CLP-Verordnung: EU verschiebt Frist offiziell auf 2028
04.12.2025 - 19:10:12Durchatmen für die Chemiebranche: Die EU hat die umstrittenen Fristen der CLP-Verordnung formell auf den 1. Januar 2028 verschoben.
BERLIN/BRÜSSEL – Die europäische Chemieindustrie kann aufatmen. Nach der Zustimmung des Europäischen Rates Ende November ist diese Woche auch der legislative Akt erschienen, der die Verschiebung mehrerer kritischer Anwendungsfristen der überarbeiteten CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 besiegelt. Statt 2026 und 2027 gilt nun einheitlich: 1. Januar 2028.
Diese strategische Verzögerung, unter dem Schlagwort “Stop-the-Clock” bekannt geworden, ist die direkte Antwort auf massive Warnungen aus der Industrie. Tausende deutsche und europäische Hersteller, Händler und nachgelagerte Anwender hatten angesichts der ursprünglichen Zeitpläne Alarm geschlagen – die geforderte Umstellung ihrer Kennzeichnungs- und Verpackungssysteme war schlicht nicht zu schaffen.
Der Kern der aktuellen Entscheidung liegt in der Zusammenlegung mehrerer gestaffelter Übergangsfristen zu einem einzigen Datum. Ursprünglich waren der 1. Juli 2026 und der 1. Januar 2027 angesetzt. Diese wurden nun auf den 1. Januar 2028 harmonisiert und verlängert.
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Laut den regulatorischen Updates der letzten 48 Stunden betrifft die Verschiebung konkret:
- Neukennzeichnungspflichten: Anforderungen zur Aktualisierung physischer Etiketten mit neuen Formatierungen und Gefahreninformationen
- Formatierungsstandards: Neue Vorgaben zu Schriftgrößen, Zeilenabständen und Lesbarkeit von Labels
- Fernabsatz und Online-Marktplätze: Pflichten zur digitalen Darstellung von Gefahreninformationen in Werbung und Webshops
- Zapfsäulenkennzeichnung: Neue Kommunikationsanforderungen für Tankstellen
“Das neu verabschiedete Gesetz verschafft Wirtschaftsakteuren im Chemiesektor mehr Zeit und Rechtssicherheit”, erklärten EU-Vertreter diese Woche. Für deutsche Unternehmen – insbesondere kleine und mittlere Betriebe, die unter der administrativen Last des “Green Deal” ächzen – wirkt diese Verlängerung wie ein dringend benötigtes Druckventil.
Das “Omnibus-VI”-Paket: Vereinfachung als Ziel
Diese Fristverlängerung steht nicht isoliert da. Sie ist vielmehr Kernbestandteil des umfassenderen “Omnibus-VI”-Chemiepakets, einer Initiative zur Vereinfachung der EU-Chemiegesetzgebung und zum Abbau bürokratischer Hürden. Das Paket wurde unter dänischer Ratspräsidentschaft beschleunigt – ein Zeichen für den dringenden Bedarf, hohe Sicherheitsstandards mit industrieller Wettbewerbsfähigkeit in Einklang zu bringen.
Die “Stop-the-Clock”-Maßnahme folgte auf den “Reality Check” der Europäischen Kommission Mitte 2025. Die Konsultation hatte offengelegt: Der ursprüngliche Zeitplan würde unverhältnismäßige Kosten und logistische Engpässe verursachen. Branchenberichte warnten, dass ohne Verschiebung massive Lieferkettenprobleme drohen würden – nicht konforme Lagerbestände wären ab Mitte 2026 praktisch unverkäuflich geworden.
Laut der Regulierungsintelligenz-Firma RegASK, die am 2. Dezember eine Analyse veröffentlichte, entspricht die Entscheidung den Empfehlungen der jüngsten Draghi- und Letta-Berichte. Diese forderten eine “Vereinfachungsrevolution” zur Stärkung der europäischen Wirtschaftsresilienz. Die Branche spart durch die Fristverlängerung mehrere hundert Millionen Euro an überstürzten Compliance-Kosten – ohne dass das Endziel verbesserter Chemikaliensicherheit aufgegeben wird.
