CBAM, Ausweitung

CBAM: EU plant Ausweitung der CO?-Grenzabgabe auf Fertigprodukte

04.02.2026 - 05:01:12

Die EU-Kommission plant, die CO?-Grenzabgabe CBAM ab 2028 auf Stahl- und Aluminium-Fertigprodukte auszudehnen. Importeure müssen sich bis Ende März 2026 zulassen.

Die EU-Kommission will ihren klimapolitischen Vorstoß verschärfen und die CO₂-Grenzabgabe CBAM auf Stahl- und Aluminiumprodukte ausweiten. Dieser Schritt findet breite Unterstützung in der Industrie.

Während europäische Importeure noch bis Ende März ihre Zulassung als „Autorisierter CBAM-Deklarant“ beantragen müssen, arbeitet Brüssel bereits an der nächsten Stufe. Diskussionen zielen darauf ab, die Abgabe ab 2028 auch auf Fertigprodukte auszuweiten, die Eisen, Stahl oder Aluminium enthalten. Branchenverbände wie Metal Packaging Europe begrüßen den Vorstoß. Er zeigt das langfristige Commitment der EU zu ihrem Leitinstrument gegen Carbon Leakage.

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Fristende im März: Zulassung wird zur Pflicht

Seit dem 1. Januar 2026 ist die CBAM in ihrer endgültigen Phase. Aus dem reinen Meldesystem wurde ein Mechanismus mit finanziellen Konsequenzen. Importeure müssen nun für die eingebetteten Emissionen ihrer Waren Zertifikate erwerben. Grundlage ist der EU-Emissionshandel (ETS).

Die entscheidende Hürde ist jetzt die Zulassung. Bis zum 31. März 2026 müssen sich alle betroffenen Unternehmen als „Autorisierter CBAM-Deklarant“ registrieren lassen. Diese offizielle Bezeichnung ist verpflichtend für den Import der erfassten Güter: Eisen, Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Wasserstoff und Strom. Laut Kommission hatten Anfang Januar bereits über 4.100 Wirtschaftsakteure in der EU diesen Status erhalten.

Wer die Frist verpasst, riskiert Betriebsunterbrechungen. Alternativ bliebe nur der Umweg über Drittdeklaranten – mit höheren Kosten und logistischem Aufwand. Die Zulassung erfolgt über das zentrale CBAM-Register und integriert die Klimaregelung nahtlos in die EU-Zollverfahren.

Ausweitung ab 2028: Komplexere Lieferketten im Fokus

Die geplante Ausweitung auf downstream-Produkte soll Schlupflöcher schließen und Umgehungsstrategien verhindern. Branchenanalysten sehen darin einen notwendigen Schritt, um die Wirksamkeit des Mechanismus zu sichern. Er soll gesamte Wertschöpfungsketten schützen und Recycling sowie Kreislaufwirtschaft fördern.

Für die Industrie beginnt damit eine zweijährige Vorbereitungsphase. Sie müssen ihre Lieferketten und Compliance-Systeme anpassen. Die größere Herausforderung wird die Transparenz: Für komplexe Fertigprodukte muss der CO₂-Fußabdruck über viele Komponenten und Lieferanten hinweg ermittelt werden.

Neue Handelsrealität: Zertifikate und Vereinfachungen

Die definitive Phase verändert die Handelscompliance grundlegend. Autorisierte Deklaranten sind nun für das jährliche Emissionsreporting und die finanziellen Aspekte verantwortlich. Für 2026 importierte Waren müssen die entsprechenden CBAM-Zertifikate bis zum 30. September 2027 erworben und abgegeben werden.

Der Preis orientiert sich am wöchentlichen Durchschnittspreis der ETS-Zertifikate. So entsteht ein level playing field zwischen EU-Produzenten und Importeuren. Zum Start gab es Erleichterungen: Eine De-minimis-Regel befreit Importeure von weniger als 50 Tonnen CBAM-Waren pro Jahr (außer Strom und Wasserstoff). Der erste Verkauf der Zertifikate wurde auf Februar 2027 verschoben.

Paradigmenwechsel im Welthandel

Die CBAM-Einführung markiert einen Wendepunkt, an dem Klimapolitik und Welthandel aufeinandertreffen. Die EU nutzt ihre Marktmacht, um weltweit Dekarbonisierung voranzutreiben. Die technische Integration des Registers in nationale Zollsysteme im Januar verlief reibungslos.

Doch die Herausforderungen sind enorm. Importeure tragen eine höhere administrative Last. Sie müssen von Lieferanten außerhalb der EU verifizierte Emissionsdaten einfordern. Produzenten in Drittländern haben nun einen starken Anreiz, auf sauberere Produktionsmethoden umzusteigen. Bereits gezahlte CO₂-Preise im Herkunftsland können von der CBAM-Verpflichtung abgezogen werden.

Die nächsten Schritte sind klar: Zuerst steht die Zulassung bis März an. Danach folgt die erste jährliche CBAM-Erklärung für 2026 bis September 2027. Parallel sollten alle Importeure die Gesetzeslage zur Ausweitung im Auge behalten. Die CBAM ist kein Probelauf mehr, sondern ein dauerhaftes und dynamisches Element der europäischen Klima- und Handelspolitik.

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