Datenschutzbehörden warnen vor EU-Plänen zur DSGVO-Änderung
20.02.2026 - 06:30:11 | boerse-global.deDer europäische Datenschutz steht vor einem Umbruch. Die höchsten Aufsichtsbehörden warnen eindringlich vor Brüsseler Plänen, die DSGVO zu ändern. Ihr Vorwurf: Grundrechte könnten ausgehöhlt werden.
Kritik am „Digitalen Omnibus“
Die EU-Kommission will mit ihrem Gesetzespaket „Digitaler Omnibus“ Bürokratie abbauen und die Wettbewerbsfähigkeit stärken. Der Plan sieht Änderungen an zentralen Digitalgesetzen wie der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der KI-Verordnung vor. Ein Ziel ist es, Cookie-Regeln in die DSGVO zu integrieren.
Doch der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) schlagen jetzt Alarm. In einer gemeinsamen Stellungnahme vom 11. Februar 2026 unterstützen sie zwar das Vereinfachungsziel, sehen aber fundamentale Risiken.
Streitpunkt: Definition persönlicher Daten
Im Zentrum des Konflikts steht ein scheinbar technischer Punkt: die geplante Neudefinition von personenbezogenen Daten. Die Aufsichtsbehörden befürchten, dass künftig weniger Informationen als schützenswert gelten könnten.
Was bedeutet das konkret? Vor allem beim Online-Tracking und in der Werbewirtschaft drohten Lücken. Nutzer könnten weniger Kontrolle über ihre digitalen Spuren behalten. Die Behörden argumentieren, dass jahrelang gefestigte Rechtsprechung untergraben würde – das schaffe neue Unsicherheit für Unternehmen und Verbraucher.
Deutsche Forderung: Mehr Verantwortung für Hersteller
Auch deutsche Datenschützer positionieren sich klar. Prof. Dr. Tobias Keber, Vorsitzender der Datenschutzkonferenz (DSK), hält Teile der Pläne für nicht zielführend. Meike Kamp, Berliner Beauftragte für Datenschutz, geht weiter.
Ihr Vorschlag: Eine echte Entlastung für KMU käme durch eine gesetzliche Herstellerhaftung. Software-Anbieter müssten demnach von vornherein für datenschutzkonforme Produkte sorgen. Bisher lastet die rechtliche Verantwortung oft auf den Anwendern – eine Bürde, die kleine Unternehmen häufig überfordert.
Wo die Pläne Zustimmung finden
Trotz der scharfen Kritik gibt es auch Übereinstimmungen. Die Aufsichtsbehörden begrüßen ausdrücklich Vorschläge, die Verwaltungsaufwände reduzieren. Dazu zählen:
* Vereinheitlichte Verfahren für die Meldung von Datenschutzverletzungen
* Standardisierte Datenschutz-Folgenabschätzungen
* Höhere Meldeschwellen bei kleineren Vorfällen
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Diese Maßnahmen könnten tatsächlich zu spürbaren Erleichterungen führen, ohne das Schutzniveau zu senken. Sie zeigen, wo der Weg hin führen sollte.
Ein Balanceakt mit globaler Signalwirkung
Die Stellungnahme der obersten Datenschützer markiert eine kritische Phase im Gesetzgebungsprozess. Nun sind das Europäische Parlament und der Rat der EU am Zug. Die Debatte offenbart den klassischen Zielkonflikt: Wirtschaftliche Vereinfachung gegen den Schutz von Grundrechten.
Die DSGVO gilt weltweit als Vorbild. Wird sie jetzt aufgeweicht? Die kommenden Monate werden zeigen, ob die EU ihren eigenen Goldstandard erhält. Für Unternehmen in Deutschland und Europa bedeutet dies: Die Entwicklung genau beobachten. Die Regeln für den Umgang mit Daten könnten sich fundamental ändern.
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