Datenschutz: Neue Transparenz-Pflichten für Großveranstaltungen
31.01.2026 - 10:34:12Videoüberwachung bei Events muss ab sofort transparenter werden. Ein EuGH-Urteil und deutsche Aufsichtsbehörden verschärfen die Informationspflichten für Veranstalter – besonders bei Bodycams.
Die Organisatoren großer Events in Deutschland stehen vor einer drängenden Compliance-Frist. Auslöser ist die erste Zwischenkonferenz der Datenschutzkonferenz (DSK) am 29. Januar 2026 und ein wegweisendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Dezember 2025. Die gängige Praxis, mit pauschalen „Videoaufnahme“-Hinweisen zu arbeiten, gilt für viele Sicherheitsszenarien nicht mehr als ausreichend.
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EuGH-Urteil macht statische Hinweisschilder obsolet
Der Wendepunkt ist das Urteil des EuGH in der Rechtssache C-422/24 vom 18. Dezember 2025. Das Gericht schärfte einen entscheidenden Unterschied in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nach: die Trennung zwischen direkter und indirekter Datenerhebung.
Bislang behandelten viele Veranstalter alle Überwachungsaufnahmen als indirekte Erhebung nach Artikel 14 DSGVO. Dafür genügten allgemeine Datenschutzhinweise. Der EuGH stellt nun klar: Wird eine Person gezielt gefilmt – etwa durch Sicherheitspersonal mit Bodycams oder gerichtete CCTV-Kameras –, liegt eine direkte Erhebung nach Artikel 13 DSGVO vor.
Diese juristische Unterscheidung hat praktische Konsequenzen. Sie löst eine strengere Informationspflicht aus. Veranstalter müssen betroffenen Personen zum Zeitpunkt der Aufnahme spezifische Informationen bereitstellen. Juristen bewerten dies als das Ende der alten, statischen Hinweisschilder für dynamische Sicherheitseinsätze.
Drei-Ebenen-Information wird zum neuen Standard
Um den verschärften Anforderungen gerecht zu werden, setzen Experten auf ein aktualisiertes Mehr-Ebenen-Konzept.
Ebene 1 (Physische Hinweise):
Schilder an Eingängen müssen detaillierter sein. Statt eines einfachen Kamera-Symbols müssen sie explizit auf den Einsatz dynamischer Aufzeichnungen wie Bodycams hinweisen.
Ebene 2 (Digitale Ebene):
Im Fokus stehen nun prominente QR-Codes auf Einlassschildern und Sicherheitswesten. Diese müssen auf eine spezielle Datenschutz-Seite verlinken, die klar zwischen zwei Szenarien unterscheidet:
* Statische CCTV: Allgemeine Personenstrom-Erfassung (Artikel 14 DSGVO).
* Aktive Intervention: Aufzeichnung durch Sicherheitskräfte bei Vorfällen (Artikel 13 DSGVO).
Laut EuGH-Urteil kann eine Aufnahme sonst vor Gericht unverwertbar sein oder Bußgelder nach sich ziehen.
DSK unter neuer Führung drängt auf praktische Lösungen
Der Handlungsdruck fällt mit einem Führungswechsel bei der DSK zusammen. Seit dem 1. Januar 2026 hat der Landesbeauftragte für Datenschutz Baden-Württemberg, Prof. Dr. Tobias Keber, den Vorsitz übernommen.
Die neue DSK-Spitze betont „praktische Unterstützung“ in der rechtlichen Umbruchphase. Beobachter erwarten, dass die Behörde die strengen EuGH-Vorgaben noch vor Beginn der großen Sommerfestivals mit der Veranstaltungspraxis in Einklang bringen will. Ziel ist es, eine neue Welle von Beschwerden wie im Spätjahr 2025 zu verhindern.
„Digital Omnibus“ bietet keine Entwarnung
Verunsicherung könnte der Vorschlag der EU-Kommission für einen „Digital Omnibus“ bringen. Diese Reform zielt darauf ab, Informationspflichten der DSGVO für „nicht datenintensive“ Tätigkeiten zu vereinfachen.
Datenschutzexperten raten Veranstaltern jedoch dringend davon ab, auf diese mögliche Lockerung zu warten. Der „Digital Omnibus“ ist ein Entwurf – das strenge EuGH-Urteil zur direkten Erhebung ist dagegen bereits heute geltendes Recht. Wer auf künftige Deregulierung setzt, riskiert Klagen in der Zwischenzeit.
Drei Sofortmaßnahmen für Veranstalter
Für die kommende Event-Saison 2026 ist Abwarten keine Option. Datenschutzberater empfehlen drei konkrete Schritte für Februar:
- Sicherheitsprotokolle prüfen: Klären, ob Sicherheitsdienstleister Bodycams oder Handheld-Aufnahmegeräte einsetzen. Dies löst die strengeren Artikel-13-Pflichten aus.
- Physische Beschilderung aktualisieren: Generische „Videoüberwachung“-Schilder durch präzise Versionen ersetzen, die Bodycams nennen und QR-Codes integrieren.
- Digitale Hinweise überarbeiten: Die verlinkte Datenschutz-Seite muss die Rechtsgrundlage für statische und dynamische Aufzeichnungen klar trennen.
Die nächste DSK-Zwischenkonferenz ist für März 2026 angesetzt. Bis dahin bleibt der neue juristische Maßstab der „direkten Erhebung“ der verbindliche Compliance-Standard für alle großen Veranstaltungen.
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