CDU streicht umstrittenen Begriff Lifestyle-Teilzeit
05.02.2026 - 04:56:11Nach heftiger Kritik rudert die CDU-Führung bei ihren Plänen zur Reform des Teilzeitrechts zurück. Der provokante Begriff „Lifestyle-Teilzeit“ wird aus dem Antrag für den kommenden Bundesparteitag gestrichen. Die Forderung, den Rechtsanspruch an Bedingungen zu knüpfen, bleibt jedoch bestehen.
Die neue Kompromissformel soll den internen Frieden wiederherstellen und die öffentliche Kontroverse beenden. Statt eines pauschalen Angriffs zielt der überarbeitete Antrag nun darauf ab, den Rechtsanspruch auf Teilzeit künftig an „besondere Gründe“ zu binden. Damit will die Partei die Debatte versachlichen, ohne ihr arbeitsmarktpolitisches Ziel aus den Augen zu verlieren.
Vom Wirtschaftsflügel initiiert: Der ursprüngliche Vorstoß
Auslöser der Kontroverse war ein Antrag der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT). Der CDU-Wirtschaftsflügel forderte unter dem Titel „Kein Rechtsanspruch auf Lifestyle-Teilzeit“ eine drastische Einschränkung. Arbeitnehmer sollten ihre Arbeitszeit demnach nur noch aus anerkannten Gründen wie Kindererziehung, Pflege oder Weiterbildung reduzieren können.
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Hintergrund ist der akute Fachkräftemangel. Vertreter der MIT argumentierten, die hohe Teilzeitquote bremse das Wirtschaftswachstum. Eine freiwillige Reduzierung aus individuellen Motiven dürfe nicht dauerhaft durch die Solidargemeinschaft subventioniert werden.
Breiter Widerstand zwingt zum Einlenken
Die Pläne lösten umgehend eine Welle der Empörung aus. SPD, Grüne und Linke warfen der Union einen Angriff auf Arbeitnehmerrechte vor. Kritiker betonten, dass eine solche Einschränkung vor allem Frauen treffen würde, die den größten Anteil der Sorgearbeit leisten.
Entscheidend war jedoch der erhebliche Gegenwind aus den eigenen Reihen. Der Sozialflügel (CDA) stellte sich offen gegen die Pläse. Dessen Vorsitzender Dennis Radtke warnte davor, „das Pferd von der falschen Seite aufzuzäumen“. Dieser interne Dissens drohte, den bevorstehenden Parteitag zu überschatten.
Ein klassischer Kompromiss mit klarer Stoßrichtung
Die nun gefundene Einigung streicht den umstrittenen Begriff. Stattdessen betont die neue Fassung die Notwendigkeit eines „geordneten Teilzeitanspruches“. Der parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Steffen Bilger, erklärte, man habe „Sprache und Inhalt des Antrags wieder in Einklang gebracht“.
Die neue Formulierung spricht von einem „zielgerichteten Teilzeitanspruch bei Vorliegen eines besonderen Grundes“. Obwohl weicher formuliert, bleibt die Stoßrichtung erhalten: Der universelle Anspruch auf Teilzeit wird indirekt infrage gestellt.
Teilzeit im Spannungsfeld des Arbeitsmarktes
Die Debatte spiegelt ein zentrales Dilemma wider. Einerseits steigt der Wunsch nach flexiblen Arbeitsmodellen. Andererseits kämpft die Wirtschaft mit dem Fachkräftemangel. Deutschland hat eine der höchsten Teilzeitquoten in Europa, was oft mit Nachteilen bei Einkommen und Rente verbunden ist.
Mit der Kurskorrektur versucht die CDU einen Mittelweg. Sie will den Anreiz für Vollzeitarbeit erhöhen, ohne jene zu bestrafen, die aus familiären Gründen auf Teilzeit angewiesen sind. Die Diskussion ist damit jedoch nicht beendet. Die konkrete gesetzliche Ausgestaltung wird bei möglicher künftiger Regierungsbeteiligung zum zentralen Verhandlungspunkt.
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