Compliance 2026: Deutschland verschmilzt Arbeitsschutz und Datenschutz
08.01.2026 - 07:05:13
Deutschland startet eine historische Reform: Arbeitssicherheit und Datenschutz werden in einem einzigen Audit geprüft.
Ab sofort gilt das neue Rahmenwerk „Compliance 2026“, das Bürokratie abbauen und Lücken bei der Mitarbeiterüberwachung schließen soll. Kernstück sind integrierte „KMU-Checks“, die zwei bisher getrennte Prüfstränge zusammenführen. Für kleine und mittlere Unternehmen bedeutet das weniger Aufwand, aber strengere Vorgaben für den Umgang mit Personendaten.
Einheitliche „KMU-Checks“ ersetzen Doppelprüfungen
Die Modernisierung des Sieben Buches Sozialgesetzbuch (SGB VII) ist der Dreh- und Angelpunkt der Agenda. Sicherheitsinspektionen enthalten jetzt ein verpflichtendes Datenschutzmodul. Laut einer aktuellen Rechtsanalyse zu den „Newsflash 2026“-Updates sollen diese konsolidierten Audits den Bedarf an etwa 120.000 Sicherheitsbeauftragten in Deutschland reduzieren.
Bisher behinderten sich Sicherheits- und Datenschutzbeauftragte oft gegenseitig. Während die einen umfangreiche Mitarbeiterüberwachung für die Unfallverhütung forderten, bremsten die anderen die Datenerhebung aus. Die neuen „KMU-Checks“ bieten nun eine standardisierte Vorlage, um beide Anforderungen gleichzeitig zu erfüllen – ohne gegen den Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zu verstoßen.
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Obergericht setzt biometrischer Überwachung enge Grenzen
Die Dringlichkeit dieser Integration unterstrich ein wegweisendes Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Thüringen vom 5. Januar. Das Gericht erklärte den Einsatz biometrischer Systeme zur Arbeitssicherheit für rechtswidrig – sofern keine ausdrückliche, freiwillige Einwilligung vorliegt.
Im konkreten Fall nutzte ein Produktionsbetrieb Gesichtserkennung, um den Zugang zu schwerem Gerät zu kontrollieren. Das Unternehmen berief sich auf die Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Das Gericht entschied jedoch, dass „Sicherheitserfordernisse das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nicht überwiegen“. Ohne ausdrückliche Einwilligung der Beschäftigten fehle die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung biometrischer Daten nach Artikel 9 der DSGVO.
Rechtsexperten sehen darin einen strengen Präzedenzfall für „Compliance 2026“. Die inhaltlichen Datenschutzstandards bleiben absolut. Unternehmen müssen für automatisierte Sicherheitstools nun den Nachweis freiwilliger Einwilligung oder einer spezifischen Betriebsvereinbarung erbringen.
Haftung verlagert sich auf die Hersteller
Eine dritte Säule der Reform verlagert die Datenschutzverantwortung: weg vom Arbeitgeber, hin zum Hersteller der Sicherheitstechnik. In Anlehnung an den EU Cyber Resilience Act und den KI-Akt sollen Hersteller standardmäßiger IT- und Sicherheitsprodukte „Privacy by Design“ bereits werkseitig garantieren.
Für Sicherheitsverantwortliche heißt das: Der Kauf zertifizierter, „Compliance 2026“-tauglicher Geräte kann bestimmte Audit-Anforderungen automatisch erfüllen. Diese Entlastung der Arbeitgeber von der komplexen „Verantwortlicher“-Haftung soll ein Treiber für Upgrades von Industrie-IoT-Systemen im ersten Quartal 2026 werden.
Gemischte Reaktionen aus der Wirtschaft
Die Reaktionen der deutschen Wirtschaftsverbände sind vorsichtig optimistisch. Der Mittelstand begrüßt die Reduzierung formaler Auflagen für die Unfallversicherung und die Konsolidierung der Prüftermine.
Compliance-Experten warnen jedoch: Bei den „KMU-Checks“ handelt es sich nicht um eine Deregulierung, sondern um eine Restrukturierung. Die Dokumentationsanforderungen für die integrierten Audits sind streng. Ein Urteil des Amtsgerichts Nürnberg vom 6. Januar zum Kopplungsverbot unterstreicht die Komplexität: Die Einwilligung zur Datenverarbeitung darf nicht in allgemeinen Arbeitssicherheitsverträgen „vergraben“ sein.
Was Unternehmen jetzt tun müssen
In der kommenden Übergangsphase werden Prüfer voraussichtlich auf Aufklärung statt auf sofortige Strafen setzen. Die erste Welle integrierter KMU-Checks startet im Februar 2026, beginnend mit Logistik und produzierendem Gewerbe.
Unternehmen sollten jetzt ihre Betriebsvereinbarungen zu technischen Überwachungssystemen überprüfen. Jegliche biometrische Sicherheitstools müssen die hohe Hürde des OLG-Urteils aus Thüringen erfüllen. Die Verschmelzung von Sicherheit und Privatsphäre ist keine theoretische Zielvorgabe mehr, sondern betriebliche Realität – und wird nun auch so geprüft.
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