Kartellamt, Prüfung

Das Bundeskartellamt hat dem neuen Ausschreibungsmodell der Deutschen Fußall Liga grundsätzlich zugestimmt.

30.01.2024 - 16:06:57

Kartellamt schließt Prüfung der TV-Rechte-Ausschreibung ab

"Nach seiner vorläufigen Auffassung kann das Bundeskartellamt die Umsetzung des Modells in der ihm vorgelegten Form tolerieren und hat dies der DFL mitgeteilt", hieß es in einer Mitteilung vom Dienstag. Vor dem endgültigen Okay der Behörde erhalten am Verfahren beteiligte Unternehmen "nun die Gelegenheit, zu der vorläufigen Bewertung des Bundeskartellamtes Stellung zu nehmen". Die DFL geht nach Angaben von Geschäftsführer Steffen Merkel davon aus, dass es keine Änderungen mehr geben werde.

Mit dem grundsätzlich von der Behörde akzeptierten Modell ist der Wegfall der Zusammenfassung der Bundesliga im Free-TV am Samstag ab 18.30 Uhr möglich, wie sie derzeit von der ARD-"Sportschau" angeboten wird. Bei dieser Variante wären die Höhepunkte im frei zugänglichen Fernsehen erst von 19.15 Uhr an zu sehen. Bei der zweiten Variante bliebe es bei einer Zusammenfassung um 18.30 Uhr, wie die Behörde und die DFL am Dienstag bekannt gaben.

Zweite wesentliche Änderung der Ausschreibung der Bundesliga-Rechte für die Spielzeiten 2025/26 bis 2028/29 ist die Abschaffung der sogenannten "No-Single-Buyer-Rule". Diese Regelung besagt, dass nicht ein einzelner Pay-TV-Anbieter alle Live-Rechte kaufen darf, sondern mindestens zwei beteiligt sein müssen. Bis 2025 teilen sich Sky und DAZN diese Rechte. Bei der für April geplanten Auktion der Rechte könnte nun ein einzelner Sender alle Pay-TV-Rechte erwerben.

@ dpa.de