CBAM, Importeure

CBAM: Deutsche Importeure vor entscheidender Frist

21.03.2026 - 00:00:36 | boerse-global.de

Ab April benötigen Importeure von Stahl und Aluminium eine CBAM-Genehmigung. Fehlende Anträge führen zu Zollstopps, während die Behörden strenge Kontrollen ankündigen.

CBAM: Deutsche Importeure vor entscheidender Frist - Foto: über boerse-global.de
CBAM: Deutsche Importeure vor entscheidender Frist - Foto: über boerse-global.de

Die Einfuhr klimaintensiver Waren nach Europa steht ab April vor dem Stillstand. Grund ist die endgültige Phase des EU-Grenzausgleichssystems (CBAM), für das Unternehmen bis 31. März einen Antrag stellen müssen. Die deutsche Behörde DEHSt warnt vor Importblockaden.

Letzte Chance für Import-Genehmigung läuft ab

Seit Jahresbeginn 2026 gilt die verbindliche CBAM-Phase. Nur noch autorisierte „CBAM-Deklaranten“ dürfen Waren wie Stahl, Aluminium, Zement oder Dünger in die EU einführen. Für den Übergang gewährte die EU-Kommission eine Gnadenfrist. Unternehmen, die ihren Antrag auf Anerkennung als Deklarant bis zum 31. März 2026 einreichen, dürfen vorläufig weiter importieren, während ihr Antrag geprüft wird.

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Fehlt dieser Antrag, sind ab 1. April sofortige Zollstopps die Folge. Spätantragsteller müssen dann warten, bis ihre Bewilligung tatsächlich vorliegt – ein Prozess, der bei den nationalen Behörden wie dem DEHSt bis zu 120 Tage dauern kann. Besonders betroffen sind Importeure mit einem jährlichen Volumen von mehr als 50 Tonnen CBAM-waren.

Zoll-Codes entscheiden über Warenfluss

Die Integration von CBAM in den täglichen Zollablauf ist die größte praktische Hürde. EU-weit prüfen Behörden nun an der Grenze, ob Importeure autorisiert sind. Entscheidend sind zwei spezifische TARIC-Dokumentencodes:

  • Code Y128: Zeigt eine vollständige CBAM-Autorisierung an.
  • Code Y238: Wird für Unternehmen in der Gnadenfrist genutzt, die ihren Antrag fristgerecht gestellt haben.

Die falsche Verwendung dieser Codes – etwa Y238 für einen verspäteten Antrag – führt unmittelbar zu Zollkontrollen und rechtlichen Konsequenzen. Der Antrag selbst verlangt umfangreiche Nachweise: Importprognosen, Finanzkraft für künftige CO2-Abgaben und ein einwandfreies Zollregister.

Von der Meldepflicht zur CO2-Abgabe

CBAM verwandelt sich von einer reinen Berichtspflicht in eine finanzielle Belastung. Die vierteljährlichen Meldungen der Übergangsphase entfallen. Stattdessen muss bis 30. September 2027 eine jährliche Gesamterklärung für alle Importe des Jahres 2026 abgegeben werden.

Parallel dazu beginnt die finanzielle Verpflichtung. Ab Februar 2027 verkauft die EU CBAM-Zertifikate, mit denen Importeure die eingebetteten Emissionen ihrer 2026er-Waren nachträglich decken müssen. Der Preis orientiert sich am Durchschnittspreis der EU-Emissionshandelszertifikate (ETS) von 2026. Ab 2027 kommt eine Liquiditätsregel: Unternehmen müssen quartalsweise Zertifikate für mindestens 50 Prozent ihrer kumulierten Emissionen des Jahres vorhalten.

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Strategische Weichenstellungen für die Industrie

Für die europäische Industrie bedeutet CBAM einen Paradigmenwechsel. Einkaufsabteilungen können Lieferanten nicht mehr nur nach dem Stückpreis bewerten. Die CO2-Intensität importierter Grundstoffe wird direkt zum Kostenfaktor und beeinflusst die Wettbewerbsfähigkeit.

Der regulatorische Druck wird weiter steigen. Die EU-Kommission plant, CBAM ab Januar 2028 auf weiterverarbeitete Produkte mit hohem Stahl- und Aluminiumanteil auszuweiten, etwa auf Industrieanlagen und Komponenten.

Zunächst steht jedoch die Frist Ende März im Fokus. Die Behörden kündigen strenge Kontrollen an. Bei falschen Emissionsangaben droht ein Bußgeld von 100 Euro pro nicht deklarierter Tonne CO2. Bei systematischen Verstößen kann der Deklaranten-Status entzogen werden – was den EU-Marktzugang für betroffene Waren blockiert. Für many Unternehmen läuft die Zeit davon, ihre Lieferketten zu sichern.

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