Conagra, Klage

Conagra: Klage über Mrs. Paul's bleibt bestehen

07.05.2026 - 19:56:01 | boerse-global.de

Conagra Brands muss sich wegen angeblicher Gewichtsmanipulation bei Fischprodukten vor Gericht verantworten. Ein Richter wies den Abweisungsantrag zurück.

Conagra: Klage über Mrs. Paul's bleibt bestehen - Foto: über boerse-global.de
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Conagra Brands muss sich wegen Vorwürfen zum Gewicht seiner Fischprodukte vor Gericht verantworten. Ein US-Bezirksrichter wies den Antrag des Lebensmittelkonzerns ab, eine entsprechende Klage zu stoppen. Im Zentrum stehen die Marken Mrs. Paul's und Van de Kamp's.

Vorwurf der künstlichen Gewichtserhöhung

Kläger aus New York und Massachusetts werfen dem Unternehmen sogenanntes Short-Weighting vor. Die Fische seien mit Natriumtripolyphosphat versetzt worden. Diese Chemikalie bindet Wasser und erhöht so künstlich das Gewicht der Ware.

Conagra bestritt die Vorwürfe im August 2024 und verwies auf allgemeine Branchenpraktiken. Richter John J. Tharp Jr. folgte dieser Argumentation jedoch nicht. Er ließ die Klage am 6. Mai 2026 offiziell zu.

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Verkaufte Marken als juristisches Erbe

Die betroffenen Marken gehören Conagra mittlerweile nicht mehr. Der Konzern verkaufte sie im Juni 2024 für 55 Millionen US-Dollar an High Liner Foods. Trotz des Verkaufs bleibt Conagra der Beklagte im laufenden Verfahren.

Die Aktie notiert mit 11,98 Euro nur knapp über ihrem Jahrestief. Seit Januar verlor das Papier fast 19 Prozent an Wert. Die rechtlichen Unsicherheiten belasten den Kurs zusätzlich zu einer ohnehin schwachen Zwölf-Monats-Performance.

Fokus auf den GLP-1-Markt

Indes setzt der Konzern auf den wachsenden Markt für GLP-1-begleitende Lebensmittel. Das Unternehmen passt seine Produktentwicklung an kleinere Appetite und einen höheren Proteinbedarf an. Experten schätzen das Volumen dieses Segments bis 2036 auf rund 15 Milliarden US-Dollar.

In der nächsten Phase des Gerichtsverfahrens wird über den Status als landesweite Sammelklage entschieden. Eine einstweilige Verfügung gegen die aktuelle Verpackungsgestaltung lehnte das Gericht vorerst ab.

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