Kartellamt, TV-Rechte-Ausschreibung

Das Bundeskartellamt hat dem neuen Ausschreibungsmodell der Deutschen Fußall Liga endgültig zugestimmt und den Weg für die Auktion im April frei gemacht.

26.02.2024 - 15:43:30

Kartellamt genehmigt TV-Rechte-Ausschreibung der DFL

"In einem Schreiben wurde der DFL mitgeteilt, dass das von ihr vorgelegte Modell vom Bundeskartellamt toleriert wird", teilte die Behörde am Montag mit.

Zuvor hatte das Amt bereits Ende Januar eine grundsätzliche Einigung veröffentlicht und anschließend am Verfahren beteiligten Unternehmen die Gelegenheit gegeben, "zur vorläufigen Bewertung des Amtes Stellung zu nehmen". Dieser Prozess ist nun abgeschlossen.

Die DFL kann jetzt in den kommenden Tagen die Unterlagen an die Medien-Unternehmen verschicken, die sich registriert haben. Nach einer weiteren Informationsphase im März soll die Auktion der Bundesliga-Rechte für die Spielzeiten 2025/26 bis 2028/29 ab Mitte April erfolgen.

"Die finale Freigabe des Bundeskartellamts für das Konzept unserer Medienrechte-Ausschreibung nach einer sehr intensiven Prüfung freut uns sehr", sagte DFL-Geschäftsführer Steffen Merkel. "Die Zustimmung zum von der DFL geplanten Modell - insbesondere zum Wegfall des in der Vergangenheit geforderten Alleinerwerbsverbots - stellt die Medienrechtevergabe auf ein rechtssicheres Fundament und ist eine starke Grundlage für eine gute Ausschreibung."

Das Ende des Alleinerwerbsverbots, auch bekannt als No-Single-Buyer-Rule, ist eine wesentliche Änderung in der neuen Ausschreibung. Diese Regelung aus den bisher letzten Ausschreibungen besagte, dass nicht ein einzelner Pay-TV-Anbieter alle Live-Rechte kaufen darf, sondern mindestens zwei beteiligt sein müssen. Bis 2025 teilen sich Sky und DAZN diese Rechte. Bei der nächsten Auktion der Rechte könnte ein einzelner Sender alle Pay-TV-Rechte erwerben.

Mit dem frei gegebenen Modell ist zudem der Wegfall der Bundesliga-Zusammenfassung im Free-TV am Samstag ab 18.30 Uhr möglich, wie sie derzeit von der ARD-"Sportschau" angeboten wird. Bei dieser nun ausgeschriebenen Variante wären die Höhepunkte im frei zugänglichen Fernsehen erst von 19.15 Uhr an zusehen. Bei einer zweiten Variante bliebe es bei einer Zusammenfassung um 18.30 Uhr.

@ dpa.de