Chefarzt klagt gegen Abtreibungsverbot – Grundsatzurteil erwartet
05.02.2026 - 08:35:12Ein Gericht in Hamm entscheidet heute, wie weit das Direktionsrecht eines Arbeitgebers reicht. Der Fall eines Chefarztes, dem sein Krankenhaus bestimmte Eingriffe verbietet, könnte die Arbeitswelt verändern.
Klinik-Verbot vs. ärztliche Freiheit
Im Zentrum steht ein Chefarzt, der gegen zwei Anweisungen seiner Klinik klagt. Die erste untersagt ihm, im Haus Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen – außer in eng definierten Ausnahmefällen. Die zweite Direktive erweitert dieses Verbot auch auf seine Tätigkeit in einer externen Nebenbeschäftigung.
Der Mediziner wehrt sich. Er beruft sich auf eine angebliche mündliche Zusage bei seiner Einstellung, diese Eingriffe weiter durchführen zu dürfen. Das Arbeitsgericht wies seine Klage zunächst ab und bestätigte das Direktionsrecht des Arbeitgebers. Nun muss das Landesarbeitsgericht Hamm in der Berufungsverhandlung das letzte Wort sprechen.
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Der Balanceakt des § 106 GewO
Rechtlich geht es um die Auslegung von § 106 der Gewerbeordnung (GewO). Dieses Gesetz gibt Arbeitgebern das Recht, Inhalt, Ort und Zeit der Arbeit durch Weisungen zu bestimmen – das sogenannte Direktionsrecht. Doch dieses Recht ist kein Freibrief. Es muss mit „billigem Ermessen“ ausgeübt werden.
Das Gericht muss nun abwägen: Stehen die betrieblichen oder sogar ethischen Leitlinien der Klinik höher als die Berufsfreiheit des Arztes und mögliche individuelle Absprachen? Wie viel wiegt eine mündliche Vereinbarung gegen eine spätere schriftliche Anordnung? Die Entscheidung wird richtungsweisend sein, besonders im sensiblen Feld der Medizin.
Weitreichende Folgen für alle Branchen
Auch wenn es hier um einen Krankenhausfall geht, die Grundsatzfrage betrifft alle: Wie weit darf der Arbeitgeber gehen, wenn seine Anweisungen den Kern der vereinbarten Tätigkeit berühren?
Ein Urteil für den Arzt würde die Position von Arbeitnehmern stärken, besonders in hochqualifizierten Berufen. Arbeitgeber müssten dann mündliche Zusagen aus der Einstellungsphase viel ernster nehmen. Ein Sieg der Klinik hingegen würde das Direktionsrecht deutlich ausweiten. Es würde Unternehmen mehr Spielraum geben, Aufgaben auch gegen frühere Absprachen neu zu regeln.
Die mündliche Verhandlung findet heute statt. Ein schriftliches Urteil wird in den kommenden Wochen erwartet. Personalabteilungen und Anwälte in ganz Deutschland verfolgen den Prozess gespannt. Er zeigt beispielhaft den Spagat zwischen unternehmerischer Leitungsmacht und beruflicher Eigenständigkeit.
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