Cyber Resilience Act: EU startet mit strengen Meldepflichten
05.02.2026 - 16:00:12Ab September müssen Hersteller aktiv ausgenutzte Sicherheitslücken innerhalb von 24 Stunden melden – sonst drohen Millionenstrafen. Die erste Phase des EU-Cyber Resilience Act tritt in Kraft und zwingt Unternehmen zu radikaler Transparenz.
Der Countdown läuft: Ab dem 11. September 2026 beginnt eine neue Ära der IT-Sicherheit in Europa. Die erste Stufe des Cyber Resilience Act (CRA) verpflichtet Hersteller digitaler Produkte, aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwere Sicherheitsvorfälle innerhalb von nur 24 Stunden zu melden. Bisherige freiwillige Praxis wird damit zum gesetzlichen Zwang.
Die Regelung betrifft praktisch jedes Produkt mit digitalen Elementen – von Smart-Home-Geräten über Industriesteuerungen bis hin zu Standardsoftware. Unternehmen müssen ihre internen Prozesse jetzt grundlegend überarbeiten, um die extrem kurzen Fristen einzuhalten. Das Detail: Nach der 24-Stunden-Erstwarnung folgt binnen 72 Stunden eine ausführliche Meldung mit ersten Gegenmaßnahmen.
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Zentrale Rolle für ENISA und neue Meldeplattform
Alle Meldungen laufen über eine zentrale Single Reporting Platform (SRP), die die EU-Agentur für Cybersicherheit (ENISA) bis September bereitstellen muss. Hersteller melden gleichzeitig an ihre nationalen CERT-Teams und an ENISA. Diese Struktur soll Fragmentierung vermeiden und einen einheitlichen Datenstrom für die EU-weite Bedrohungsanalyse schaffen.
ENISA hat bereits Dienstleister für die Plattformentwicklung beauftragt und plant Testphasen vor dem Start. Die Plattform wird zum Herzstück des CRA, der den Aufsichtsbehörden erstmals einen umfassenden Überblick über aktive Bedrohungen im digitalen Binnenmarkt ermöglicht.
Breiter Anwendungsbereich und massive Strafen
Der CRA zieht einen weiten Kreis: Er gilt für nahezu alle Hardware- und Softwareprodukte mit digitalen Komponenten, die in der EU verkauft werden. In der Verantwortungskette stehen Hersteller, Importeure und Händler gleichermaßen. Ausnahmen gibt es nur für Produkte mit spezieller Gesetzgebung wie Medizingeräte oder Fahrzeuge.
Die finanziellen Risiken sind enorm. Bei Verstößen können die Marktüberwachungsbehörden Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder 2,5 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängen – je nachdem, welcher Betrag höher ist. Diese Strafhöhe orientiert sich an anderen großen EU-Verordnungen und zeigt den ernsthaften Durchsetzungswillen.
Kontext: EU baut Cybersicherheit systematisch aus
Die Meldepflichten markieren einen Wendepunkt in der europäischen Digitalstrategie. Sie institutionalisieren Transparenz und ergänzen bestehende Regelungen wie die NIS2-Richtlinie. Bereits am 1. Dezember 2025 legte die EU-Kommission eine Durchführungsverordnung vor, die klärt, welche Produkte als „wichtig“ oder „kritisch“ einzustufen sind.
Am 20. Januar 2026 folgte ein umfassendes Cybersecurity-Paket. Es zielt darauf ab, Pflichten aus verschiedenen Verordnungen zu harmonisieren und die Rolle der ENISA bei der grenzüberschreitenden Aufsicht zu stärken. Die EU verfolgt damit eine kohärente Strategie für ein widerstandsfähigeres digitales Ökosystem.
Ausblick: Der Countdown läuft
Für Unternehmen beginnt jetzt die heiße Phase. Sie müssen ihre Sicherheitsrichtlinien, Incident-Response-Pläne und Lieferkettenverträge dringend überprüfen und anpassen. Klare Kommunikationswege und technische Verfahren für die 24-Stunden-Meldung sind essenziell.
Die Meldepflichten sind nur der erste Test. Ab dem 11. Dezember 2027 kommen die vollständigen CRA-Anforderungen hinzu – darunter sichere Produktgestaltung und Schwachstellenmanagement über den gesamten Lebenszyklus. Wie die Industrie in den nächsten sieben Monaten reagiert, wird die Zukunft der Cybersicherheits-Compliance in Europa prägen.
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