CSRD, Mitbestimmung

CSRD: Mitbestimmung wird zum Motor für Nachhaltigkeit

24.01.2026 - 22:01:12

Die neue EU-Berichtspflicht CSRD verleiht Arbeitnehmervertretern erweiterte Rechte zur Mitgestaltung von Nachhaltigkeitsstrategien und macht sie zu aktiven Dialogpartnern.

Die neue EU-Berichtspflicht macht Betriebsräte und Aufsichtsräte zu strategischen Partnern im ökologischen und sozialen Wandel. Ihre Rolle wird durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) grundlegend gestärkt.

Vom Informationsempfänger zum Dialogpartner

Die CSRD ersetzt die bisherige nichtfinanzielle Berichterstattung und schreibt erstmals verbindlich vor, Arbeitnehmervertreter einzubeziehen. Unternehmen müssen ihre Belegschaftsvertretung auf geeigneter Ebene informieren und die Prozesse zur Erhebung von ESG-Daten (Umwelt, Soziales, Unternehmensführung) mit ihnen erörtern. Aus passiven Empfängern werden so aktive Gestalter.

Betriebsräte erhalten strategische Hebel

Für Betriebsräte eröffnen sich neue Einflussmöglichkeiten. Sie haben künftig das Recht, eine offizielle Stellungnahme zum Nachhaltigkeitsbericht abzugeben, die direkt an Vorstand und Aufsichtsrat geht. Damit können sie Themen wie Arbeitsbedingungen in globalen Lieferketten, Qualifizierung für die grüne Transformation oder Diversität auf die höchste Entscheidungsebene bringen. Die Berichtspflicht wird zum Instrument, um eigene Initiativen mit messbaren Zielen zu verankern.

Anzeige

Viele Betriebsräte nutzen ihre Mitbestimmungsrechte nicht in vollem Umfang – besonders jetzt, wo Nachhaltigkeitsberichte (CSRD) direkte Auswirkungen auf Arbeitsbedingungen und Betriebsvereinbarungen haben. Ein kostenloser Leitfaden zum Betriebsverfassungsgesetz erklärt, welche Rechte Ihnen bei Arbeitszeit, Überwachung und Betriebsvereinbarungen zustehen und wie Sie ESG-Forderungen rechtssicher in Vereinbarungen verankern. Praxisnahe Checklisten und Mustertexte helfen Ihnen, Forderungen an Vorstand und Aufsichtsrat wirksam zu formulieren. Jetzt kostenlosen Betriebsverfassungs-Leitfaden herunterladen

Aufsichtsrat überwacht verbindliche Strategie

Auch die Kontrollfunktion des Aufsichtsrats gewinnt an Gewicht. Da der Nachhaltigkeitsbericht Teil des geprüften Lageberichts wird, trägt das Gremium die Verantwortung für die Überwachung dieser Strategie. Die Stellungnahme des Betriebsrats liefert dafür eine interne, ungefilterte Perspektive. So können Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat sicherstellen, dass soziale Belange der Belegschaft nicht auf der Strecke bleiben.

Nationaler Druck durch EU-Vorgaben

Die Mitgliedstaaten mussten die Richtlinie bis Mitte 2024 umsetzen. Dass dies in Ländern wie Österreich und Deutschland verzögerte, zeigt die Komplexität. Die jüngste Verabschiedung des Umsetzungsgesetzes im österreichischen Nationalrat erfolgte auch unter Druck möglicher EU-Vertragsverletzungsverfahren. Für deutsche Unternehmen ist es ein Signal, die Vorbereitungen trotz verzögerter nationaler Gesetzgebung zu beschleunigen.

Expertise in ESG-Daten wird zur Kernkompetenz

Die CSRD ist mehr als Bürokratie. Sie verankert Nachhaltigkeit in der Unternehmensführung und macht Mitbestimmung zu ihrem Kern. Die neuen Rechte erfordern jedoch auch neue Kompetenzen. Betriebs- und Aufsichtsräte müssen lernen, ESG-Daten zu analysieren und in konkrete Forderungen zu übersetzen. Unternehmen, die ihre Gremien als Partner einbinden, stärken damit nicht nur ihre Compliance, sondern auch ihre Zukunftsfähigkeit.

@ boerse-global.de