Datenschutz-Konferenz, Reform

Datenschutz-Konferenz fordert radikale Reform der DSGVO

21.03.2026 - 00:13:40 | boerse-global.de

Deutsche Datenschutzkonferenz will Pflichten von Nutzern auf Software-Entwickler verlagern, um Bürokratie zu reduzieren und den digitalen Binnenmarkt zu verändern.

Datenschutz-Konferenz fordert radikale Reform der DSGVO - Foto: über boerse-global.de
Datenschutz-Konferenz fordert radikale Reform der DSGVO - Foto: über boerse-global.de

Deutschlands Datenschützer wollen die Verantwortung für digitale Privatsphäre grundlegend neu verteilen. Die Datenschutzkonferenz (DSK) schlägt vor, die Pflichten aus der DSGVO von den Nutzern auf die Hersteller von Software und Hardware zu verlagern. Dieser Vorstoß könnte den digitalen Binnenmarkt der EU umkrempeln.

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Hersteller in die Pflicht nehmen statt Unternehmen

Der Kernvorschlag zielt auf Artikel 25 der DSGVO, das Prinzip „Datenschutz durch Technikgestaltung“. Bisher müssen Unternehmen, die Software oder Plattformen nutzen, diese mühsam konform einrichten. Die DSK hält das für systemisch falsch.

„Die eigentliche Macht, datenschutzfreundliche Voreinstellungen zu implementieren, liegt bei den Entwicklern“, argumentieren die deutschen Aufsichtsbehörden. Wenn Hersteller von vornherein rechtskonforme Produkte liefern müssten, entfiele für Millionen Betriebe – besonders KMU – ein riesiger bürokratischer Aufwand. Diese haben oft nicht das technische Know-how, um komplexe Fremdprodukte DSGVO-tauglich zu machen.

Weniger Bürokratie, schlankere Kontrollen

Ein Hauptziel ist die Entlastung der Wirtschaft. Wären Hersteller verantwortlich, könnten Unternehmen sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren, ohne ständige Compliance-Sorgen. Die DSK verspricht sich davon spürbar sinkende Kosten.

Gleichzeitig fordern die Aufseher mehr Spielraum bei der Bearbeitung der stetig steigenden Beschwerden. Mit größerer internen Flexibilität könnten sie ihre Ressourcen gezielter einsetzen – und sich auf Fälle mit der größten Wirkung konzentrieren.

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Trend zu mehr Plattform-Verantwortung

Der Vorstoß passt in eine Zeit verschärfter Haftung. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilte bereits im Dezember 2025, dass Betreiber von Online-Marktplätzen für personenbezogene Daten in nutzergenerierten Inhalten verantwortlich sind – selbst wenn sie diese nicht erstellt haben.

Plattformen müssen Inhalte nun vor der Veröffentlichung auf unzulässige Daten prüfen. Die Neutralität als Host reicht als Ausrede nicht mehr aus. Die DSK-Idee setzt diesen Trend fort: Die Verantwortung soll noch weiter zurück in die Lieferkette, zu den Urhebern der digitalen Werkzeuge, verlagert werden.

Deutschlands Rolle im EU-Datenschutzstreit

Mit ihren Vorschlägen positioniert sich die DSK klar in der europäischen Debatte um die digitale Regelung. Die EU-Kommission erwägt derzeit ein „Digital Omnibus“-Paket mit möglichen DSGVO-Änderungen.

Manche Pläne, wie eine explizite Rechtsgrundlage für das Trainieren von KI mit personenbezogenen Daten, sind in der Industrie beliebt, stoßen bei Datenschützern aber auf Kritik. Die DSK stellt sich dagegen: Statt Regeln aufzuweichen, brauche es eine klügere Verteilung der Verantwortung. In Brüssel dürfte nun ein Grundsatzstreit entbrennen – zwischen Innovationsförderung und dem Schutz grundlegender Rechte.

Was bedeutet das für die Praxis?

Die Vorschläge sind nun Teil des EU-Gesetzgebungsverfahrens. Bis zu einer möglichen DSGVO-Änderung dauert es. Die Richtung ist jedoch klar: Regulierer wollen Verantwortung an die Quelle bringen.

Unternehmen müssen sich vorerst an die aktuelle Rechtslage halten, inklusive der strengeren EuGH-Vorgaben. Prozesse für nutzergenerierte Inhalte sollten überprüft werden. Die Debatte zeigt: Der Druck für eingebaute, proaktive Datenschutzmaßnahmen wird weiter steigen.

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