CBAM, Fahrplan

CBAM: EU veröffentlicht Fahrplan für ersten CO?-Grenzausgleich

10.03.2026 - 00:00:24 | boerse-global.de

Die EU-Kommission hat den Zeitplan für den CO?-Grenzausgleich (CBAM) veröffentlicht. Ab April gelten erste Preise, während Importeure sich bis Ende März registrieren müssen.

CBAM: EU veröffentlicht Fahrplan für ersten CO?-Grenzausgleich - Foto: über boerse-global.de
CBAM: EU veröffentlicht Fahrplan für ersten CO?-Grenzausgleich - Foto: über boerse-global.de

Die EU-Kommission hat den Zeitplan für die ersten Preise des CO?-Grenzausgleichs (CBAM) bekanntgegeben. Damit beginnt die heiße Phase des Klimainstruments, das den globalen Handel verteuern wird. Ab April müssen sich Importeure auf konkrete finanzielle Verpflichtungen einstellen.

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Preisfindung startet im April

Am 7. April 2026 wird die erste Quartalsnotierung für CBAM-Zertifikate veröffentlicht. Das gab die Generaldirektion Steuern und Zollunion (DG TAXUD) am 9. März bekannt. Der Preis orientiert sich am Durchschnitt der EU-Emissionszertifikate (EUA) im europäischen Emissionshandel (ETS) des jeweiligen Quartals.

Bis 2027 bleibt es bei dieser quartalsweisen Berechnung, danach soll wöchentlich neu bewertet werden. Nach der Veröffentlichung am 7. April folgen weitere Termine am 6. Juli, 5. Oktober und 4. Januar 2027. Alle Daten werden auf einer speziellen CBAM-Webseite und im offiziellen CBAM-Register einsehbar sein.

Parallel entwickelt die Kommission die technische Infrastruktur. Noch bis zum 20. März können sich Unternehmen um den Auftrag für eine gemeinsame zentrale Plattform bewerben. Sie soll den Verkauf und Rückkauf der Zertifikate abwickeln.

Dringende Frist für Importeure endet am 31. März

Die finanziellen Folgen schlagen zwar erst 2027 zu Buche, doch die bürokratischen Pflichten gelten schon jetzt. Eine kritische Deadline naht: Bis zum 31. März 2026 müssen sich Importeure bestimmter Waren als „Befugter CBAM-Erklärender“ (Authorized CBAM Declarant) registrieren lassen.

Diese Pflicht betrifft alle, die voraussichtlich mehr als 50 Tonnen CBAM-waren im Jahr einführen. Das betrifft Eisen, Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Strom und Wasserstoff. Die neue Mengenschwelle ersetzt eine frühere Wertgrenze von 150 Euro pro Sendung.

Wer die Antragsfrist verpasst, riskiert ernste Konsequenzen. „Ohne Genehmigung oder einen anhängigen Antrag dürfen betroffene Waren ab dem 1. April nicht mehr in den EU-Binnenmarkt verbracht werden“, warnen Handelsexperten. Das könnte zu erheblichen Lieferkettenstörungen und hohen Strafen führen.

Industrie warnt vor Wettbewerbsnachteilen

Mit der verschärften Phase wächst der Widerstand. Der europäische Verbund der Befestigungselemente-Händler (EFDA) wandte sich am 9. März an die EU-Klimakommissarin. Der Verband warnt, der CBAM wirke wie eine Strafsteuer auf importierte Schrauben, Muttern und andere Verbindungselemente.

Das Kernproblem: Die nötigen Systeme zur Überprüfung der tatsächlichen Emissionen sind bei vielen Lieferanten noch nicht einsatzbereit. Importeure sind daher gezwungen, auf die voreingestellten Standardwerte der EU-Kommission zurückzugreifen. Die Industrie hält diese Werte für unrealistisch hoch und wettbewerbsschädlich.

„Die Standardwerte müssen dringend angepasst und die Systemgrenzen an den EU-ETS angeglichen werden“, fordert der EFDA. Sonst drohe europäischen Herstellern, die auf importierte Komponenten angewiesen sind, ein drastischer Kostenanstieg.

Gleichzeitig fordern Mitgliedstaaten Sonderregeln. Frankreich hat offenbar eine Befreiung für seine Überseegebiete beantragt. Die lokalen Wirtschaften dort seien auf spezifische Importe angewiesen und würden unverhältnismäßig stark belastet.

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Ein Instrument mit globaler Strahlkraft

Der CBAM ist ein zentraler Baustein der EU-Klimapolitik. Er soll Carbon Leakage verhindern – also die Verlagerung von Produktion in Länder mit lascheren Klimavorschriften. Indem Importe einen CO?-Preis zahlen, der dem im EU-ETS entspricht, will Brüssel faire Wettbewerbsbedingungen schaffen und weltweit Anreize für Dekarbonisierung setzen.

Die aktuelle Phase markiert den Übergang von der reinen Meldepflicht zur finanziellen Haftung. Jede in diesem Jahr eingeführte Lieferung sammelt eine rückwirkende Verpflichtung an, die 2027 beglichen werden muss.

Marktbeobachter sehen bereits erste Anpassungen. Exporteure in Schwellenländern rüsten ihre Emissionserfassung auf, um ihren europäischen Abnehmern konkrete Daten liefern zu können. Für komplexe Produkte mit vielstufigen Lieferketten – wie eben Befestigungselemente – bleibt die verifizierte Datenerhebung jedoch eine große Hürde.

Der Fahrplan bis 2027

Für Importeure beginnt jetzt eine Phase des intensiven Datenmanagements. Nach der Veröffentlichung der Quartalspreise 2026 startet im Februar 2027 der Verkauf der Zertifikate über die neue Plattform.

Der nächste große Meilenstein folgt am 30. September 2027. Bis dahin müssen alle registrierten Erklärer ihre erste Jahreserklärung für die Importe des Jahres 2026 einreichen und die entsprechende Anzahl gekaufter Zertifikate abgeben.

Die EU-Kommission will die gesammelten Daten nutzen, um den Mechanismus zu verfeinern. Künftige Anpassungen könnten die Standardemissionswerte überarbeiten und den CBAM bis 2028 auf weitere Sektoren und Folgeprodukte ausweiten. Der Fokus der Unternehmen muss jetzt jedoch auf der Einhaltung der März-Frist und dem Aufbau belastbarer Emissionsdaten-Systeme liegen.

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