CBAM: EU-Klimazoll legt Einfuhren lahm
25.01.2026 - 05:17:12Der Start der finalen Phase des EU-CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) führt zu massiven Verzögerungen an den Grenzen. Technische Probleme und neue Prüfroutinen behindern den Warenverkehr.
Seit dem 1. Januar 2026 ist die mehrjährige Übergangsphase des CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) beendet. Die neue Regelphase stellt Importunternehmen vor enorme operative Herausforderungen. Statt eines reibungslosen Übergangs führen komplexe neue Verfahren und IT-Probleme dazu, dass Lieferungen in Häfen und an Grenzübergängen feststecken. Die Anlaufschwierigkeiten offenbaren den enormen Druck auf die Unternehmen, ihre Prozesse an eine der weitreichendsten Regulierungen der letzten Jahre anzupassen.
Technische Pannen legen Logistik lahm
Die größten Probleme entstehen durch die Integration des CBAM in das deutsche Zollsystem ATLAS. Für betroffene Warengruppen wie Stahl, Aluminium oder Zement wurden neue Zolltarifnummern eingeführt. Viele Unternehmenssoftwares erkennen diese Codes jedoch nicht korrekt, was zu fehlerhaften Anmeldungen und sofortigem Abfertigungsstopp führt. Die Generalzolldirektion fordert die Wirtschaft nun auf, ihre IT-Systeme schnellstmöglich anzupassen. Die Situation zeigt, wie entscheidend reibungslose digitale Prozesse für die neue Zoll-Compliance sind.
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Neue Ära: Zertifikatepflicht tritt in Kraft
Die Zeit der reinen Berichtspflicht ist vorbei. Importe von CBAM-Waren dürfen jetzt nur noch von zugelassenen Unternehmen durchgeführt werden. Diese müssen für die in den Gütern enthaltenen Treibhausgasemissionen entsprechende CBAM-Zertifikate erwerben und abgeben. Die erste Jahreserklärung für 2026 ist bis Mitte 2027 fällig. Ein kleiner Lichtblick: Der Verkauf der Zertifikate durch die Mitgliedstaaten startet erst im Februar 2027. Das verschafft den Unternehmen etwas mehr Zeit, um sich auf die finanziellen Folgen einzustellen.
Entlastung für KMU – aber mehr Bürokratie
Um kleinere und mittlere Unternehmen zu entlasten, hat die EU eine De-Minimis-Regelung eingeführt. Importeure, die jährlich weniger als 50 Tonnen CBAM-Waren einführen, sind von den Kernpflichten ausgenommen. Schätzungen der EU-Kommission zufolge könnte eine große Anzahl von Unternehmen profitieren, während dennoch rund 99 Prozent der erfassten Emissionen abgedeckt bleiben.
Doch die Erleichterung bringt neue Bürokratie mit sich. Um die Ausnahme in Anspruch zu nehmen, muss in der Zollanmeldung der spezifische Code „Y137“ angegeben werden. Zugelassene Anmelder müssen ihrerseits ihre CBAM-Kontonummer mit dem Code „Y128“ deklarieren. Ein weiterer administrativer Aufwand, der Fehlerpotenzial birgt.
Stresstest für die europäische Logistik
Die holprige Einführung zeigt: Die Verknüpfung von Klimapolitik und Zollrecht ist eine der komplexesten regulatorischen Aufgaben der EU. Das Ziel, Carbon Leakage – die Verlagerung CO2-intensiver Produktion in Länder mit niedrigeren Standards – zu verhindern, ist unstrittig. Die praktische Umsetzung im hochautomatisierten Umfeld der globalen Logistik erweist sich jedoch als immense Herausforderung.
Große Konzerne konnten monatelang Ressourcen in die Vorbereitung investieren. Viele mittelständische Importeure stehen nun unter erheblichem Druck, ihre Systeme und Prozesse in kürzester Zeit nachzuschärfen. Die 50-Tonnen-Grenze ist ein wichtiges Signal, ändert aber nichts an der gestiegenen Grundkomplexität für alle anderen Marktteilnehmer.
Fokus auf Krisenbewältigung
In den kommenden Wochen liegt der Fokus darauf, die akuten Abfertigungsprobleme zu lösen. Schnelle Software-Updates und umfassende Mitarbeiterschulungen sind unerlässlich, um weitere kostspielige Lieferkettenverzögerungen zu vermeiden.
Parallel laufen Informationskampagnen. Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) und zahlreiche Industrie- und Handelskammern bieten vertiefende Webinare an. Langfristig müssen sich die Unternehmen auf einen kontinuierlichen Prozess der Datenerfassung, -verifizierung und des Zertifikatmanagements einstellen. Die erste Abgabefrist 2027 wird der nächste große Meilenstein – und Stresstest – für die europäische Zoll-Compliance sein.
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