1904161 15.05.2024 CET/CEST

@ dpa.de

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