Bundesgerichtshof entscheidet zu Impfschaden-Klage
09.03.2026 - 05:50:04 | dpa.deDabei geht es um die Frage, ob eine Frau aus Mainz wegen möglicher Impfschäden nach einer Corona-Schutzimpfung einen Anspruch auf Auskunft - etwa zu Wirkungen und Nebenwirkungen des Impfstoffs und bekannten Verdachtsfällen - sowie Schadenersatz hat. (Az. VI ZR 335/24)
Die Klägerin, Pia Aksoy, wurde im März 2021 mit dem Astrazeneca-Impfstoff Vaxzevria gegen das Corona-Virus geimpft. Kurz darauf wurden bei ihr verschiedene Gesundheitsschäden festgestellt. Unter anderem kann sie auf einem Ohr nicht mehr hören. Ihre Klage auf Auskunft und Schadenersatz von Astrazeneca hatte zuletzt beim Oberlandesgericht Koblenz aber keinen Erfolg.
Am BGH könnte es besser für die Klägerin ausgehen. In der Verhandlung im Dezember hatte der Senat Bedenken an dem Koblenzer Urteil geäußert. So könnte das OLG womöglich zu Unrecht davon ausgegangen sein, dass der Klägerin kein Anspruch auf Auskunft zustehe. Wenn dieser fälschlicherweise verneint wurde, könnte wohl auch die Begründung, mit der ein Anspruch auf Schadenersatz abgelehnt wurde, der Prüfung des BGH nicht standhalten.
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