CBAM: Letzte Frist für Importeure endet in einer Woche
24.01.2026 - 17:01:12Nur noch bis zum 31. Januar haben Unternehmen Zeit, ihren letzten Quartalsbericht für den EU-CO2-Grenzausgleich einzureichen. Diese Meldung markiert das Ende der Übergangsphase – ab 2026 wird es teuer.
Für Tausende deutsche und europäische Importeure läuft der Countdown. Bis kommenden Samstag muss der finale Bericht für das vierte Quartal 2025 im Rahmen des EU-CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) eingereicht werden. Betroffen sind Einfuhren von Eisen, Stahl, Aluminium, Zement, Düngemitteln, Strom und Wasserstoff. Diese letzte Meldung gilt als Generalprobe unter verschärften Bedingungen, bevor ab 2026 finanzielle Verpflichtungen in Kraft treten.
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Finaler Bericht als entscheidende Weichenstellung
Der Bericht für das letzte Quartal 2025 verlangt von den Unternehmen eine detaillierte Offenlegung. Sie müssen die eingeführten Warenmengen und die damit verbundenen “grauen Emissionen” angeben. Konkret sind die direkten und indirekten Treibhausgase zu melden, die bei der Herstellung der Güter außerhalb der EU entstanden. Zudem muss angegeben werden, ob im Herkunftsland bereits ein CO2-Preis gezahlt wurde.
Die Europäische Kommission stellt eine standardisierte Vorlage zur Verfügung, um den Datenaustausch mit Lieferanten in Drittstaaten zu vereinheitlichen. Die korrekte Ermittlung nach EU-Methodik ist zentral – 2025 ist das letzte Jahr, um die Berichtssysteme vor der kostenpflichtigen Phase zu optimieren.
Datenbeschaffung bleibt größte Hürde
Die größte Herausforderung für viele Unternehmen bleibt die Beschaffung verlässlicher Emissionsdaten von ihren internationalen Lieferanten. Erfahrungen der letzten Quartale zeigen: Viele Produzenten außerhalb der EU können die geforderten Informationen nicht oder nur lückenhaft liefern.
Als Notlösung erlaubte die EU-Kommission in der Übergangsphase die Nutzung von Standardwerten. Diese Regelung wurde jedoch seit dem dritten Quartal 2024 verschärft. Für den nun anstehenden Endbericht wird erwartet, dass Unternehmen die Verwendung von Pauschalwerten gut begründen müssen – etwa durch den Nachweis gescheiterter Kommunikationsversuche. Experten raten dringend, die Bemühungen um Primärdaten zu intensivieren. Ungenaue Angaben werden in der kommenden Phase direkt zu höheren Kosten führen.
Ab 2026 beginnt die kostenpflichtige Phase
Mit dem Jahreswechsel endet die reine Meldeperiode. Ab dem 1. Januar 2026 wird aus der Berichtspflicht eine finanzielle Verpflichtung. Importeure müssen dann nicht nur jährlich eine detaillierte Emissionserklärung abgeben, sondern auch entsprechende CBAM-Zertifikate erwerben und abgeben. Der Preis orientiert sich am Durchschnittspreis der Zertifikate im EU-Emissionshandel (EU ETS).
Um weiterhin CBAM-Waren einführen zu dürfen, müssen sich betroffene Unternehmen zudem als “zugelassener CBAM-Anmelder” registrieren. Nationale Behörden wie die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) haben bereits im Herbst 2025 zur frühzeitigen Antragstellung aufgerufen. Wer dies versäumt, riskiert Verzögerungen bei der Zollabfertigung ab Januar.
Was jetzt zu tun ist
Die verbleibende Woche bis zum Stichtag sollte für eine finale Prüfung der Daten und die fristgerechte Einreichung im CBAM-Übergangsregister genutzt werden. Parallel ist die Beantragung des Anmelderstatus höchste Priorität.
Die etablierten Prozesse aus der Übergangsphase bilden die Grundlage für die komplexeren Anforderungen ab 2026. Eine enge Zusammenarbeit zwischen Einkauf, Logistik und Nachhaltigkeitsmanagement wird entscheidend sein, um die künftigen Kosten zu managen. Der CBAM soll verhindern, dass europäische Unternehmen durch Klimaschutzauflagen im Wettbewerb benachteiligt werden und Produktion in Länder mit laxeren Regeln verlagert wird – ein Effekt, der als “Carbon Leakage” bekannt ist. Seine Wirksamkeit wird sich nun in der Praxis beweisen müssen.
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