Reaktion der Industrie: Erleichterung mit Vorsicht
Die deutsche Chemieindustrie reagiert überwiegend positiv. Verbände und Compliance-Verantwortliche begrüßen die “Rechtssicherheit”, die die offizielle Veröffentlichung mit sich bringt. Bis diese Woche schwebten Unternehmen in der Schwebe – sie hofften auf Aufschub, waren aber rechtlich noch an die 2026er-Fristen gebunden.
Doch Experten warnen vor falscher Gelassenheit. “Der unmittelbare Druck mag nachgelassen haben, doch Unternehmen sollten ihre internen Compliance-Pläne keinesfalls auf Eis legen”, mahnte KFT Chemieservice in einem aktuellen Update. Die Komplexität der neuen CLP-Anforderungen – besonders hinsichtlich digitaler Kennzeichnung und der neuen Gefahrenklassen für endokrine Disruptoren (ED), PBT- (persistent, bioakkumulierbar, toxisch) und PMT-Stoffe (persistent, mobil, toxisch) – bleibt unverändert bestehen.
Unternehmen sollten das zusätzliche Zeitfenster von 18 bis 24 Monaten nutzen für:
- Portfolio-Audits: Identifikation von Produkten, die unter die neuen Gefahrenklassen fallen
- IT-System-Upgrades: Vorbereitung von Datenmanagementsystemen für digitale Kennzeichnungspflichten
- Lieferketten-Prüfung: Sicherstellen, dass Zulieferer außerhalb der EU über die 2028er-Änderungen informiert sind
Ausblick: Wie geht es weiter?
Nach der Veröffentlichung dieser Woche tritt die Verordnung formal 20 Tage später in Kraft. Dieser rechtliche Meilenstein zementiert den Stichtag 1. Januar 2028 und erlaubt Unternehmen, ihre Compliance-Fahrpläne offiziell zu überarbeiten.
Wichtig: Diese Verlängerung betrifft die Übergangsbestimmungen des überarbeiteten CLP-Textes. Die grundsätzliche Pflicht zur Einstufung von Stoffen nach den neuen Gefahrenklassen (eingeführt durch delegierte Verordnung (EU) 2023/707) bleibt bestehen – mit separaten Übergangsfristen für Stoffe und Gemische, die Unternehmen weiter im Blick behalten müssen.
Zudem laufen die Verhandlungen über “Teil zwei” des Omnibus-VI-Pakets noch. Dieser befasst sich mit substanziellen Änderungen der CLP-Verordnung, die über bloße Fristverschiebungen hinausgehen. Branchenvertreter erwarten weitere Diskussionen über diese tiefgreifenden strukturellen Änderungen bis ins Jahr 2026 hinein.
Für jetzt aber steht fest: Die Uhr wurde angehalten, die Frist zurückgesetzt. Die 2028er-Verlängerung ist offiziell – und bietet dem europäischen Chemiemarkt einen dringend benötigten Stabilitätsanker.
Hinweis: Dieser Artikel fasst die regulatorischen Entwicklungen zum Stand 4. Dezember 2025 zusammen. Unternehmen sollten für den vollständigen Rechtstext und spezifische Compliance-Verpflichtungen das Amtsblatt der Europäischen Union konsultieren.
PS: Die Fristverlängerung verschafft Zeit, aber nicht Unendlichkeit. Wer die nächsten 18–24 Monate sinnvoll nutzt, reduziert das Risiko teurer Nacharbeiten, Produktionsstopps und Lieferengpässe. Das kostenlose CLP-E-Book zeigt, welche kurzfristigen Maßnahmen am dringendsten sind – von Portfolio-Audits über IT‑Vorbereitungen zur digitalen Kennzeichnung bis zur Kommunikation mit Nicht‑EU‑Zulieferern. Enthalten sind praktische Checklisten und Umsetzungsschritte für Compliance-Teams. Gratis-CLP-Guide jetzt herunterladen


