Degressive AfA: Gebrauchte Maschinen sparen 2026 Steuern
09.02.2026 - 10:53:12Die degressive Abschreibung bleibt 2026 ein starkes Instrument für die Liquidität deutscher Unternehmen. Klarheit herrscht nun für einen zentralen Punkt: Die steuerlichen Vorteile gelten ausdrücklich auch für gebrauchte Wirtschaftsgüter.
Wachstumschancengesetz legt den Grundstein
Die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung war ein Herzstück des Wachstumschancengesetzes von 2024. Ziel war es, Investitionen in der damals schwächelnden Konjunktur anzukurbeln. Ursprünglich galt für bewegliche Anlagegüter, die zwischen April und Dezember 2024 angeschafft wurden, ein Satz von maximal 20 Prozent.
Der sogenannte Investitionsbooster 2025 verschärfte die Regelung noch einmal. Für Anschaffungen zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 wurde der Höchstsatz auf 30 Prozent angehoben. Unternehmen können so in den ersten Jahren deutlich mehr abschreiben, was den steuerpflichtigen Gewinn und damit die Steuerlast senkt.
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Klare Regelung für Gebrauchtgüter
Vor allem mittelständische Unternehmen fragen sich oft: Gelten diese Vorteile auch für gebrauchte Maschinen oder Fahrzeuge? Die Verunsicherung kommt nicht von ungefähr – in Nachbarländern wie Österreich sind Gebrauchtgüter von vergleichbaren Regelungen oft ausgeschlossen.
Im deutschen Steuerrecht ist die Lage eindeutig. Paragraph 7 des Einkommensteuergesetzes spricht von „beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens“ – ohne Einschränkung auf „neu“. Experten betonen daher:
- Kein Unterschied: Das Wachstumschancengesetz und die Folgeänderungen unterscheiden nicht zwischen neu und gebraucht.
- Volle Berechtigung: Eine im Februar 2026 gekaufte gebrauchte Drehmaschine ist für den 30-Prozent-Satz berechtigt.
- Bewährte Praxis: Diese Auslegung deckt sich mit der Handhabung während früherer degressiver AfA-Phasen, etwa in der Corona-Krise.
Steuerstrategie mit gebrauchter Hardware
Diese Klarstellung eröffnet 2026 erhebliche strategische Vorteile. Der Kauf gebrauchter, oft kostengünstigerer Anlagen wird noch attraktiver.
Ein Rechenbeispiel: Ein Unternehmen kauft im Februar 2026 eine gebrauchte Maschine für 100.000 Euro mit einer Restnutzungsdauer von acht Jahren.
* Linear abgeschrieben wären das 12.500 Euro pro Jahr.
* Degressiv (2026) sind im ersten Jahr 30.000 Euro absetzbar.
* Der Effekt: Der steuerliche Aufwand ist mehr als doppelt so hoch, der zu versteuernde Gewinn sinkt entsprechend.
Für berechtigte KMU kann diese degressive AfA zudem mit der Sonderabschreibung nach Paragraf 7g EStG kombiniert werden. Das ermöglicht in der Summe eine massive steuerliche Entlastung im Jahr der Investition.
Abgrenzung zu Österreich wichtig
Während das deutsche Finanzministerium (BMF) die Anwendung neuer Gesetze regelmäßig in Schreiben präzisiert, steht die grundsätzliche Berechtigung gebrauchter Güter bereits im Gesetzestext.
Ein wichtiger Hinweis für grenzüberschreitend tätige Unternehmen: Das österreichische Steuerrecht schließt gebrauchte Wirtschaftsgüter explizit von der degressiven Abschreibung aus. Diese Einschränkung gilt nicht für Deutschland. Diese Unterschiede müssen insbesondere bei konzerninternen Verrechnungen beachtet werden.
Bislang hat das BMF keine gegenteilige Auslegung veröffentlicht. Die vorherrschende Rechtsauffassung unterstützt damit eindeutig die Inklusion gebrauchter Anlagen.
Planungssicherheit bis Ende 2027
Die aktuellen Regelungen laufen planmäßig Ende 2027 aus. Wirtschaftsverbände setzen sich für eine dauerhafte Einrichtung ein, um langfristige Planungssicherheit zu schaffen.
Bis dahin sollten Unternehmen ihre Investitionspläne für 2026 und 2027 überprüfen, um die Vorteile des 30-Prozent-Satzes voll auszuschöpfen. Steuerberater raten, alle Voraussetzungen – wie das Anschaffungsdatum und den betrieblichen Nutzungszweck – sorgfältig zu dokumentieren.
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