CBAM: Erste CO2-Preise für Importe ab April 2026
10.03.2026 - 02:30:32 | boerse-global.deAb April müssen Importeure erstmals für den CO2-Fußabdruck ihrer Waren zahlen. Die EU-Kommission hat den Start der finanziellen Phase des CO2-Grenzausgleichs konkretisiert.
Brüssel. Der Countdown läuft: Ab dem 7. April 2026 gibt es erstmals einen offiziellen Preis für CBAM-Zertifikate. Diese Ankündigung der EU-Kommission markiert das Ende der reinen Berichtsphase. Für Importeure von Stahl, Aluminium, Zement, Dünger, Wasserstoff und Strom werden die Emissionen ihrer Waren nun direkt kostenrelevant. Der europäische Klimaschutz bekommt damit endgültig Zähne – und stellt globale Lieferketten auf den Prüfstand.
Angesichts der neuen Kostenbelastungen durch den CO2-Grenzausgleich sollten Importeure ihre Berichtspflichten jetzt genau prüfen. Dieser kostenlose Leitfaden enthüllt Ausnahmen und zeigt Ihnen, worauf Sie bei der Umsetzung der CBAM-Verordnung achten müssen. Unterliegen Ihre Waren der CBAM-Meldepflicht?
Vom Bericht zur Rechnung: So funktioniert die Regelphase
Seit Januar 2026 gilt die endgültige CBAM-Regelphase. Die größte Neuerung: Jedes importierende Unternehmen muss sich bis zum 31. März 2026 als „zugelassener CBAM-Anmelder“ bei seiner nationalen Behörde registrieren lassen. In Deutschland ist die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) zuständig. Wer die Frist verpasst, riskiert Handelsunterbrechungen.
Eine wichtige Ausnahme gibt es für kleinere Importeure. Die neue De-minimis-Regel befreit Unternehmen von den Pflichten, wenn sie jährlich weniger als 50 Tonnen CBAM-pflichtiger Waren einführen. Für Strom und Wasserstoff gilt diese Schwelle nicht. Die EU will so den bürokratischen Aufwand für KMU begrenzen, ohne die Wirksamkeit des Instruments zu gefährden.
Erster Preis gibt Planungssicherheit
Die finanzielle Planungssicherheit kommt am 7. April. Dann veröffentlicht die EU-Kommission den ersten Quartalsdurchschnittspreis für ein CBAM-Zertifikat. Er basiert auf den Versteigerungserlösen im EU-Emissionshandel (EU ETS) im ersten Quartal 2026. Aktuell notiert die Tonne CO2 dort bei rund 70 bis 75 Euro – ein starker Indikator für die künftigen Belastungen.
Ab 2027 soll der Preis sogar wöchentlich angepasst werden, um näher am Markt zu sein. Weitere Veröffentlichungstermine für 2026 sind der 6. Juli, der 5. Oktober und der 4. Januar 2027. Parallel sucht die Kommission noch bis zum 20. März Anbieter für eine zentrale Verkaufsplattform der Zertifikate.
Jährlicher Zahlungszyklus startet 2027
Das neue System ersetzt die bisherigen Quartalsberichte durch einen jährlichen Compliance-Zyklus mit direkten finanziellen Folgen. Zugelassene Anmelder müssen einmal pro Jahr eine CBAM-Erklärung einreichen. Darin dokumentieren sie die importierten Warenmengen und die darin enthaltenen „grauen“ Emissionen des Vorjahres.
Für diese Emissionen müssen sie dann die entsprechende Anzahl an Zertifikaten kaufen und abgeben. Der Kauf der Zertifikate für 2026er Importe wird erst ab Februar 2027 möglich sein. Die erste Erklärung für das Jahr 2026 ist dann bis zum 30. September 2027 fällig. Das Ziel ist klar: Importierte Güter sollen den gleichen CO2-Preis zahlen wie europäische Produkte, um Carbon Leakage – die Verlagerung schmutziger Produktion ins Ausland – zu verhindern.
Um die neuen finanziellen Risiken und Berichtspflichten rechtssicher zu meistern, benötigen Unternehmen eine klare Strategie. Diese gratis Checkliste zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie die neue EU-Verordnung ohne drohende Strafen umsetzen. CBAM-Reporting rechtssicher meistern
Industrie zwischen Zustimmung und Bürokratie-Sorgen
Die europäische Industrie beobachtet die Umsetzung mit gespannter Aufmerksamkeit. Das Prinzip gleicher Wettbewerbsbedingungen wird grundsätzlich begrüßt. Doch die Sorge vor hohem administrativem Aufwand und negativen Auswirkungen auf die globale Wettbewerbsfähigkeit bleibt.
Gleichzeitig denkt Brüssel bereits über eine Ausweitung nach. Diskutiert wird die Einbeziehung von nachgelagerten Produkten, etwa verarbeitetem Stahl oder Aluminium. Damit sollen mögliche Umgehungsstrategien von voren herein unterbunden werden. Der CBAM entwickelt sich so zum langfristigen Kerninstrument der EU-Klimaaußenpolitik.
Für Unternehmen weltweit wird die präzise Erfassung von Emissionsdaten und die Dekarbonisierung der Lieferketten zur Überlebensfrage. Wer im europäischen Markt wettbewerbsfähig bleiben will, muss seine Strategien jetzt an die neue CO2-Kostenrealität anpassen. Die Weichen dafür werden in diesen Wochen gestellt.
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