CLP-Reform, Aufschub

CLP-Reform: EU verschafft Industrie Aufschub bis 2028

28.12.2025 - 04:33:12

Die europäische Chemikalienregulierung erlebt eine Zäsur. Während neue Gefahrenklassen erstmals zur Anwendung kommen, gewährt eine „Stoppuhr“-Verordnung der Industrie wertvolle Zeit für die Umsetzung. Für deutsche Hersteller beginnt ein strategisches Rennen gegen die Uhr.

Ab dem 1. Januar 2028 müssen in der EU neue, einheitliche Vorgaben für die Kennzeichnung und Bewerbung von Chemikalien gelten. Diese Verschiebung ist das Ergebnis der sogenannten „Stop-the-Clock“-Verordnung (EU) 2025/2439, die am 23. Dezember in Kraft trat. Sie harmonisiert die Fristen der umfassenden CLP-Reform und verhindert einen Flickenteppich aus Übergangsfristen. Besonders kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Chemiesektor atmen auf – sie gewinnen Planungssicherheit.

Doch die wissenschaftliche Bewertung gefährlicher Stoffe läuft unvermindert weiter. Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat Mitte Dezember erstmals einen Stoff als besonders persistent und besonders bioakkumulativ (vPvB) eingestuft. Diese Doppelstrategie aus administrativer Entlastung und verschärfter Gefahrenidentifikation prägt die Compliance-Landschaft zum Jahreswechsel 2025.

Die sofortige Wirkung der neuen Verordnung ist der größte Erfolg für Compliance-Manager. Sie verschiebt mehrere zentrale Neuerungen der CLP-Revision auf den 1. Januar 2028. Dazu zählen:

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  • Neue Etikettengestaltung: Vorgaben zu Mindestschriftgrößen, Zeilenabstand und Farben (etwa schwarzer Text auf weißem Grund).
  • Werbung und Online-Handel: Die Pflicht, Gefahrenpiktogramme und Signalwörter in allen Werbemitteln und Online-Angeboten abzubilden.
  • Nachfüllstationen: Spezifische Kennzeichnungs- und Sicherheitsregeln für Nachfüllstationen.

Rechtsexperten sehen darin eine dringend nötige Atempause. Ohne sie hätten Unternehmen auf eine Zersplitterung der Fristen zwischen 2026 und 2027 reagieren müssen. Jetzt können sie ihre gesamte Verpackungsumstellung strategisch auf 2028 ausrichten.

ECHA setzt neue vPvB-Gefahrenklasse erstmals ein

Während die Etikettenlogistik pausiert, läuft die Identifizierung hochproblematischer Stoffe auf Hochtouren. Nach Einführung neuer Gefahrenklassen für endokrine Disruptoren (ED), PBT- und vPvB-Stoffe 2023 hat ECHAs Risikobewertungsausschuss (RAC) nun erstmals von diesen Kriterien Gebrauch gemacht.

Der Ausschuss stufte den Stoff 4,4′-Methylenbis(dibutyldithiocarbamat) als vPvB ein. Diese historische Entscheidung zeigt: Die Übergangsfristen für die Stoffeinstufung laufen weiter, auch wenn die Kennzeichnungsfristen verschoben sind. Für Unternehmen, die diesen oder ähnliche Thiocarbamate verwenden, ist eine sofortige Überprüfung ihres Portfolios ratsam. Die harmonisierte Einstufung wird später zwingende Anpassungen der Sicherheitsdatenblätter (SDB) und Risikomanagementmaßnahmen auslösen.

PFAS-Restriktion und wirtschaftlicher Kontext

Parallel trieb ECHA im Dezember die umfassende Beschränkung von PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) voran. Der Ausschuss für sozioökonomische Analyse (SEAC) bewertete die Verwendung von PFAS in Elektronik und Halbleiterherstellung weiter. Der Entwurf einer Stellungnahme soll bis März 2026 finalisiert werden, gefolgt von einer 60-tägigen öffentlichen Konsultation. Für die deutsche Hochtechnologie- und Automobilbranche ist dies ein entscheidendes Zeitfenster für Stellungnahmen.

Diese regulatorischen Herausforderungen finden vor einem leicht aufgehellten Konjunkturhimmel statt. Der ZEW-Indikator für das Wirtschaftsklima stieg im Dezember 2025 um 7,3 Punkte auf 45,8 Punkte. Die Erwartungen für den Chemie- und Pharmasektor verbesserten sich. Analysten führen dies auf stabilisierende Energiekosten und Entlastungen wie den „Stop-the-Clock“-Mechanismus zurück. Strukturelle Probleme der Exportwettbewerbsfähigkeit bleiben jedoch bestehen.

Ausblick 2026: Strategisches Zeitfenster nutzen

Mit der in Kraft getretenen Aufschub-Verordnung entfällt der unmittelbare Druck für Etiketten-Neugestaltungen. Unternehmen können sich 2026 auf die wissenschaftlichen Aspekte der Konformität konzentrieren.

Wichtige Meilensteine im ersten Quartal 2026 sind:
1. März 2026: Endgültige Verabschiedung der RAC-Stellungnahme zum PFAS-Beschränkungsvorschlag.
2. Frühjahr 2026: Start der öffentlichen Konsultation zum SEAC-Entwurf zu den sozioökonomischen Auswirkungen von PFAS.
3. Laufende Bewertungen: Die fortgesetzte Prüfung von Stoffen auf endokrinschädigende Eigenschaften. ECHA wird voraussichtlich Stoffe von der Kandidatenliste priorisieren.

Die Doppelstrategie für 2026 ist klar: Während die Form der Compliance (Etiketten, Werbung) bis 2028 pausiert, schreitet der Inhalt (Gefahrenidentifikation, vPvB-Bewertung) schneller vor denn je. Deutsche Hersteller sollten die Verschiebung nicht als Compliance-Pause, sondern als strategisches Zeitfenster nutzen. Es gilt, Lieferketten jetzt auf Stoffe zu überprüfen, die als nächstes unter die neuen vPvB- oder endokrinen Disruptor-Klassifizierungen fallen könnten.

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