Dashcams 2026: Beweismittel vor Gericht, aber Bußgeld droht
29.12.2025 - 14:13:12Dashcam-Aufnahmen können vor Gericht Schadensersatzprozesse entscheiden, gleichzeitig aber Datenschutz-Bußgelder auslösen. Experten raten zu Loop-Funktionen, warnen aber vor strenger DSGVO-Durchsetzung.
Die Nutzung von Dashcams bleibt für Autofahrer ein juristischer Drahtseilakt. Das zeigt eine aktuelle Analyse, die den Widerspruch zwischen Beweissicherung und Datenschutz verdeutlicht.
Montag, 29. Dezember 2025 – Ein aktueller Rechtsreport bringt die Debatte um Dashcams in Deutschland und Österreich wieder in Fahrt. Die heute veröffentlichte Analyse der Expertenplattform JuraForum unterstreicht den anhaltenden Konflikt zwischen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Interesse von Fahrern, Unfallhergänge zu dokumentieren. Trotz jahrelanger Rechtsprechung bleibt das „Dashcam-Paradox“ bestehen: Die Aufnahmen können vor Zivilgerichten die Unschuld beweisen, gleichzeitig aber ein Datenschutz-Bußgeld auslösen.
Ein fragiler Rechtskompromiss
Die rechtliche Grundlage bildet nach wie vor das wegweisende Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 2018. Es stellt klar: Die dauerhafte, grundlose Aufnahme des öffentlichen Verkehrs verstößt gegen den Datenschutz. Die so entstandenen Videos sind vor Zivilgerichten dennoch nicht automatisch unzulässig.
Passend zum Thema Datenschutz: Wer Dashcam-Aufnahmen verarbeitet, muss seine Verarbeitungstätigkeiten dokumentieren. Ein fertiges Excel-Muster für das Verzeichnis nach Art. 30 DSGVO hilft Unternehmen und Fuhrparkbetreibern, alle Kamera-Aufzeichnungen prüfbar zu erfassen und Bußgelder zu vermeiden. Inklusive Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Umsetzung – Verzeichnis in unter einer Stunde erstellen. Verarbeitungsverzeichnis jetzt gratis herunterladen
Juristen weisen jedoch auf einen entscheidenden Unterschied hin: Die Verwertbarkeit eines Beweismittels ist nicht gleichbedeutend mit der Rechtmäßigkeit seiner Erstellung. In jedem Einzelfall führen die Gerichte eine Güterabwägung durch. Das Interesse des Fahrers, den Unfallhergang aufzuklären, wird gegen die allgemeinen Persönlichkeitsrechte der gefilmten Verkehrsteilnehmer abgewogen.
Die neue Analyse betont: Während Zivilgerichte die Aufnahmen zunehmend zur Klärung der Haftungsfrage akzeptieren, verhängen Datenschutzbehörden weiterhin Bußgelder für DSGVO-Verstöße. Ein Fahrer könnte also einen Schadensersatzprozess mit dem Dashcam-Video gewinnen und zeitgleich vom Landesdatenschutzbeauftragten eine Strafe für die Aufnahme erhalten.
Die „Loop“-Funktion als Minimallösung
Im Fokus der Diskussion steht die technische Ausgestaltung der Kameras. Die dauerhafte Aufzeichnung, bei der stundenlang ununterbrochen gefilmt und gespeichert wird, verstößt klar gegen den Grundsatz der Datenminimierung.
Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, raten Experten zu Geräten mit einer Loop-Funktion. Diese zeichnen in kurzen Intervallen – typischerweise ein bis drei Minuten – auf und überschreiben ältere Aufnahmen sofort, es sei denn, ein Ereignis wie ein Aufprall oder starkes Bremsen wird erkannt.
Doch selbst die Loop-Aufzeichnung bietet keinen absoluten Schutz. Die aktuelle Rechtsauskunft warnt: Auch hier können Bußgelder drohen, wenn die Loop-Dauer als zu lang bewertet wird oder Aufnahmen ohne konkreten Anlass manuell gespeichert werden. Die Behörden haben 2025 „anlasslose“ Aufnahmen strenger überprüft; bei groben Verstößen gegen Persönlichkeitsrechte sind Bußgelder im unteren fünfstelligen Bereich möglich.
Datenschutzbehörden verschärfen den Kurs
Der erneute Fokus auf das Thema steht im Kontext einer insgesamt verschärften DSGVO-Durchsetzung in Europa. Bereits am 12. Dezember 2025 wurden signifikante Sanktionen im Bereich der Videoüberwachung diskutiert – ein Signal für einen robusten Kurs der EU-Aufseher.
In Deutschland halten die Datenschutzkonferenz (DSK) und die Landesbeauftragten an einer strengen Auslegung fest. Die zentrale Sorge: Eine flächendeckende Dashcam-Nutzung könnte zu einer Überwachungsgesellschaft führen, in der sich Bürger gegenseitig permanent beobachten.
Für Unternehmen mit Fahrzeugflotten sind die Hürden noch höher. Die Einrichtung von Dashcams in Firmenwagen erfordert umfangreiche Datenschutz-Folgenabschätzungen und transparente Mitarbeiterrichtlinien. Wird das „berechtigte Interesse“ an der Überwachung nicht dokumentiert, drohen empfindliche Unternehmensstrafen.
Ausblick 2026: KI und neue Standards
Für das kommende Jahr erwarten Rechtsexperten weitere richterliche Klarstellungen. Im Fokus stehen die Definition einer „unverzüglichen“ Löschung und die zulässige Länge von Aufzeichnungspuffern vor einem Unfall.
Mit der fortschreitenden Technologie wird die Grenze zwischen Sicherheitswerkzeug und Überwachungsgerät weiter verschwimmen. Dashcams mit KI-Funktionen wie automatischer Kennzeichenerkennung oder Fahrermüdigkeitserkennung werfen neue datenschutzrechtliche Fragen auf.
Branchenbeobachter rechnen mit der Entwicklung neuer Zertifizierungsstandards für „datenschutzkonforme“ Dashcams. Diese könnten Gesichter und Kennzeichen bis zur Erkennung eines Unfalls automatisch unkenntlich machen. Bis dahin gilt für alle Fahrer: Vorsicht und Datensparsamkeit sind das Gebot der Stunde.
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